Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht

Mit Kommentierung des EU-Kartellrechts, des GWB und einer Darstellung ausländischer Kartellrechtsordnungen
Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht
Loseblattwerk Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Erläutert von Anbeginn des GWB - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - in eindrucksvoller Breite und Tiefe die Auswirkungen der kartellrechtlichen Vorschriften zum deutschen und europäischen Recht. Kommentierungen zur 10. GWB-Novelle.
Erscheinungsweise: 3 x jährlich
  • Erstklassige Kommentierungen, meinungsbildende Denkanstöße
  • Deutsches und europäisches Kartellrecht
  • Darstellung kartellrechtlicher Fragen aus Wissenschaft und Praxis
  • Neu: Inklusive juris Datenbank FK online

ISBN 978-3-504-41182-4

165X235 mm, 12.016 Seiten, Kommentar, 7 Ordner, Loseblattsammlung
379,00 € inkl. MwSt. Fortsetzungsbezug für mindestens 24 Monate. Kündigung danach jederzeit möglich.
  • Lieferbar
Beschreibung

Das Standardwerk zum Kartellrecht Frankfurter Kommentar (FK) kommentiert und erläutert von Anbeginn des GWB in eindrucksvoller Breite und Tiefe die Auswirkungen der kartellrechtlichen Vorschriften zum deutschen und europäischen Recht. Exakt, praxisnah und auf höchstem wissenschaftlichen Niveau.

Inklusive Datenbank FK online

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Update 107 (Februar 2024):

Die 107. Lieferung des FK führt zu weiteren Neuerungen und Änderungen im FK: Die ersten Kommentierungen zur VO (EU) 2022/1925 („Digital Markets Act") werden in den FK aufgenommen. Auch wird mit den nächsten Lieferungen eine (auszugsweise) Kommentierung der VO (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen („Foreign Subsidies Regulation") neu im FK erscheinen.

Aus diesem Grunde müssen wir Platz schaffen und haben uns entschlossen, den Textteil in Band I auszusortieren. Da die bisher dort enthaltenen Rechtsvorschriften zum allergrößten Teil online verfügbar sind, wird der bisherige Textteil durch ein Verzeichnis der Rechtsvorschriften ersetzt mit Links zu den entsprechenden Vorschriften. Bei Nutzung des in Ihrem Abonnement enthaltenen Datenbankzugangs auf juris können Sie die Rechtsvorschriften ganz komfortabel anklicken und aufrufen.

Die infolge der Aussortierung des Textteils und der Aufnahme von DMA und Foreign Subsidies Regulation erforderlich gewordene Umsortierung entnehmen Sie bitte der Einordnungsanleitung.

Im Einzelnen enthält die 107. Lieferung folgende Kommentierungen:

Mit hunderten, wenn nicht tausenden Schadensersatzprozessen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegen die Teilnehmer verschiedener Kartelle gewinnen die privatrechtlichen und verfahrensrechtlichen Regelungen für Kartellverstöße an eminenter Bedeutung. Der Kommentierung des deutschen Rechts (vor allem) mit den §§ 33 ff., 89b GWB folgt mit dieser Lieferung von Prof. Dr. Wulf-Henning Roth eine Analyse der unionsrechtlichen Grundlagen des private enforcement – Zivilrechtsfolgen des Art. 101 AEUV –, die durch das Primärrecht (in der Rspr. des EuGH) und vor allem durch die Richtlinie 2014/104/EU geschaffen wurden und die für die Gestaltung und Auslegung des deutschen Rechts von größter Bedeutung sind. Thematisiert wird in diesem Rahmen auch die Frage, ob und inwieweit das Primärrecht Vorgaben für die Auslegung der Richtlinie 2014/104/EU setzt.

Juniorprofessorin Dr. Tabea Bauermeister, die wir neu im Autorenteam begrüßen dürfen, hat die Kommentierung von Art. 7 DMA übernommen. Art. 7 DMA ermöglicht es den Anbietern von nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdiensten, die Interoperabilität ihrer Dienste mit denen eines insofern benannten Torwächters (aktuell: WhatsApp und Facebook-Messenger) zu verlangen. Die Kommentierung erläutert ausführlich Hintergrund und Genese, (potenzielle) Normadressaten, Begriff und Dimensionen von Interoperabilität, Rechtsdurchsetzung sowie verwandte Regelungen.

