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Deutsche Unternehmensteuern: EU-Kommission prüft Sanierungsklausel

Die EU-Kommission hat am 24.2.2010 eine förmliche Prüfung der deutschen Sanierungsklausel für notleidende Firmen im Hinblick auf der Grundlage der EU-Beihilferegeln angekündigt. Die Sanierungsklausel ermöglicht es notleidenden Unternehmen mit Aussicht auf Gesundung ihr steuerpflichtiges Einkommen künftiger Steuerjahre auch dann um frühere Verluste zu senken, wenn sich die Eigentümerstruktur deutlich geändert hat.

Die EU-Kommission ist derzeit der Auffassung, dass es sich bei der Sanierungsklausel um eine staatliche Beihilfe handeln könnte. Da notleidende Unternehmen anders behandelt werden als gesunde, scheint die Maßnahme selektiv zu sein. Tatsächlich können sowohl notleidende als auch gesunde Unternehmen Verluste machen, aber für einen Verlustvortrag nach der Sanierungsklausel kommen nur die notleidenden in Betracht. Die bislang von Deutschland vorgebrachten Argumente ließen nach Ansicht der EU-Kommission nicht den Schluss zu, dass die Sanierungsklausel durch Natur und Systematik des deutschen Steuersystems gerechtfertigt sei.

Die Sanierungsklausel wurde im Juli 2009 beschlossen und wird rückwirkend seit dem 1.1.2008 angewandt. Ursprünglich sollte die Klausel am 31.12.2009 auslaufen. Ende 2009 wurde sie jedoch von der Bundesregierung in eine dauerhafte Maßnahme umgewandelt.

Da Deutschland die Sanierungsklausel nicht angemeldet hatte, konnte die Kommission sie nicht vor ihrem Inkrafttreten prüfen.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie weitere Informationen hier.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 25.02.2010 14:00
Quelle: EU-Kommission PM vom 24.2.2010

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