30.10.2014

Berlin Tax Conference 2014: 50 Staaten fordern mehr steuerliche Transparenz und Fairness

50 Staaten und Jurisdiktionen haben am 29.102,104 im BMF eine multilaterale Vereinbarung zum automatischen steuerlichen Informationsaustausch unterzeichnet. Mit diesem Abkommen verpflichten sich die Länder, ab 2017 Daten zu Finanzkonten von Steuerpflichtigen, die in einem anderen Staat ansässig sind, an den betreffenden Staat zu übermitteln.

Die Erstanwender, die sog. "Early Adopters", dieses hohen Steuerstandards, der mit der OECD entwickelt worden ist, appellieren in ihrer "Berliner Erklärung", sich der Vereinbarung anzuschließen. Diese Abmachung geht maßgeblich zurück auf das Engagement Deutschlands mit seinen europäischen Partnern Frankreich, Italien, Großbritannien und Spanien (G5) und deren Initiative im April 2013.

Finanzinstitute müssen mit Stichtag 31.12.2015 den Altbestand ihrer Konten erfassen und ab dem 1.1.2016 bei Neukunden die steuerliche Ansässigkeit feststellen. Der erste automatische Informationsaustausch von Daten wird im September 2017 erfolgen. Bei diesem Austausch mit dem Ausland werden hohe deutsche Standards des Datenschutzes angelegt werden.

Dieser Prozess zum automatischen Informationsaustausch wird mittlerweile von fast 100 Staaten und Jurisdiktionen unterstützt. Mit der weltweiten Umsetzung dieses OECD-Standards soll Steuerhinterziehung weiter zurückgedrängt werden. Zukünftig sollen die Steuerverwaltungen weltweit, darunter auch die deutsche, die Information erhalten können, die sie für eine korrekte Besteuerung aller Steuerpflichtigen benötigen.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie die Berliner Erklärung zu Transparenz und Gerechtigkeit hier.

BMF PM Nr. 42 vom 29.10.2014
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