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Alle Meldungen im Steuerrecht

 

BFH 04.03.2008, VII R 12/07
Steuerberatungsgesellschaften dürfen den Namen eines ausgeschiedenen Gesellschafters regelmäßig auch dann in ihrer Firma weiterführen, wenn dessen Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls widerrufen worden ist. Allein die abstrakte Gefahr, dass der Gesellschafter seine Beratungstätigkeit unter dem Deckmantel der Gesellschaft fortsetzen könnte, rechtfertigt kein Verbot der Namensfortführung. Erforderlich sind vielmehr konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Gesellschaft eine unzulässige Beratungstätigkeit duldet.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 25.04.2008 14:29
BFH 24.01.2008, V R 3/05
Beim Ballettunterricht kann es sich um "Schul- und Hochschulunterricht" gemäß Art.13 Teil A Abs.1i der Richtlinie 77/388/EWG handeln, der von der Umsatzsteuer befreit ist. Für die Steuerbefreiung ist nicht entscheidend, dass der Unterricht zur Erlangung einer Qualifikation führt oder eine Berufsausbildung vermittelt, sondern ob vergleichbare Leistungen erbracht werden oder bloße Freizeitgestaltung stattfindet.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.04.2008 15:31
BFH 29.01.2008, I R 85/06
Der bis 1998 geltende Ausschluss des Verlustausgleichs gemäß § 2a Abs.3 in Verbindung mit Abs.2 S.1 EStG 1990 stand nicht in Einklang mit den Grundfreiheiten des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV). Deshalb muss das Finanzamt die Verluste eines selbständigen Masseurs aus einer gewerblichen Wohnwagenvermietung in Österreich im Jahr 1996 mit seinen Einkünften aus der Masseurtätigkeit verrechnen.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.04.2008 10:03
BFH 29.01.2008, I R 26/06
Zwischengeschaltete ausländische "Briefkasten-Firmen" haben keinen Anspruch auf Erstattung von Kapitalertragsteuer. Für eine "Briefkasten-Firma" ist charakteristisch, dass es sich um eine rein künstliche Gestaltung ohne Büroräume, Personal und Kommunikationsmittel handelt. Bei Kapitalanlagegesellschaften können derartige Substanzerfordernisse zwar verzichtbar sein. Die Anlage- und Finanzierungsentscheidungen müssen aber von der Zwischengesellschaft selbst getroffen werden.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.04.2008 16:33
BFH 06.03.2008, VI R 6/05
Urlaubsgeld, das vom Arbeitnehmer in Form eines Warengutscheins in Anspruch genommen werden kann, ist nicht als gemäß § 8 Abs.3 S.2 EStG steuerbefreiter Sachlohn, sondern als Barlohn zu behandeln. Eine Umwandlung von Barlohn in Sachlohn kommt nur in Betracht, wenn der Arbeitnehmer unter Änderung des Anstellungsvertrags auf einen Teil seines Barlohns verzichtet und ihm der Arbeitgeber stattdessen Sachlohn gewährt.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.04.2008 15:17
BFH 23.01.2008, I R 8/06
Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft seinen Dienstwagen vertragswidrig auch zu privaten Zwecken, so liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor. Die Höhe der Vorteilsgewährung ist nicht nach der so genannten "Ein-Prozent-Methode" zu berechnen, sondern nach dem gemeinen Wert der Nutzungsüberlassung zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.04.2008 12:19
Ein Verdacht oder eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz reicht nach Auffassung der Bundesregierung für eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Körperschaften nicht aus. Hieran solle sich auch künftig nichts ändern, teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs.: 16/8711) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit. Hintergrund der Anfrage war ein Medienbericht, wonach Vereine trotz Zweifel an ihrer Verfassungsmäßigkeit oder Beobachtung durch den Verfassungsschutz als gemeinnützig im Sinn von § 52 AO anerkannt seien.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.04.2008 15:40
BVerfG 10.03.2008, 2 BvR 2077/05
