28.01.2015

Aufzeichnungspflichten zum MiLoG: Ändern oder erst einmal beobachten?

Die im Mindestlohngesetz festgelegte Protokollierung der Arbeitszeiten soll kurzfristig nicht geändert werden. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Gabriele Lösekrug-Möller, am 28.1.2015 im Ausschuss für Arbeit und Soziales deutlich. 28 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes verfüge das BMAS noch nicht über belastbare Erkenntnisse, die eine solche Änderung rechtfertigen würden. Gleichwohl gingen die Auffassungen der Parteien über einen Änderungsbedarf auseinander.

Position der SPD: Kein akuter Änderungsbedarf
Die SPD-Fraktion betonte, dass niemand mit der Protokollpflicht ein Bürokratiemonster schaffen wolle. Ohne eine Aufzeichnung der Arbeitszeiten würde Missbrauch aber Tür und Tor geöffnet und das Gesetz wirkungslos. Gleichwohl sollten die Wirkungen des Gesetzes natürlich überprüft werden, aber dies brauche Zeit.

Position der CDU: Nachbesserungen in Spezialbereichen und bei der Verdienstgrenze
Die CDU stellte zwar klar, dass man die Hysterie aus der Diskussion herausnehmen und nüchtern nach "lebensnahen Regelungen" suchen müsse. Zudem sieht auch sie in der Aufzeichnungspflicht kein Bürokratiemonster. Es gebe aber in einigen Bereichen, wie zum Beispiel dem Sport, "Nachdenkbedarf".

Auch stellte die CDU die festgelegte Verdienstgrenze von 2.958 Euro, bis zu der die Aufzeichnungspflicht gilt, infrage. Diese Grenze sei in Bezug auf die Mindestlohnfrage völlig unrealistisch, denn sie würde bedeuten, dass jemand bei 8,50 Euro Stundenlohn 29 Tage im Monat mit einer täglichen Arbeitszeit von zwölf Stunden arbeiten müsste.

Positionen der weiteren Parteien
Die Linke bezeichnete die Diskussion über die Aufzeichnungspflichten als völlig überflüssig. Bündnis 90/Die Grünen appellierten ebenfalls an die Beteiligten, das Gesetz nicht schon in Frage zu stellen, bevor die Wirkungen überhaupt eindeutig zu erkennen sind. Gerade in der Startphase eines solch bedeutenden Projektes sei es wichtig, geschlossen dahinter zu stehen, um die Akzeptanz des Mindestlohngesetzes nicht zu gefährden.

Bundestag PM v. 28.1.2015
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