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Freie Berufe - 16.11.2012BGH 10.10.2012, IV ZB 14/12
Keine Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch den mitwirkenden Notar
Ist in einem notariellen Testament geregelt, dass der Notar die Person des Testamentsvollstreckers bestimmen soll, so ist diese Regelung wegen des Verbots der Verschaffung eines rechtlichen Vorteils zugunsten des Notars gem. § 7 Nr. 1 BeurkG unwirksam. Dieser rechtliche Vorteil muss sich unmittelbar aus der in der Urkunde niedergelegten Willenserklärung ergeben und nicht erst als deren Folge eintreten oder gar erst eintreten können.
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Freie Berufe - 05.11.2012BFH 18.9.2012, VII R 45/11
Zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Tätigkeit als Vorstand einer Steuerberatungsgesellschaft für Nicht-Steuerberater
Die für eine Ausnahmegenehmigung nach § 50 Abs. 3 StBerG erforderliche Voraussetzung einer "anderen Ausbildung als in einer der in § 36 genannten Fachrichtungen" bezieht sich nicht lediglich auf die in § 36 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StBerG genannten akademischen, sondern auf sämtliche Ausbildungen i.S.d. § 36 StBerG. Ein gelernter Bankkaufmann kann daher die für die Tätigkeit als Vorstand einer Steuerberatungsgesellschaft beantragte Ausnahmegenehmigung nicht beanspruchen, auch wenn er durch seine Ausbildung und die anschließende Tätigkeit in dem Ausbildungsberuf eine besondere Befähigung erworben hat.
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Freie Berufe - 31.10.2012BFH 10.7.2012, VIII R 48/09
Tarifbegünstigung kommt auch bei Rechtsberatungsverträgen in Betracht
Die Rechtsprechung hat § 24 Nr. 1a EStG bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit stets sehr großzügig gehandhabt. In Fällen, in denen ein Rechtsanwalt seine Leistung trotz Beibehaltung der rechtlichen Selbständigkeit aufgrund eines Beratungsvertrags im Wesentlichen wie ein Arbeitnehmer schuldet, kommt deshalb im Zusammenhang mit diesem Vertrag eine Entschädigung i.S.v. § 24 Nr. 1a EStG bei ihm nach den Grundsätzen in Betracht, die für Arbeitnehmer gelten.
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Freie Berufe - 29.10.2012BGH 11.7.2012, VIII ZR 323/11
Zur gerichtlichen Überprüfung des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit
Eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1,3 hinaus kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig war. Sie ist gerade nicht unter dem Gesichtspunkt der Toleranzrechtsprechung bis zu einer Überschreitung von 20 % der gerichtlichen Überprüfung entzogen.
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Freie Berufe - 29.10.2012BGH 23.7.2012, NotZ(Brfg) 3/12
Zur Frage der Gewichtung des Examensergebnisses bei der Besetzung von Notarstellen
Leistungsbewertungen der Notarassessoren während des Anwärterdienstes nach § 3 Abs. 3 S. 1 NotAssAusbV NW stellen ausschließlich eine Äußerung über die Eignung des Assessors für das Amt des Notars auf der Grundlage von Erkenntnissen aus seinem Verhalten während des Anwärterdienstes ohne Berücksichtigung der Ergebnisse der zweiten juristischen Staatsprüfung dar. Die Gewichtung des Examensergebnisses im Verhältnis zur dienstlichen Beurteilung obliegt ausschließlich der die Auswahlentscheidung nach § 6 Abs. 3 S. 1 BNotO treffenden Justizverwaltung und nicht der Notarkammer zu.
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