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Große Koalition bringt Unternehmenssteuerreform 2008 auf den Weg

Die Bund-Länder Arbeitsgruppe "Reform der Unternehmenssteuer in Deutschland" hat am 2.11.2006 ein neues Konzept für eine umfassende Reform der Unternehmensbesteuerung vorgelegt. Die große Koalition will den Mittelstand im gleichen Maße entlasten wie die großen Konzerne. Zudem sollen die Gewinne von Personengesellschaften, die der Einkommensteuer unterliegen, unter bestimmten Voraussetzungen nur mit maximal 29,8 Prozent besteuert werden. Ferner wollen Union und SPD eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge einführen.

Die Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform:

Absenkung der Steuerlast für Unternehmen:
Die sich aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag zusammensetzende Steuerlast der Unternehmen soll von derzeit 38,65 Prozent auf 29,83 Prozent abgesenkt werden. Damit sollen die Unternehmen um rund 30 Milliarden Euro entlastet werden.

Besteuerung der Gewinne von Personengesellschaften:
Personengesellschaften werden auch künftig maximal 42 Prozent Einkommensteuer zahlen. Etwas anders soll aber für Gewinne gelten, die das Unternehmen thesauriert. Diese Gewinne sollen mit lediglich 28,25 Prozent belastet werden.

Reform der Körperschaftsteuer:
Der Körperschaftsteuersatz soll von derzeit 25 auf 15 Prozent abgesenkt werden. Dabei soll für Unternehmen, die Zinsen von mindestens 1 Million Euro jährlich geltend machen wollen eine neue, sog. modifizierte Zinsschranke eingeführt werden. Hierbei sollen Gewinn und Zinsausgaben ins Verhältnis gesetzt werden. Unternehmen, bei denen das Ergebnis 30 Prozent überschreitet, können die Ausgaben dann nicht mehr komplett abziehen.

Diese Schranke gilt nicht, wenn die Unternehmen nachweisen können, dass etwa ihre ausländischen Töchter eine ähnliche Finanzstruktur wie sie selbst aufweisen (so genannte Es-cape Klausel). Mit diesem „Zinsschranken und Escape Klausel – System“ soll verhindert werden, dass Unternehmen ihr Konzerngeflecht nutzen, um Gewinne in Niedrig-Steuer-Ländern anfallen und Verluste in Hoch-Steuer-Ländern entstehen zu lassen. Die Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung sollen dafür entfallen.

Reform der Gewerbsteuer:
Die Gewerbsteuer-Messzahl soll von fünf auf 3,5 Prozent abgesenkt werden, aber die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abgesetzt werden können. Allerdings sollen Personengesellschaften einen Teil der Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer verrechnen können. Der entsprechende Anrechnungsfaktor soll von 1,8 auf 3,8 erhöht werden. Derzeit wird bei der Gewerbesteuer die Hälfte der Dauerschuldzinsen zum Gewinn hinzugerechnet und mitbesteuert. Stattdessen sollen künftig alle Zinsen sowie Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten oder Leasingraten zu 25 Prozent dem Gewinn hinzugerechnet und versteuert werden, sofern sie über 100.000 Euro liegen.  

Abschaffung der degressiven Abschreibung/Ausbau der Ansparabschreibung:
Mit der Abschaffung der degressiven Abschreibung können Unternehmen über die Jahre nur noch den gleichen Anteil ihrer Investitionskosten absetzen und nicht wie bislang zunächst einen höheren und später einen niedrigeren Anteil. Die Möglichkeiten der Anspar-abschreibung gem. § 7g EStG sollen verbessert werden.

Eckpunkte der Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte:

  • Für Zinserträge, Investmentfondserträge, Dividenden und Veräußerungsgewinne wird eine Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent eingeführt. Der zu versteuernde Betrag wird dabei an der Quelle fällig, das heißt von der Bank direkt an den Fiskus überwiesen.
  • Der Sparerfreibetrag soll nicht weiter gekürzt werden. Damit bleiben Zinserträge bis zu 750 Euro für Ledige und 1.500 Euro für Verheiratete steuerfrei.
  • Die Abgeltungsteuer wird das Halbeinkünfteverfahren (Besteuerung von 50 Prozent der Einkünfte aus Dividenden mit dem persönlichen Steuersatz) ablösen.
  • Künftig sollen von jedem Euro Dividendenzahlung über dem Sparerfreibetrag 25 Prozent Steuern fällig werden.
  • Die Abgeltungsteuer soll nur für Aktienkäufe und –verkäufe gelten, die nach dem 31.12.2007 getätigt werden.
  • Auch Kirchen können bei der Abgeltungsteuer einen Anteil erhalten. Dazu müssen die Steuerpflichtigen ihrer Bank mitteilen, welcher Konfession sie angehören.

Linkhinweis:
 Auf den Webseiten des Bundesfinanzminsterium sind die Eckpunkte der geplanten Unternehmensteuerreform (PDF-Datei) im Volltext veröffentlicht.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 03.11.2006
Quelle: oVs

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