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"Initiative 50plus" ist in Kraft getreten: Kombilöhne, Eingliederungszuschüsse und neue Befristungsregelungen für ältere Arbeitnehmer

Am 1.5.2007 ist die "Initiative 50plus" in Kraft getreten. Das Maßnahmenbündel soll die Beschäftigungschancen für ältere Arbeitnehmer und Arbeitslose verbessern. Kernpunkte der Neuregelung sind Kombilöhne für ältere Arbeitslose, die sich für eine schlechter bezahlte Tätigkeit entscheiden, sowie Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber, die ältere Arbeitnehmer einstellen. Außerdem gelten neue Befristungsregelungen für ältere Arbeitnehmer.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:

1. Kombilöhne: Arbeitslose, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, können einen Kombilohn erhalten,

  • wenn sie einen Job annehmen, der schlechter bezahlt wird als ihre vorhergehende Beschäftigung,
  • und mindestens noch für 120 Tage einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.

Der Kombilohn soll die Differenz zum alten Gehalt teilweise ausgleichen, und zwar im ersten Jahr zu 50 Prozent und im zweiten Jahr zu 30 Prozent. Zusätzlich werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aus der neuen Beschäftigung zu 90 Prozent der früheren Beiträge bezuschusst.

2. Eingliederungszuschüsse: Arbeitgeber können Eingliederungszuschüsse erhalten, wenn sie Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, einstellen und mindestens ein Jahr beschäftigen.

3. Befristungsregelungen: Arbeitgeber können mit älteren Arbeitssuchenden (ab 52 Jahre) sachgrundlos befristete Arbeitsverträge abschließen. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine mindestens viermonatige vorherige Beschäftigungslosigkeit. Die Höchstdauer für die Befristung bei demselben Arbeitgeber beträgt fünf Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Arbeitsvertrag mehrfach verlängert werden.

4. Bildungsgutscheine: Die Weiterbildung älterer Arbeitnehmer in Betrieben soll ausgeweitet werden. Arbeitnehmer können bereits ab Vollendung des 45. Lebensjahrs (bisher ab 50) und in Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten (bisher: 100) Bildungsgutscheine beanspruchen.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) finden Sie folgende weiterführenden Informationen zum Thema:

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 02.05.2007 16:46
Quelle: Bundesregierung PM vom 2.5.2007

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