vom 16.11.2011

In Kooperation mit dem Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (IDEAS)

Sehr geehrte[r] [ANREDE] [NACHNAME],

wir möchten Sie heute darauf hinweisen, dass der arbeitsrechtliche Newsletter ab sofort in Kooperation mit dem Arbeits-Rechts-Berater (ArbRB), der arbeitsrechtlichen Zeitschrift aus dem Verlag Dr. Otto Schmidt, und dem AuS-Portal verschickt wird. Unser Angebot wird damit u.a. um den AuS-Gesetzgebungsreport erweitert, der vom Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht an der Universität zu Köln unter der Leitung von Professor Dr. Ulrich Preis erstellt wird.

Wir werden Sie natürlich weiterhin wöchentlich und kostenlos über alle Neuerungen im Arbeitsrecht informieren und hoffen, dass die Erweiterung unseres Angebots in Ihrem Interesse ist.


Mit freundlichen Grüßen

Online-Redaktion

Meldungen:

Arbeitnehmer können Pflegezeit nicht mehrmals in Anspruch nehmen
Arbeitnehmer können bei Nichtzahlung der Abfindung nicht ohne weiteres vom Aufhebungsvertrag zurücktreten
Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen: Evangelische Kirche hält für Diakonie am sog. "Dritten Weg" fest
Frist für Widerspruch gegen Betriebsübergang beginnt erst mit ordnungsgemäßer Belehrung
Diplomat als Arbeitgeber: Arbeitnehmer können Ansprüche während der Immunität nicht gerichtlich durchsetzen
Neuer Richter am BAG

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BAG 15.11.2011, 9 AZR 348/10:

Arbeitnehmer können Pflegezeit nicht mehrmals in Anspruch nehmen

§ 3 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG, wonach Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen für die Pflege eines nahen Angehörigen von der Arbeitsleistung freizustellen sind, stellt ein einmaliges Gestaltungsrecht dar. Wird es erstmalig in Anspruch genommen, so erlischt es. Das gilt auch, wenn die genommene Pflegezeit die Höchstdauer von sechs Monaten unterschreitet. Diese sechs Monate können nicht auf mehrere Pflegezeiten verteilt werden.
[BAG PM Nr. 87 vom 15.11.2011]

BAG 10.11.2011, 6 AZR 357/10:

Arbeitnehmer können bei Nichtzahlung der Abfindung nicht ohne weiteres vom Aufhebungsvertrag zurücktreten

Ein Vertrag, wonach das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufgehoben werden soll, ist zwar ein gegenseitiger Vertrag, von dem der Arbeitnehmer grds. gem. § 323 Abs.1 BGB zurücktreten kann, wenn der Arbeitgeber die Abfindung nicht zahlt. Voraussetzung hierfür ist aber u.a., dass die Forderung durchsetzbar ist. Hieran fehlt es, wenn der Arbeitgeber wegen Insolvenz nicht leisten muss oder darf.
[BAG PM Nr. 85 vom 10.11.2011]

Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen: Evangelische Kirche hält für Diakonie am sog. "Dritten Weg" fest

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat am 9.11.2011 ein Kirchengesetz zum Arbeitsrecht in der Diakonie verabschiedet. Hierin hält sie am sog. "Dritten Weg" fest. Danach werden Löhne und Arbeitsbedingungen nicht durch Tarifvertrag festgelegt, sondern von einer paritätisch mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission. Dieses Verfahren schließt Streiks und Aussperrungen weiterhin aus.
[EKD PM vom 9.11.2011 u. KStA vom 10.11.2011]

BAG 10.11.2011, 8 AZR 277/10:

Frist für Widerspruch gegen Betriebsübergang beginnt erst mit ordnungsgemäßer Belehrung

Die einmonatige Frist für den Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber wird nur durch eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Unterrichtung in Lauf gesetzt. Über welche Punkte der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die Arbeitnehmer im Detail zu informieren hat, ergibt sich aus § 613a Abs. 5 BGB.
[BAG PM Nr. 86 vom 10.11.2011]

LAG Berlin-Brandenburg 9.11.2011, 17 Sa 1468/11:

Diplomat als Arbeitgeber: Arbeitnehmer können Ansprüche während der Immunität nicht gerichtlich durchsetzen

Wer bei einem Diplomaten beschäftigt ist (hier: als Hausangestellte), kann Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den Arbeitgeber während der Dauer von dessen Immunität nicht gerichtlich durchsetzen. Eine Klage gegen den Arbeitgeber ist in dieser Zeit daher auch bei schweren Rechtsverletzungen unzulässig. Der Anspruch selbst wird durch die Immunität allerdings nicht beeinträchtigt. Er kann lediglich zeitweise nicht geltend gemacht werden.
[LAG Berlin-Brandenburg PM Nr. 45 vom 9.11.2011]

Neuer Richter am BAG

Oliver Karl Klose ist zum 1.11.2011 zum Richter am BAG ernannt worden. Der 1972 in Iserlohn geborene Jurist war nach dem zweiten juristischen Staatsexamen zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn beschäftigt, bevor er 2003 in den Richterdienst des Landes NRW eintrat. In der Folgezeit war er an verschiedenen Arbeitsgerichten des Landes NRW tätig. Von 2007 bis 2009 war er zudem als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das BAG abgeordnet.
[BAG PM Nr. 83 vom 27.10.2011]


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