Die Rechtsanwälte Dr. Christoph Werkmeister und Dr. Max Grewe, die wir ebenfalls neu im FK-Team begrüßen dürfen, kommentieren erstmalig Art. 8 Abs. 1 DMA. Die Bearbeitung der Vorschrift berücksichtigt neben der Gesamtsystematik und dem Gesetzgebungsprozess insbesondere auch Querbezüge zur DSGVO.

Bearbeitet von einem weiteren neuen Autor, Rechtsanwalt Dr. Hans-Markus Wagener, betrifft Art. 8 Abs. 2-9 DMA die behördliche Konkretisierung der Torwächterverpflichtungen. Die Kommentierung enthält eine detaillierte Erläuterung des dazu vorgesehenen Verwaltungsverfahrens stets mit Blick auf mögliche Abhilfemaßnahmen. Sie buchstabiert insbesondere den konzeptionsgemäßen Ablauf entsprechend der einzelnen Verfahrensschritte aus.

Ebenfalls als neuen Autor im FK-Team begrüßen wir Legationsrat Dr. Moritz Thörner. Dieser erläutert mit Art. 9 und 10 DMA das anwendbare Regelwerk, im Rahmen dessen die Kommission Torwächter von Verpflichtungen nach dem DMA freistellen kann. Im Zentrum der Kommentierung stehen die maßgeblichen Begrifflichkeiten der Rentabilitätsgefährdung und der Gründe öffentlicher Gesundheit und Sicherheit, von denen Aussetzung bzw. Befreiung abhängen. Ausführlich erörtert die Darstellung dabei Umfang und Gestalt der eng bemessenen Ausnahmetatbestände.

PD Dr. Carsten König, auch ein neuer FK-Autor, hat die Art. 11 und 13 DMA kommentiert. Art. 11 DMA verpflichtet die Torwächter, Compliance-Berichte vorzulegen, was für die am 6.9.2023 von der Kommission benannten Torwächter (Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft) bereits zum 7.3.2024 erstmalig relevant wird. Art. 13 DMA verbietet den Torwächtern, die Einhaltung ihrer Verpflichtungen nach dem DMA zu umgehen. Die Vorschrift spielt eine zentrale Rolle bei der Konkretisierung der Verhaltenspflichten nach Art. 5, 6 und 7 DMA. Sie wirft zahlreiche für die Praxis relevante Auslegungsfragen auf, die in der Kommentierung näher betrachtet werden. Zudem wird die konkrete Anwendung der Umgehungsverbote durch Beispiele veranschaulicht.

Art. 12 DMA wurde von Prof. Dr. Sarah Legner, ebenfalls neu im FK-Autorenteam, bearbeitet. Die Kommentierung erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Verpflichtungen der Torwächter durch die Kommission aktualisiert werden können. Die primärrechtlichen Vorgaben der Befugnisdelegation werden einbezogen.

Art. 14 DMA, der von Rechtsanwältin Dr. Daisy Walzel kommentiert wird, enthält eine wichtige „Scharniervorschrift" zwischen den gemeinschaftlichen Fusionskontrollregimen auf der einen Seite und den für Gatekeepern geltenden Verhaltensvorschriften auf der anderen Seite. Die Vorschrift regelt umfassende Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten. Sie ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der zunehmenden Bemühungen der Kommission zu sehen, auch solche Zusammenschlüsse an sich zu ziehen, für die weder sie noch die mitgliedstaatlichen Kartellbehörden originäre Zuständigkeiten haben (Illumina & Grail).

Die Verfahrensvorschriften Art. 16 und 41 DMA kommentiert Rechtsanwalt Dr. Thomas Lübbig, der auch neu im FK-Team zu begrüßen ist. Im Wesentlichen geht es hier um das vom DMA ausführlich geregelte Institut der sog. Marktuntersuchung, die der Benennung eines Unternehmens als Torwächter (Art. 17), der Beurteilung unternehmerischen Verhaltens bei systematischer Nichteinhaltung der Vorschriften des DMA (Art. 18) oder der Betrachtung neuer Dienste und neuer Praktiken (Art. 19) vorausgeht. Art. 41 enthält eine Spezialregelung zugunsten der Mitgliedstaaten, nach der ein oder eine Mehrheit von Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen die Kommission ersuchen können, eine Marktuntersuchung nach den vorgenannten Vorschriften einzuleiten. Die Kommentierung stellt diese Regeln des DMA auch in einen systematischen Vergleich zu gesetzgeberischen Vorbildern aus dem Verfahrensrecht des EU-Kartell- und Beihilferechts.