Die positiven Einkünfte aus Kapitalvermögen, insbesondere Kapitalerträge im Sinn des § 20 Abs.1 Nr.7 EStG müssen in den Veranlagungszeiträumen 1994, 1995, 2000 und 2001 versteuert werden. Mit dem Zinsabschlaggesetz aus 1992 sowie dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 und der damit einhergehenden Erweiterung der Ermittlungsinstrumentarien der Finanzbehörden ist das vor 1994 bestehende strukturelle Vollzugsdefizit beseitigt worden. Die Besteuerungsmaßnahmen sind daher verfassungsgemäß.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.04.2008 12:03
Niedersächsisches FG 03.04.2008, 5 K 68/02
So genannte Bereitstellungsentgelte, die ein Speditionsunternehmen erhält, wenn eine Zwangsräumung vom zuständigen Gerichtsvollzieher kurzfristig abgesagt wird, unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Es fehlt an einem Leistungsaustausch im Sinn von § 1 Abs.1 Nr.1 UStG, da das Speditionsunternehmen im Vorfeld einer Zwangsräumung regelmäßig keinerlei Vorbereitungshandlungen erbringt.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.04.2008 16:31
FG Sachsen-Anhalt 28.02.2008, 1 K 791/07
Eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen kommt gemäß § 35a Abs.2 EStG nur bei unbarer Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers in Betracht. Barzahlungen sind auch dann nicht anzuerkennen, wenn der Leistungserbringer die Zahlung auf der Rechnung vermerkt oder sein Steuerberater die steuerwirksame Verbuchung der Zahlung schriftlich bestätigt hat.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.04.2008 11:17
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben im Einvernehmen mit dem BMF die Zuständigkeit für Billigkeitsmaßnahmen neu geregelt. Die gleichlautenden Erlasse legen fest, in welchen Fällen die Finanzämter in eigener Zuständigkeit oder nur mit Zustimmung der Oberfinanzdirektionen beziehungsweise der obersten Landesfinanzbehörde über Stundungen nach § 222 AO, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach §§ 163, 234 Abs.2, 237 Abs.4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs.2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO entscheiden können.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.04.2008 10:52
FG Baden-Württemberg 05.03.2008, 13 K 218/06
Eine kurzzeitige Zulassung von Kraftfahrzeugen ohne Abstempelung des Kennzeichens und Aushändigung des Fahrzeugscheins ("Registrierzulassung") löst keine Kfz-Steuer aus. Steuerpflichtig ist nur das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen. Diese Voraussetzungen sind bei bloßen "Registrierzulassungen" nicht erfüllt, da diese nicht dazu berechtigen, die Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen zu benutzen.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.04.2008 16:17
BFH 29.11.2007, IV R 82/05
Das Wahlrecht zur Bildung einer Ansparrücklage für die künftige Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern kann nur durch Bildung eines Passivpostens in der Bilanz ausgeübt werden. Für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung in Fällen der Betriebsaufspaltung reicht es aus, wenn sich eine personelle Verflechtung der beteiligten Unternehmen lediglich aus einer mittelbaren Beteiligung der Gesellschafter des Besetzunternehmens an der Betriebs-GmbH ergibt.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 16.04.2008 17:12
FG Berlin-Brandenburg 10.01.2008, 6 K 993/05
Ein Polizeibeamter kann Fahrtkosten, die ihm durch Fahrten zur dienstlich verordneten Sportausübung entstehen als Werbungskosten geltend zu machen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Sport auf Polizeisportanlagen stattfindet und sich auf solche Disziplinen beschränkt, die nicht typisch für den allgemeinen Freizeitsport sind.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 16.04.2008 16:26
FG Köln 20.02.2008, 7 K 4943/05
Ein gemeinnütziger Golfclub kann Umsätze aus Gebühren, die er für die Platznutzung clubfremder Spieler erhält, so genannte "Greenfee", unter Berufung auf EG-Recht als umsatzsteuerfrei behandeln. Die Golfvereine können demzufolge wählen, ob sie die Umsätze steuerfrei oder steuerpflichtig abwickeln wollen.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 16.04.2008 16:02
BFH 15.11.2007, V R 15/06
