Fortbildungspflicht schon erfüllt?

Fachanwalt bleiben leicht gemacht - mit den Zeitschriften und den Beratermodulen in Otto Schmidt online

Banner text: Lernerfolgskontrolle Online mit Zertifikat. Exlusiv für Abonnenten - auch im Probe-Abo!

Wie funktioniert’s?

Fachanwälte können bis zu 5 Zeitstunden Ihrer Fortbildungspflicht gem. § 15 FAO im Wege des Selbststudiums mit Lernerfolgskontrolle absolvieren.

Diese Anforderungen können Sie bequem mit der Lektüre der Beiträge in den Zeitschriften und Beratermodulen erfüllen. Nach erfolgreicher Absolvierung des anschließenden Online-Tests erhalten Sie sofort per E-Mail Ihr Fortbildungszertifikat zur Vorlage bei der Kammer.

Noch kein Abonnent? Hier geht’s zum kostenlosen Probeabo der Zeitschriften oder zur 4-Wochen-Gratis-Nutzung der Beratermodule!

Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO in 3 Schritten:

1. Registrierung und Log-in

Sie sind noch nicht für die Nutzung eines Beratermoduls registriert? Bei vielen Zeitschriften-Abonnements ist die Nutzung des zugehörigen Beratermoduls im Abo enthalten.
Bei Fragen zum Freischaltcode für das Beratermodul einfach anrufen: 0221 93738-997.
Erst-Registrierung

Schon registriert? Dann melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort hier an:
Login

2. Lektüre

Die für das Selbststudium ausgewählten Beiträge sind im Heft und in der Datenbank deutlich mit dem Button "15 FAO" gekennzeichnet. Die Lektüre von ca. 5-6 Zeitschriftenseiten entspricht einer Stunde Selbststudium. Das sind im Regelfall ein längerer oder zwei kurze Aufsätze bzw. Rechtsprechungsbearbeitungen.

In unserer Datenbank Otto Schmidt online können Sie alle verfügbaren Lernerfolgskontrollen direkt über ein Widget auf der personalisierbaren Startseite erreichen. Fügen Sie das Widget „Beiträge zum Selbststudium“ Ihrer Startseite hinzu, indem Sie unter „Herzlich willkommen bei Otto Schmidt online“ auf „Startseite personalisieren“ klicken. Wählen Sie dann den Eintrag „Beiträge zum Selbststudium“ aus, und klicken Sie auf „Speichern“. Klicken Sie im Widget auf „Zu den Ergebnissen“, und eine Liste der Beiträge wird angezeigt.




3. Lernerfolgskontrolle

Beantworten Sie nun die Fragen, indem Sie jeweils eine mögliche Antwort ankreuzen. Nach Durchführung der Lernerfolgskontrolle wird Ihnen das Ergebnis im Rahmen eines Berichts angezeigt. Bei erfolgreichem Bestehen wird Ihnen automatisch ein Zertifikat ausgestellt, das Sie per E-Mail erhalten und zusammen mit dem Bericht zum Zweck der Anerkennung bei Ihrer zuständigen Kammer einreichen können.

Die Otto Schmidt Zeitschriften-App:

Damit haben Sie den mobilen Zugriff auf die Inhalte Ihrer Fachzeitschriften, neben dem aktuellen Jahrgang auch auf zwei zurückliegende Jahrgänge. Aus der App kommen Sie direkt vom Selbststudiums-Beitrag zur Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO.

Einfach im App-Store (Android oder Apple iOS) die kostenlose App „Otto Schmidt Zeitschriften“ herunterladen. Abonnenten der Zeitschriften und Module melden sich in der App mit ihren Zugangsdaten aus Otto Schmidt online an.