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Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2007 beschlossen

Der Bundestag hat am 29.6.2006 das Steueränderungsgesetz 2007 beschlossen. Das Gesetz beinhaltet weitreichende Änderungen bei Pendlerpauschale, Kindergeld und Sparerfreibetrag. So wird die Pendlerpauschale auf Wege zur Arbeit ab dem 21. Kilometer beschränkt und die Anspruchsdauer auf das Kindergeld und die Kinderfreibeträge wird auf das noch nicht vollendete 25. Lebensjahr abgesenkt.

Kindergeld
Die Anspruchsdauer auf das Kindergeld und die Kinderfreibeträge wird vom noch nicht vollendeten 27. Lebensjahr auf das noch nicht vollendete 25. Lebensjahr abgesenkt. Der Anspruch endet damit für ab 1983 geborene Kinder vor Vollendung des 27. Lebensjahrs und für 1982 geborene Kinder vor Vollendung des 26. Lebensjahrs. Diese Altersgrenzen gelten auch für behinderte Kinder.

Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale für Wege zur Arbeit wird auf Fernpendler ab dem 21. Kilometer beschränkt. Die bisherige Entfernungspauschale wird abgeschafft. Die Kosten für die Wege zwischen Wohnung und Arbeit zählen nicht mehr zu den absetzbaren Erwerbsaufwendungen; sie werden der Privatsphäre zugeordnet.

Sparerfreibetrag
Der Sparerfreibetrag wird für Ledige von 1.370 Euro auf 750 Euro und für Verheiratete von 2.740 Euro auf 1.500 Euro gekürzt.

Spitzensteuersatz
Ab einem zu versteuernden Privateinkommen über 250.000 Euro für Ledige und 500.000 Euro für Verheiratete wird der Steuersatz von 42 Prozent auf 45 Prozent erhöht. Hiervon sind unternehmerische Gewinneinkünfte – befristet bis zum Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform – ausgenommen.

Werbungskosten
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sollen nur noch dann abzugsfähig sein, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 30.06.2006
Quelle: Bundesregierung online

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