BMF reagiert auf Zweifel des BFH an Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale – Aussetzung der Vollziehung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 4.10.2007 (- IV A 4 - S 0623/07/0002 - DOK 2007/0412380) zu den Auswirkungen des Beschlusses des BFH vom 23.8.2007 (Az.: VI B 42/07) über die mögliche Verfassungswidrigkeit der seit Jahresbeginn geltenden Kürzung der Pendlerpauschale Stellung genommen. Danach ist die Vollziehung von Bescheiden der Finanzämter, mit denen die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte für die ungekürzte Pendlerpauschale abgelehnt worden ist, auf Antrag grundsätzlich auszusetzen.
Anwendungsbereich des BMF-Schreibens
Das BMF-Schreiben bezieht sich auf Rechtsbehelfsverfahren gegen die Ablehnung der Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte, gegen die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen oder gegen künftig ergehende Einkommensteuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2007, mit denen begehrt wird, Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch für die ersten 20 Entfernungskilometer steuermindernd zu berücksichtigen.
Aussetzung der Vollziehung
Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung dieser ablehnenden Bescheide sind nach dem BMF-Schreiben stattzugeben, wenn im Übrigen die Voraussetzungen des § 361 AO oder des § 69 Abs.2 FGO erfüllt sind. Das BMF weist außerdem darauf hin, dass die Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids auch zur vorläufigen Erstattung entrichteter Vorauszahlungen und anzurechnender Steuerabzugsbeträge führen kann.
Der Hintergrund:
Der BFH hat mit Beschluss vom 23.8.2007 (Az.: VI B 42/07) angezweifelt, ob die Kürzung der Pendlerpauschale mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Nach der Neuregelung können seit dem 1.1.2007 die Fahrtkosten für die ersten 20 Kilometer zur Arbeitsstelle nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Erst ab Kilometer 21 dürfen Pendler 30 Cent pro Kilometer abrechnen. Mit einer Entscheidung des BVerfG wird frühestens im Jahr 2008 gerechnet.
Linkhinweise:
Ein weiterer Artikel zum Thema aus unserem Archiv:
Pendlerpauschale: Finanzämter sollen Vorläufigkeitsvermerk eintragen (13.9.2007)
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 09.10.2007 12:11
Quelle: BMF online