Betriebsrat hat bei der Einstellung von "Ein-Euro-Jobbern" ein Mitbestimmungsrecht
Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn Arbeitgeber in ihren Betrieben so genannte "Ein-Euro-Jobber" einsetzen möchten. Die Beschäftigung dieses Personenkreises stellt eine mitbestimmungspflichtige Einstellung im Sinn von § 99 Abs.1 S.1 BetrVG dar. Dem steht nicht entgegen, dass "Ein-Euro-Jobber" keine Arbeitnehmer sind. Denn für das Mitbestimmungsrecht reicht es bereits aus, dass sie in den Betrieb eingegliedert werden und weisungsgebundene Tätigkeiten ausüben.
Der Sachverhalt:
Der Arbeitgeber (Antragsgegner) unterhält eine Pflegeeinrichtung. Er hatte in seinem Betrieb so genannte „Ein-Euro-Jobber“ eingesetzt, ohne zuvor die Zustimmung des bei ihm gebildeten Betriebsrats (Antragsteller) einzuholen. Der Betriebsrat sah hierin eine Verletzung seines Mitbestimmungsrechts aus § 99 Abs.1 S.1 BetrVG. Sein Antrag auf Feststellung, dass ihm auch bei der Beschäftigung von „Ein-Euro-Jobbern“ ein Mitbestimmungsrecht zustehe, hatte in allen Instanzen Erfolg.
Die Gründe:
Dem Betriebsrat steht bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Sinn von § 16 Abs.3 SGB II („Ein-Euro-Jobs“) ein Mitbestimmungsrecht zu. Dies ergibt sich aus § 99 Abs.1 S.1 BetrVG, wonach Arbeitgeber den Betriebsrat unter anderem vor jeder Einstellung unterrichten und die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung einzuholen haben.
„Ein-Euro-Jobber“ sind zwar keine Arbeitnehmer. Sie werden aber in den Betrieb eingegliedert und verrichten zusammen mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern zur Verwirklichung des Betriebszwecks weisungsgebundene Tätigkeiten. Dies reicht für das Mitbestimmungsrecht aus § 99 Abs.1 BetrVG aus.
Der Hintergrund:
Das BAG folgt mit dieser Entscheidung der Rechtsprechung des BVerwG. Dieses hatte bereits am 21.3.2007 (Az.: 6 P 4.06) für den Bereich kommunaler Arbeitgeber entschieden, dass dem Personalrat bei der Einstellung von „Ein-Euro-Jobbern“ ein Mitbestimmungsrecht zusteht.
Linkhinweise:
- Der Volltext der Entscheidung des BAG wird demnächst auf den Webseiten des BAG veröffentlicht. Für die Pressemitteilung des BAG klicken Sie bitte hier.
- Für den auf den Webseiten des BVerwG veröffentlichten Volltext der Entscheidung vom 21.3.2007 (Az.: 6 P 4.06) klicken Sie bitte hier.
Eine weitere aktuelle Entscheidung zum Thema aus unserem Archiv:
„Ein-Euro-Jobs“ sind keine Arbeitsverhältnisse (BAG vom 26.9.2007)
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 08.10.2007 11:45
Quelle: BAG PM Nr.70 vom 2.10.2007