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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Umsetzung des Steuerinformationsabkommens zwischen Deutschland und Liechtenstein

Im September 2009 hatten Deutschland und Liechtenstein ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen geschlossen. Am 10.3.2010 hat das Bundeskabinett nun einen Entwurf des Vertragsgesetzes beschlossen, mit dem das Abkommen in nationales Recht umgesetzt werden soll.

Der Entwurf sieht entsprechend dem OECD-Standard vor, dass auf Ersuchen Informationen ausgetauscht werden, die voraussichtlich erheblich für die Durchführung eines Besteuerungsverfahrens oder eines Steuerstrafverfahrens im ersuchenden Staat sind. Dies ermöglicht den Auskunftsaustausch nicht nur in Fällen der Steuerhinterziehung, sondern bereits für das normale Veranlagungsverfahren, ohne dass der Verdacht einer Steuerstraftat dargelegt werden muss.

Der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelte Standard für Transparenz und effektiven Informationsaustausch ist der weltweit anerkannte Mindeststandard für den Informationsaustausch in Steuersachen. Abkommen und Gesetz sind nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums (BMF) ein wichtiger Beitrag zur Schaffung eines internationalen Finanzsystems, das nicht durch mangelnde Transparenz und fehlenden wirksamen Informationsaustausch verzerrt wird.

Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMF finden Sie den Entwurf des Vertragsgesetzes hier (pdf-Format).

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 11.03.2010 10:02
Quelle: BMF online

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