Eine weitere neue FK-Autorin, Regierungsdirektorin Juliette Orologas, hat die Kommentierung der Art. 49 und 50 DMA (delegierte und Durchführungsrechtsetzung, Komitologieausschuss) übernommen. Hierbei geht sie auch auf die Entstehungsgeschichte der Vorschriften in ihrer jetzigen Fassung sowie die Tätigkeit des Beratenden Ausschusses für digitale Märkte (DMAC) bis einschließlich Dezember 2023 ein. Ebenfalls werden Hinweise zu den konkreten Fundstellen öffentlich zugänglicher Dokumente aus der Arbeit des DMAC gegeben.

Juniorprofessorin Dr. Lea Katharina Kumkar, die wir ebenfalls neu im Autorenteam begrüßen dürfen, hat die Kommentierung zu § 32g GWB bearbeitet. Die Vorschrift verschafft dem BKartA die Befugnis, bei möglichen Verstößen gegen den Digital Markets Act (DMA) eigene Vorermittlungen durchzuführen. Die Kommentierung ordnet die Vorschrift in den Gesamtkontext der europäischen Regulierung großer Digitalunternehmen ein und erörtert Inhalt sowie Reichweite der kartellbehördlichen Befugnisse.

Ergänzt wurde (auch) eine Kommentierung des neuen Abs. 4 von § 44 GWB durch Prof. Dr. Thomas Weck, wonach die Monopolkommission Sektoruntersuchungen empfehlen kann. Die Regelung wurde im Rahmen der 11. GWB-Novelle neben § 32f Abs. 4 GWB und § 56 Abs. 7 S. 4 GWB eingeführt. Die Beteiligung der Monopolkommission wird dadurch in Fragen, die für die Wettbewerbsstruktur relevant sind, gestärkt.

Rechtsanwalt Dr. Christian-Dietrich Bracher hat die §§ 50, 54 und 56 GWB aktualisiert. §§ 50 und 56 GWB wurden sowohl durch die 10. als auch durch die 11. GWB-Novelle geändert. In § 50 wurden vor allem die Zuständigkeiten des BKartA erweitert, in § 56 wurden das Akteneinsichtsrecht der Verfahrensbeteiligten und die Gewährung von Akteneinsicht sowie die Erteilung von Auskünften an Dritte erstmals umfassend geregelt, außerdem wurden die Bestimmungen über die Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergänzt. Die Kommentierungen erläutern diese z. T. weitreichenden Änderungen und berücksichtigen im Übrigen die Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur seit der letzten Bearbeitung.

Den aktualisierten § 90a GWB zur Zusammenarbeit der Gerichte mit der Europäischen Kommission und den Kartellbehörden hat Regierungsrätin Hanna Standtke, ebenfalls eine neue Autorin im FK-Team, kommentiert.

