01.09.2015

Vorsitzender Richter am BAG Friedrich Hauck im Ruhestand

Der Vorsitzende Richter am BAG Friedrich Hauck ist am 31.8.2015 in den Ruhestand getreten. Er war zuletzt Vorsitzenden Richter des Achten Senats. Unter seiner Leitung wurde die Rechtsprechung zum Betriebsübergang weiterentwickelt. Ferner fanden die Entscheidungen des Senats zum Schadensersatzrecht und zu Entschädigungen nach dem AGG große Beachtung.

Hauck war seit Juli 1992 und damit insgesamt 23 Jahre am BAG tätig.  Nachdem er zunächst dem Zehnten und später dem Ersten Senat zugeteilt war, folgte im September 2001 die Ernennung zum Vorsitzenden Richter des Achten Senats.

Seine Laufbahn in der Arbeitsgerichtsbarkeit begann der 1950 geborene Hauck 1984 am AG München, dessen Vizepräsident er 1988 wurde. Bevor er zum BAG kam, war er als Vorsitzender Richter am LAG München tätig.

BAG PM Nr. 44/15 vom 31.8.2015
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