Bundestag beschließt Jahressteuergesetz 2009
Der Bundestag hat am 28.11.2008 in zweiter und dritter Lesung das Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) mit einigen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf verabschiedet. So entfällt etwa die ursprünglich vorgesehene Begrenzung des Vorsteuerabzugs auf 50 Prozent bei nicht ausschließlich unternehmerisch genutzten Firmenfahrzeugen. Auch wird die Verjährungsfrist für einfache Steuerstraftaten nicht von fünf auf zehn Jahre raufgesetzt.
Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf im Überblick:
- Firmenwagen: Die ursprünglich vorgesehene Begrenzung des Vorsteuerabzugs auf 50 Prozent bei nicht ausschließlich unternehmerisch genutzten Firmenfahrzeugen entfällt.
- Schulgeld: Die Deckelung der 30-prozentigen steuerlichen Absetzbarkeit von Schulgeld für den Besuch privater Schulen in Deutschland oder im EU-Ausland wird von 3.000 Euro auf 5.000 Euro für jedes Kind erhöht und die steuerliche Absetzbarkeit auch bei berufsbildenden Schulen gewährt. Der Plan, die Absetzbarkeit des Schulgelds stufenweise abzuschmelzen und schließlich ganz abzuschaffen, wurde aufgegeben.
- Verjährung der Steuerhinterziehung: Die Verfolgungsverjährungsfrist für Steuerstraftaten wird jetzt nicht allgemein von fünf auf zehn Jahre verlängert. Die zehnjährige Verjährungsfrist soll vielmehr nur noch in den besonders schweren Fällen des § 376 Abs.3 AO gelten. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass nicht selbst leichte Fälle der Steuerhinterziehung mit schwersten Straftaten wie Geiselnahme oder Raub gleichgestellt werden.
- Verlegung der Buchführung ins Ausland: Die bereits im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit zur Verlegung der EDV-gestützten Buchführung ins Ausland ist um die Ausnahmeregelung ergänzt worden, dass auch eine Verlagerung außerhalb des EU/EWR-Raumes und ein Verzicht auf die Zustimmung des ausländischen Staates möglich ist. Eine Öffnungsklausel schafft zudem Bestandsschutz für die Fälle, in denen Unternehmen ihre Buchführung bereits in Absprache mit der Finanzverwaltung ins Ausland verlagert haben.
- Zuschuss für Gastfamilien von Behinderten: Familien, die einen Behinderten aufnehmen, müssen künftig auf Zahlungen der Sozialleistungsträger für Pflege, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung keine Steuern mehr zahlen. Das gilt unabhängig davon, ob sie einen jugendlichen oder erwachsenen Menschen mit Behinderungen aufnehmen. Damit wird eine Regelung aus dem vergangenen Jahr wieder rückgängig gemacht, wonach das den Familien gezahlte Betreuungsgeld bis auf einen Freibetrag von 300 Euro versteuert werden muss.
- Erleichterungen für Leasingunternehmen: Nunmehr wird auch Leasing- und Factoringunternehmen bei einer Einbeziehung in eine abgestufte Aufsicht die gewerbesteuerliche Sonderregelung für Kreditinstitute, das so genannte Bankenprivileg, gewährt.
- Lebens- und Krankenversicherungen: Außerdem wird das Organschaftsverbot bei Lebens- und Krankenversicherungen aufgehoben.
- REITs: Darüber werden die bislang noch ausstehenden Änderungen des REITs-Gesetzes, insbesondere die Lösung der Doppelbesteuerung bei vorbelasteten Ausschüttungen, gesetzgeberisch umgesetzt.
- Streusitzbeteiligungen: Die teilweise geforderte Steuerpflicht für Körperschaften bei Erträgen von Streubesitzbeteiligungen wurde nicht in das JStG 2009 aufgenommen.
Weitere wichtige Neuerungen:
- Ausschluss extremistischer Vereine von der Gemeinnützigkeit: Vereine sollen nur dann als gemeinnützig gelten, wenn sie kein extremistisches Gedankengut fördern. Extremistische Vereine sollen daher künftig nicht mehr von der Gewerbsteuer befreit werden und den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen müssen.
- Neue Besteuerung für Ehegatten: Ab 2010 soll für Doppelverdiener-Ehepaare ein so genanntes "optionales Faktorverfahren" eingeführt werden. Danach sollen Ehepaare nicht nur die Kombination der Steuerklassen III/V oder IV/IV wählen, sondern auch gemeinsam nach der neuen Steuerklasse "IV-Faktor" besteuert werden können. Hierdurch soll der Splitting-Vorteil auf beide Eheleute verteilt werden.
- Neue Altersgrenze für Kinder bei der Eigenheimzulage: Die Kinderzulage wird weiterhin für Kinder bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Die zwischenzeitliche Absenkung der Altersgrenze auf 25 Jahre soll unberücksichtigt bleiben.
- Steuerfreiheit für betriebliche Gesundheitsförderung: Betriebsinterne Maßnahmen eines Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung seiner Mitarbeiter sollen künftig steuerfrei sein.
Linkhinweis:
Für den auf den Webseiten des Bundestags veröffentlichten Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 25.11.2008 klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 01.12.2008 11:23
Quelle: Bundestag PM vom 28.11.2008