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Zuletzt erschien Lieferung 107 (Februar 2024/209,- € zzgl 19,- € für die Datenbank).
Autoren
Herausgegeben von VorsRiOLG a.D. Wolfgang Jaeger; Generalanwältin am EuGH Prof. Dr. Juliane Kokott LL.M., S.J.D.; Prof. Dr. Petra Pohlmann; RA Prof. Dr. Dirk Schroeder +; RAin Prof. Dr. Daniela Seeliger. Bearbeitet von Prof. Dr. Hans Achenbach; Prof. Dr. Thomas Ackermann LL.M.; RA Michael Baron; RA Dr. Wolfram Bauer; Jun.-Prof. Dr. Tabea Bauermeister; RAin Dr. Bettina Bergmann; RAin Dr. Stephanie Birmanns; RA Michael D. Blechman Esq.; Prof. Dr. Martin Böse; RA Dr. Christian-Dietrich Bracher; Prof. Dr. Oliver Brand LL.M.; VorsRiOLG Jürgen Breiler; RA Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte; RA Silvio Cappellari LL.M.; RAin Mechthild Düsing; RA Peter Giese; RA Dr. Carsten Grave; RA Dr. Max Grewe; RA Dr. Andreas Grünwald; RA Gerd Axel Gutermuth LL.M.; RA Dominique Heintz; RA Dr. Jan Heithecker; RA Hans-Joachim Hellmann LL.M.; RA Dr. Michael Hertslet; Prof. Dr. Johannes Heyers LL.M.; RA Christian Horstkotte; VorsRiOLG a.D. Wolfgang Jaeger; RA Konstantin Jörgens LL.M.; RA Dr. Sebastian Jungermann; RA Dr. Thomas Kapp LL.M.; Prof. Dr. Urs Kindhäuser; Jun.-Prof. Dr. Gordon J. Klein; RA Dr. Tobias Klose; PD Dr. Daniel Könen LL.M.; PD Dr. Carsten König LL.M; RA Dr. Tilman Kuhn; RiOLG Christian Kunnes; Prof. Dr. Knut Werner Lange; Ltd. RD Markus Lange; Prof. Dr. Sarah Legner; RiOLG Lars Lingrün; Prof. Dr. Andrea Lohse; RA Dr. Sebastian Louven; RA Dr. Thomas Lübbig; RAin Dr. Christina Maltz LL.M.; Jun.-Prof. Dr. Juliane Mendelsohn; Prof. Dr. Frank Meyer LL.M.; RA Prof. Dr. Hans Jürgen Meyer-Lindemann; RAin Dr. Silke Möller LL.M.; RA Dr. Oliver Mross LL.M.; RA Dr. Jens-Olrik Murach; RAin Dr. Theresa Oehm; RDin Juliette Orologas; Jun.-Prof. Dr. Jannik Otto; RA Hansjörg Pardemann; Prof. Dr. Marian Paschke; RAin Jennifer B. Patterson Esq.; RA Dr. Sebastian Peyer LL.M.; RA Henrik Peytz; Generalanwalt am EuGH Prof. Dr. Giovanni Pitruzzella; Prof. Dr. Rupprecht Podszun; Prof. Dr. Petra Pohlmann; RAin Dr. Romina Polley; RA Dr. Dietmar Rahlmeyer; RA Philippe Reich LL.M.; RA Dr. Thilo Reimers; RA Dr. Peter Reinert LL.M.; RA Dr. Harald Rieger; RA Dr. Lukas Ritzenhoff; RA Dr. Siegfried Rixen; RA Dr. Andreas Rosenfeld; Prof. Dr. Wulf-Henning Roth LL.M.; RA Lars-Peter Rudolf; RA Dr. Hartmut Schneider LL.M.; RA Prof. Dr. Dirk Schroeder +; RD Dr. Roland Schwensfeier LL.M.; RAin Prof. Dr. Daniela Seeliger LL.M.; Prof. Dr. Fabian Stancke; ORRin Hanna Standtke; Project Manager Dr. Torben Stühmeier; Legationsrat Dr. Moritz Thörner LL.M.; Prof. Dr. Pieter Van Cleynenbreugel; RA Michael Vetter LL.M.; RA Prof. Dr. Sven B. Völcker LL.M.; RA Hans-Markus Wagener; RA u. Notar Prof. Dr. Christoph Wagner; RA Dr. Arthur Waldenberger LL.M.; RAin Dr. Daisy Walzel LL.M.; Prof. Dr. Thomas Weck LL.M.; RA Dr. Georg Weidenbach M.Jur.; RA Dr. Johannes Weisser LL.M.; RA Dr. Christoph Werkmeister LL.M.; RA Michael Jürgen Werner LL.M.; RA Prof. Dr. Hartmut Weyer; Dipl.-Kfm., RA Prof. Dr. Eugen Wingerter; RA Mag. Dr. Hanno Wollmann LL.M.; RA Dr. Matthias Wolter; RAin Dr. Heidi Wrage-Molkenthin.
Rezensionen

"Ein Werk von eindrucksvoller Breite und Tiefe zum deutschen und europäischen Recht; für die immer wichtiger werdende Kartellrechtsvergleichung unentbehrlich."
Prof. Dr. Wolfgang Fikentscher, München, DNotZ 9/2002

„…eines der wichtigsten Standardwerke zum Kartellrecht.“
Karin Wessely ÖZW Juni 2013

"Praxis und Wissenschaft brauchen den Frankfurter Kommentar, und zwar täglich unzählige Male, weil er besser ist als andere."
Prof. Dr. Dr. h.c. Fritz Rittner, Freiburg i.Br. JZ 2/2003

„Compared with other commentaries on the German Law Against Restraints of Competition and EC antitrust law, the Frankfurter Kommentar dedicates particular care to procedural issues, to be understood in the widest sense… The information it offers is always clear and circumspect, helpful for the practitioner, stimulating for the antitrust theorist, written and organized on a high level.“
Prof. Dr. Wolfgang Fikentscher, München ICC 6/2009

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