27.11.2014

Bundeskabinett bringt Verordnungen zur Kontrolle des Mindestlohns auf den Weg

Das Bundeskabinett hat am 19.11.2014 zwei Verordnungen zur Kontrolle des Mindestlohns auf den Weg gebracht. Hierbei handelt es sich zum einen um die Verordnung zur Abwandlung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nach dem MiLoG und AEntG und zum anderen um die Verordnung über Meldepflichten nach dem MiLoG, AEntG und dem AÜG.

Die beiden Verordnungen regeln im Detail die gesetzlichen Pflichten nach dem MiLoG. Hierdurch sollen die Mindestlohnkontrollen der Zollverwaltung effizienter und effektiver werden. Beide Verordnungen sollen zum 1.1.2015 in Kraft treten; eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt soll in Kürze erfolgen.

Erleichterung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung
Mit der neuen Verordnung soll u.a. die Pflicht der Arbeitgeber und Entleiher zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer vereinfacht werden. Für Arbeitnehmer mit ausschließlich mobilen Tätigkeiten, die keinen Vorgaben zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit unterliegen und die sich ihre tägliche Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen, entfällt die Aufzeichnung von Beginn und Ende der Arbeitszeit; hier reicht es vielmehr aus, wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet wird.

Diese Erleichterungen gelten nur für einen sehr kleinen Kreis von Beschäftigten, wie zum Beispiel für Zeitungszusteller und Kurierdienste. Sie gelten z.B. nicht für die Baubranche oder das Transport- und Gaststättengewerbe.

Erleichterung der Meldepflichten
Auch die Pflicht von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland und Entleihern, für ihre nach Deutschland entsandten oder die grenzüberschreitend entliehenen Arbeitnehmer vor Beginn einer Werk- oder Dienstleistung eine schriftliche Anmeldung vorzulegen, soll im Einzelfall vereinfacht werden.

Die Vereinfachung betrifft aber nur Fälle, in denen besondere Voraussetzungen vorliegen, z.B. Schichtdienst, mehrere Einsatzorte täglich oder ausschließlich mobile Tätigkeiten. Ein Beispiel ist der klassische Güter- und Personenverkehr, der grundsätzlich der gesetzlichen Meldepflicht unterliegt. Die gesetzliche Verpflichtung, jede einzelne Fahrt zu melden, würde aber effektive Kontrollen erschweren. Deswegen ist die Zusammenfassung mehrerer Arbeitseinsätze in einer zusammenfassenden Meldung an die Zollverwaltung durch den Arbeitgeber sinnvoll und dient der Effizienz der Kontrollen.

Linkhinweis:
Die beiden Verordnungsentwürfe sind auf dem Portal für Sozialpolitik unter www.portal-sozialpolitik.de veröffentlicht.

  • Für den Entwurf der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV) klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

  • Den Entwurf der Mindestlohnmeldeverordnung (MiLoMeldV) finden Sie hier (PDF-Datei).

BMF PM Nr. 49/14 vom 19.11.2014
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