Nach § 10 Abs.5 Nr.2 UStG bemisst sich die Umsatzsteuer auf verbilligte Arbeitgeberleistungen nach den tatsächlich entstandenen Kosten. Diese Mindestbemessungsgrundlage gilt allerdings nur für Leistungen, die dem privaten Bedarf der Arbeitnehmer und nicht betrieblichen Erfordernissen dienen. Die Beförderung der Arbeitnehmer zur Arbeitsstätte dient betrieblichen Erfordernissen, wenn eine hinreichende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr fehlt.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 16.04.2008 12:05
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 20.03.2008 (- IV C 8 - S 2303/07/0009 – DOK 2008/0148054) zum Steuererlass für ausländische Sportvereine und deren Spieler im Zusammenhang mit Spielen der europäischen Mannschaftswettbewerbe in Deutschland Stellung genommen. Danach wird die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer auf Einkünfte, die vorgenannte beschränkt steuerpflichtige Teilnehmer aus den Veranstaltungen erzielen, gemäß § 50 Abs.7 EStG erlassen. Das gilt allerdings nur, wenn der jeweilige Staat im Gegenzug auf die Quellenbesteuerung von deutschen Teilnehmern für Spiele auf seinem Hoheitsgebiet verzichtet.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.04.2008 16:27
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 14.04.2008 die Liste der vorläufigen Steuerfestsetzungen im Hinblick auf anhängige Musterverfahren um die Nichtabziehbarkeit der Steuerberatungskosten als Sonderausgaben ergänzt. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) rät allen Steuerpflichtigen, gegen noch nicht bestandkräftige Einkommensteuerbescheide Einspruch einzulegen, solange der Vorläufigkeitsvermerk noch nicht in die Praxis umgesetzt ist.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.04.2008 15:47
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 04.04.2008 (- IV B 7 -S 2760/0 - DOK 2008/0158164) mitgeteilt, dass das BFH-Urteil vom 22.02.2006 zur Körperschaftsteuerminderung bei Auskehrung von Liquidationsraten und das BFH-Urteil vom 18.09.2007 zum Besteuerungszeitraum bei der Gewerbesteuer über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden sind. An der Verwaltungsauffassung zu den allgemeinen körperschaftsteuerlichen Grundsätzen der Liquidationsbesteuerung soll weiterhin festgehalten werden.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.04.2008 11:37
Niedersächsisches FG 02.04.2008, 7 K 333/06
Das Niedersächsische FG hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Mehrfachbelastung von Bauherren mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer in den Fällen eines einheitlichen Leistungsgegenstands (bestehend aus Bauleistungen sowie den Erwerb des Grund und Bodens) mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Nach Auffassung des FG liegt hierin möglicherweise ein Verstoß gegen das Mehrfachbelastungsverbot aus Art. 401 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.04.2008 15:55
BFH 12.02.2008, VII R 33/06
Abgeführte Kapitalertragsteuer, die nicht angerechnet worden ist, kann nach Ablauf der durch die Anrechnungsverfügung in Lauf gesetzten Zahlungsverjährungsfrist nicht mehr nachträglich angerechnet werden. Die Zahlungsverjährung schließt nicht nur die Geltendmachung fällig gewordener steuerlicher Ansprüche aus, sondern auch die Anrechnung von Beträgen auf die fällig gewordene Steuer.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.04.2008 14:17
BFH 17.01.2008, VI R 45/04
Auch nach dem Tod eines Ehegatten steht dem überlebenden Partner und Gesamtrechtsnachfolger im Falle der Zusammenveranlagung ein Antragsrecht auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO zu. Dies gebietet Art. 6 Abs.1 GG, wonach Ehegatten nicht gegenüber unverheirateten Steuerpflichtigen benachteiligt werden dürfen.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.04.2008 17:39
BFH 06.12.2007, V R 61/05
