30.09.2016

Bundestag stimmt Erbschaftsteuer-Reform zu

Die Reform der Erbschaftsteuer hat die nächste Hürde genommen. Der Bundestag stimmte mehrheitlich dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zu. Jetzt muss noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen.

Demnach sollen Firmenerben auch künftig weitgehend von der Erbschaftssteuer verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten. So gab es Einvernehmen bei strittigen Kriterien, etwa wie Unternehmen zu bewerten seien: Künftig soll das Betriebsergebnis des Unternehmens maximal mit einem Kapitalisierungsfaktor 13,75 multipliziert werden, um die Höhe der Steuer anzusetzen.

Geplant sind zudem Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfungen. So soll es keine Wiedereinführung der sog. Cash-Gesellschaften geben; Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yachten, Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht begünstigt werden. Die Empfehlung enthält zudem weitere technische und klarstellende Änderungen an dem ursprünglichen Bundestagsbeschluss, so bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke, etwa von Brauereien.

Das BVerfG hatte Ende 2014 die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30.6.2016 eine Neuregelung zu finden. Am 20.6.2016 einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag am 24.6.2016 umsetzte.

Linkhinweis:

Für den Volltext der Beschlussempfehlung zur Reform der Erbschaftsteuer auf der Homepage des Bundesrates klicken Sie bitte hier.

Bundesregierung Pressemitteilung vom 29.9.2016
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