Bundesregierung nimmt zur Weiterentwicklung des Arbeitsrechts Stellung: Keine Änderung des BetrVG oder beim Anspruch auf Teilzeitarbeit geplant
Die Bundesregierung plant in dieser Legislaturperiode weder Änderungen des Betriebsverfassungsrechts noch die Beschränkung des Anspruchs auf Teilzeitarbeit auf die Betreuung von Angehörigen. Dies ergibt sich aus ihrer am 18.4.2007 veröffentlichten Antwort (BT-Drs.: 16/4473) auf eine Große Anfrage der FDP (BT-Drs.: 16/2151). Lediglich die Ausdehnung der Probezeit von sechs auf 24 Monate steht danach aktuell auf dem Prüfstand.
Die Stellungnahme der Bundesregierung im Einzelnen:
1. Teilzeitarbeit: Die Bundesregierung lehnt eine Beschränkung des Anspruchs auf Teilzeitarbeit auf die Betreuung von Angehörigen ab. Eine solche Regelung gefährde die Chancengleichheit von Männern und Frauen. Denn sie könne dazu führen, dass Arbeitgeber aus Angst vor einer Arbeitszeitreduzierung wegen der Betreuung von Kindern oder anderen Angehörigen weniger Frauen einstellten.
2. BetrVG: Auch im Betriebsverfassungsrecht plant die Bundesregierung derzeit keine Änderungen. Die betriebliche Mitbestimmung sei ein "tragender Pfeiler unserer Wirtschafts- und Sozialordnung", heißt es in der Antwort. Die Kosten für einen qualifizierten und handlungsfähigen Betriebsrat rechtfertigten sich durch die gute Zusammenarbeit im Unternehmen, die durch ihn entstehe. Vor diesem Hintergrund bestehe kein Spielraum für eine kostengünstigere Ausgestaltung der betrieblichen Mitbestimmung.
3. Probezeit: Auf dem Prüfstand steht dagegen die im Koalitionsvertrag vorgesehene Ausdehnung der Probezeit von sechs auf 24 Monate, während der der Kündigungsschutz des KSchG nicht gilt. Im Gegenzug soll die Möglichkeit gestrichen werden, Arbeitsverträge in den ersten zwei Jahren sachgrundlos zu befristen. Das Vorhaben wird sowohl von den großen Wirtschaftsverbänden als auch von den Gewerkschaften abgelehnt. Die vorgebrachten Bedenken werden derzeit innerhalb der Koalition geprüft.
4. Langfristige Arbeitszeitkonten: Die Regierung plant derzeit keine Änderung des ArbZG, um die Nutzung langfristiger Arbeitszeitkonten zu ermöglichen. Hierfür sei keine Gesetzesänderung erforderlich. Wichtig für die Nutzung von langfristigen Arbeitszeitkonten sei allerdings die Absicherung gegen Insolvenz. Die Bundesregierung prüft derzeit unter Einbindung der Sozialpartner, ob und wie die Vorschriften zum Insolvenzschutz im SGB IV verbessert werden können.
5. Einheitliches Arbeitsgesetzbuch: Eine Vereinfachung des Arbeitsrechts durch ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch ist zumindest für diese Legislaturperiode noch nicht in Sicht. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich hierbei um ein sozialpolitisch sensibles Vorhaben handele, bei dem die Interessen der Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ausgewogen berücksichtigt werden müssten. Wegen der Komplexität der Materie komme ein entsprechendes Vorhaben aktuell noch nicht in Betracht.
6. Niedriglohnsektor: Zur Verbesserung der Beschäftigungschancen von gering Qualifizierten und Langzeitarbeitslosen prüft die Bundesregierung derzeit, wie der Niedriglohnbereich sinnvoll neu geordnet werden kann, und hat zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesministers für Arbeit und Soziales eingesetzt.
7. AGG: Trotz der Kritik am Antidiskriminierungsgesetz (AGG) plant die Bundesregierung keine Rücknahme der Regelungen. Eine solche Forderung sei schon deshalb überholt, weil mit dem Gesetz vier europäische Gleichbehandlungsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt worden seien, teilte die Regierung mit.
Linkhinweis:
Für den auf den Webseiten des Bundestags veröffentlichten Volltext der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der FDP klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).
Ein weiterer Artikel zum Thema aus unserem Nachrichtenarchiv:
BRAK und DAV begrüßen Bertelsmann-Initiative für ein einheitliches Arbeitsvertragsrecht (6.2.2007)