23.07.2014

Honorar-Anlageberatung: Neue Regeln gelten ab August

Zum 1.8.2014 treten für die Honorar-Anlageberatung neue gesetzliche Vorschriften in Kraft. Bisher war die Dienstleistung Honorar-Anlageberatung nicht gesondert reguliert; das Honoraranlageberatungsgesetz fügt den Begriff nun - zusätzlich zur herkömmlichen Anlageberatung - in das WpHG ein.

Damit ist die Honorar-Anlageberatung erstmals gesetzlich definiert. Für sie gelten künftig Anforderungen, die über die der herkömmlichen Anlageberatung hinausgehen. Ziel der Neuregelung ist es, mehr Transparenz darüber zu schaffen, wie Anlageberatung vergütet wird. Dem Kunden soll klar werden, wer für die Beratung zahlt, damit er bewusst zwischen der provisionsgestützten Anlageberatung und der nicht provisionsgestützten Honorar-Anlageberatung wählen kann.

Künftige Anforderungen an die Honorar-Anlageberatung:

  • Vergütung durch den Kunden
  • Breit gestreute Angebotspalette (Marktüberblick)
  • Auch Empfehlung von Emissionen anderer Anbieter
  • Eigenemissionen nicht als Festpreisgeschäft
  • Organisatorische, funktionale und personelle Trennung
  • Eintragung im Honorar-Anlageberaterregister

Linkhinweis:

Auf den Webseiten der BaFin finden Sie die ausführliche Pressemitteilung mit weiterführenden Links hier.

BaFin PM vom 1.7.2014
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