Die vom BFH entwickelten Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen einer GmbH gelten für alle Unternehmer, unabhängig von ihrer Rechtsform. Daher müssen Rechnungen grundsätzlich immer den richtigen Namen (Firma) und die richtige Adresse des leistenden Unternehmers angeben. Der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer trägt zudem die Feststellungslast dafür, dass der in der Rechnung angegebene Sitz bei Ausführung der Leistung und Rechnungstellung tatsächlich bestanden hat.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.04.2008 17:09
BFH 13.02.2008, IX R 68/07
Der vom Stillhalter einer Kaufoption auf den DAX an den Optionsberechtigten gezahlte Barausgleich (cash-settlement) ist nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus § 22 Nr.3 EStG abziehbar. Das die Prämie auslösende Stillhaltergeschäft und das die Ausgleichszahlung auslösende Basisgeschäft bilden kein einheitliches Termingeschäft. Denn der Stillhalter behält die Optionsprämie auch, wenn er aus der Option nicht in Anspruch genommen wird und das Basisgeschäft nicht durchführen muss.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.04.2008 12:30
EuGH 08.04.2008, C-167/05
Die höhere Steuerbelastung von Wein in Schweden ist nicht geeignet, das Verbraucherverhalten zu beeinflussen und bewirkt keinen mittelbaren Schutz für die einheimische Bierbranche. Sie verstößt deshalb nicht gegen das Gemeinschaftsrecht.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.04.2008 17:28
Das Bundeskabinett hat am 08.04.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung selbstgenutzter Wohnimmobilien in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz) beschlossen. Danach soll die Riester-Förderung rückwirkend zum 01.01.2008 auch für den Erwerb, Bau oder die Entschuldung selbstgenutzter Wohnimmobilien in Anspruch genommen werden können. Die Beiträge sollen in der Sparphase steuerfrei sein und erst in der Auszahlungsphase besteuert werden.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.04.2008 16:58
Zwischen dem Bundesfinanzministerium (BMF) und der Mehrheit der Bundesländer herrscht Streit über die Auswirkungen der Absenkung der Altersgrenze für das Kindergeld auf die Kinderzulage bei der Eigenheimzulage. Während das BMF nachteilige Auswirkungen bestreitet, sind die Länder mehrheitlich der Auffassung, dass die Neuregelung auf die Kinderzulage durchschlägt. Falls keine einvernehmliche Lösung möglich ist, will das BMF die Rechtlage mit einer gesetzlichen Regelung klarstellen.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.04.2008 11:50
Niedersächsisches FG 03.01.2008, 16 K 76/06
Die Erteilung von Golf-Einzelunterricht durch einen Golfclub ist weder umsatzsteuerfrei, noch unterliegen die Umsätze dem ermäßigten Steuersatz. Eine Steuerbefreiung scheitert daran, dass ein Einzelunterricht keine "Veranstaltung" im Sinn von § 4 Nr.22 a) und b) UStG darstellt. Einer ermäßigten Besteuerung steht entgegen, dass es sich bei dem Einzelunterricht um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handelt, der keinen Zweckbetrieb im Sinn von § 65 AO darstellt.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.04.2008 16:05
BFH 06.11.2007, I R 72/06
Das Einsammeln von Altglas, Papier und Verpackungen durch eine Stadt im Rahmen des Dualen Systems stellt einen Betrieb gewerblicher Art dar. Soweit dieser Betrieb an die Stadt Sondernutzungsentgelte für das Aufstellen der Container auf öffentlichen Plätzen leisten muss, mindern diese Entgelte - entgegen der bisherigen Rechtsprechung - den Gewinn des Betriebs gewerblicher Art und stellen keine  verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) dar.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.04.2008 11:38
BVerfG 25.02.2008, 2 BvL 14/05
Das BVerfG hat die Vorlage eines FG zur Verfassungsmäßigkeit des Strafbefreiungserklärungsgesetzes (StraBEG) und der Zinsbesteuerung in den Jahren 2000 bis 2002 mangels hinreichender Vorprüfungen für unzulässig erklärt. Das FG habe sich insbesondere nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob die relative Schlechterstellung steuerehrlicher Steuerpflichtiger durch das StraBEG verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein könne, so das BVerfG.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 03.04.2008 14:46

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