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Bundesregierung will gesetzliche Unfallversicherung modernisieren

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) verabschiedet. Kernpunkte des Gesetzentwurfs sind eine erhebliche Reduzierung der Zahl der Unfallversicherungsträger, ein Ausbau der Prävention und ein neuer Lastenausgleich. Hierdurch soll die Unfallversicherung an die veränderten Wirtschaftsstrukturen angepasst werden.

Die Kernpunkte des Gesetzentwurfs im Überblick:

  • Fusionen: Die Selbstverwaltung soll eigenverantwortlich die Anzahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften durch Fusionen von derzeit 23 auf neun reduzieren. Hierdurch soll die Organisation der gesetzlichen Unfallversicherung gestrafft und sollen die Unterschiede in den Beiträgen der gewerblichen Berufsgenossenschaften deutlich reduziert werden.
  • Lastenausgleich: Die Verteilung der Altlasten soll auf der Basis eines von der Selbstverwaltung der gewerblichen Berufsgenossenschaften entwickelten Konzepts neu gestaltet werden. Dabei soll unter Beibehaltung der primären branchenbezogenen Verantwortlichkeit eine gerechte Lastenverteilung erreicht werden, die den wirtschaftlichen Strukturwandel berücksichtigt.
  • Prävention: Mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträger soll die Prävention in der Arbeitswelt gestärkt werden. Die Beteiligten sollen gemeinsame Arbeitsschutzziele und Handlungsfelder entwickeln. Außerdem soll die Zusammenarbeit der Aufsichtsdienste bei der Beratung und Überwachung der Betriebe verbessert sowie das Vorschriften- und Regelwerk optimiert werden.
  • Aufsicht: Soweit der Spitzenverband „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.“ hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, soll er unter Aufsicht gestellt werden.
  • Vermögensrecht: Das Vermögensrecht der Unfallversicherungsträger soll neu gestaltet werden. Illiquides Rücklagevermögen soll gesondert zu bilanzieren sein. Im Rahmen des Verwaltungsvermögens sollen zudem Altersrückstellungen gebildete werden müssen.
  • Insolvenzgeldumlage: Die Insolvenzgeldumlage soll künftig zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag erhoben werden. Sie soll daher künftig von der Bundesagentur für Arbeit und nicht mehr durch die Unfallversicherung eingezogen werden.

Der Hintergrund:
Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Arbeitnehmer, aber auch Schüler und Studenten, über ein System von Rehabilitation, Prävention und Entschädigung bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ab. Sie finanziert sich allein aus Beiträgen der Arbeitgeber und ist eine Pflichtversicherung. Geregelt ist das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung im SGB VII. Im ersten Halbjahr 2007 ist die Zahl der Arbeitsunfälle im Vergleich zum Vorjahreszeitraum - auch aufgrund der höheren Beschäftigtenzahl - um drei Prozent gestiegen.

Linkhinweis:
Für den auf den Webseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) Gesetzentwurf im Volltext klicken Sie bitte hier (pdf-Datei).

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 14.02.2008 11:55
Quelle: BMAS PM vom 13.02.2008

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