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BMF-Schreiben zur Kürzung der Pendlerpauschale: Keine Aussetzung der Vollziehung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 4.5.2007 (- IV A 7 - S 0623/07/0002 -) mitgeteilt, dass seiner Auffassung nach keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Pendlerpauschale bestehen. Die Finanzämter sollen daher diesbezügliche Anträge auf Aussetzung der Vollziehung trotz anderslautender Entscheidungen des Niedersächsischen FG und des FG des Saarlandes weiterhin ablehnen.

Kein Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip
Die Neuregelung verstößt nach Auffassung des BMF insbesondere nicht gegen das objektive Nettoprinzip. Bei den Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handele es sich um so genannte gemischte Aufwendungen, die der Gesetzgeber zwar in der Vergangenheit der beruflichen Sphäre zugeordnet habe („Werkstor-Prinzip“). Der Gesetzgeber dürfe eine solche einfachgesetzliche Grundentscheidung aber jederzeit wieder ändern. Daher sei es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass er die Aufwendungen nunmehr der – grundsätzlich steuerlich unbeachtlichen – Privatsphäre zuordne.

Kein Verstoß gegen das subjektive Nettoprinzip
Das BMF sieht in der Neuregelung auch keinen Verstoß gegen das subjektive Nettoprinzip, da die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung des Familienexistenzminimums durch das System von Grundfreibetrag und Familienlastenausgleich sichergestellt sei. Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeit seien auch nicht „verfassungsrechtlich zwingend“ und aus diesem Grund zum Abzug zuzulassen. Denn die Wahl eines Wohnsitzes sei die freie Entscheidung des Steuerpflichtigen und entscheide sich überwiegend nach privaten Motiven.

Kein Verletzung von Art. 6 Abs.1 GG
Angesichts der Härtefallregelung für Fernpendler (Abziehbarkeit von Pauschbeträgen ab dem 21. Entfernungskilometer) sieht das BMF zudem keine Verletzung des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes von Ehe und Familie (Art. 6 Abs.1 GG). Zwar könne die Wohnortwahl insbesondere in Fällen beiderseits berufstätiger Ehegatten durch familiäre Erfordernisse bestimmt sein. Die allgemeine Härtefallregelung gemäß § 9 Abs.2 S.2 EStG und die spezielle Härtefallregelung für Familienheimfahrten gemäß § 9 Abs.2 S.7 bis 9 EStG schafften insoweit aber einen angemessenen Ausgleich.

Gesetzgeber war nicht zu „Alles-oder-Nichts-Regelung“ gezwungen
Das BMF ist außerdem der Auffassung, dass der Gesetzgeber die Aufgabe des Werktorprinzips folgerichtig umgesetzt hat. Die Härtefallregelung für Fernpendler stehe dem nicht entgegen. Der Gesetzgeber sei nicht zu einer „Alles-oder-Nichts-Lösung“ gezwungen gewesen, sondern habe dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragen dürfen.

Überwiegendes Interesse an einer geordneten Haushaltsführung
Aber selbst wenn „ernstliche Zweifel“ an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung bestehen würden, käme nach Auffassung des BMF keine Aussetzung der Vollziehung in Betracht. Denn das Interesse an einer geordneten Haushaltsführung sei höher zu bewerten als das Interesse der Antragsteller an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Anwendung einer formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Rechtsnorm.

Der Hintergrund:
Seit dem 1.1.2007 gehören Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr zur beruflichen Sphäre, sondern zur Privatsphäre der Steuerpflichtigen und können lediglich ab dem 21.Entfernungskilometer „wie“ Werbungskosten oder Betriebsausgaben mit der Kilometerpauschale abgesetzt werden. Das FG Niedersachen (Beschluss vom 27.2.2007, Az.: 8 K 549/06) und das FG des Saarlands (Beschluss vom 22.3.2007, Az.: 2 K 2442/06) halten diese Neuregelung für verfassungswidrig und haben deshalb das BVerfG angerufen (Az.: 2 BvL 1/07 und 2 BvL 2/07).

Das FG Niedersachen hat zudem Aussetzung der Vollziehung gewährt und das Finanzamt einstweilig zur Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte auch für die ersten 20 Entfernungskilometer verpflichtet (Beschluss vom 2.3.2007, Az.: 7 V 21/07) Andere Finanzgerichte, etwa das FG Köln (Entscheidung vom 29.3.2007, Az.: 10 K 274/07) oder das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 7.3.2007, Az.: 13 K 283/06) sind dagegen der Auffassung, dass die Neuregelung verfassungsgemäß ist.

Linkhinweis:
Für den Volltext des auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums veröffentlichten BMF-Schreibens klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

Alle aktuellen Artikel zum Thema „Pendlerpauschale“ aus unserem Nachrichtenarchiv:

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 07.05.2007 14:16
Quelle: BMF online

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