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<title><![CDATA[ Unternehmens- und Gesellschaftsrecht - Verlag Dr. Otto Schmidt ]]></title>
<copyright>Verlag Dr. Otto Schmidt: Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion oder Modifikation ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Verlages Dr. Otto Schmidt ist untersagt. All rights reserved. Reproduction or modification in whole or in part without express written permission is prohibited.</copyright> 
  <link>http://www.otto-schmidt.de</link> 
<description>Aktuelle unternehmens- und gesellschaftsrechtliche Entscheidungen und Gesetzgebung</description>
<language>de-de</language>
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<title>Verlag Dr. Otto Schmidt - Unternehmens- und Gesellschaftsrecht - Verlag Dr. Otto Schmidt</title>
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<title><![CDATA[ 
EU-Kommission untersagt geplanten Zusammenschluss von Deutscher B&ouml;rse und NYSE Euronext  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_25244.html</link>
<description><![CDATA[ 
Die EU-Kommission hat den geplanten Zusammenschluss von Deutscher B&ouml;rse und NYSE Euronext nach der EU-Fusionskontrollverordnung untersagt, da er im Bereich des weltweiten B&ouml;rsenhandels mit europ&auml;ischen Finanzderivaten zu einer monopolartigen Stellung gef&uuml;hrt h&auml;tte. Zusammen kontrollieren die beiden Unternehmen &uuml;ber 90 Prozent des weltweiten Handels mit den genannten Derivaten.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 12:14:15 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Spruchverfahren: Au&szlig;ergerichtliche Kosten des Antragsgegners k&ouml;nnen nicht dem Antragsteller auferlegt werden  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_25209.html</link>
<description><![CDATA[ 
Im Spruchverfahren k&ouml;nnen die au&szlig;ergerichtlichen Kosten des Antragsgegners (&sect; 5 SpruchG) nicht dem Antragsteller auferlegt werden. Eine Erstattung der Kosten des Antragsgegners ist in &sect; 15 SpruchG nicht vorgesehen;&nbsp; &sect; 15 Abs. 4 SpruchG regelt die Kostenerstattung f&uuml;r die au&szlig;ergerichtlichen Kosten abschlie&szlig;end.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 12:04:41 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zur Streitwertfestsetzung bei einer aktienrechtlichen Beschlussm&auml;ngelklage  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_25141.html</link>
<description><![CDATA[ 
In die Ermessensentscheidung bei der Bemessung des Streitwerts f&uuml;r eine aktienrechtliche Beschlussm&auml;ngelklage von Kleinaktion&auml;ren ist zun&auml;chst deren Interesse mit einzubeziehen, welches aber in der Regel nur maximal mit dem Kurswert ihrer Beteiligungen als Kleinaktion&auml;re zu bemessen ist. Auf der Gegenseite ist das Interesse der beklagten Gesellschaft an der Aufrechterhaltung der angefochtenen Beschl&uuml;sse zu ber&uuml;cksichtigen.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 10:55:59 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
 Prospekthaftungsanspr&uuml;che: Zu den Mindestanforderungen an eine ordnungsgem&auml;&szlig;e Berufungsbegr&uuml;ndung  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_25137.html</link>
<description><![CDATA[ 
Enth&auml;lt die Berufungsbegr&uuml;ndung immerhin zu einem Streitpunkt eine &sect; 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO gen&uuml;gende Begr&uuml;ndung, ist die Berufung insgesamt zul&auml;ssig, wenn die bezeichneten Umst&auml;nde geeignet sind, der angegriffenen Entscheidung insgesamt die Grundlage zu entziehen. Es ist f&uuml;r die Zul&auml;ssigkeit der Berufung ohne Belang, ob dieser Angriff begr&uuml;ndet ist und ob die Berufungsbegr&uuml;ndung weitere R&uuml;gen zu rechtlichen oder tats&auml;chlichen Gesichtspunkten enth&auml;lt, auf die das angefochtene Urteil gar nicht gest&uuml;tzt ist.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 11:19:28 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zum Darlehensr&uuml;ckzahlungsanspruch eines ausgeschiedenen Gesellschafters im Insolvenzverfahren  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_24780.html</link>
<description><![CDATA[ 
Prozesskostenhilfe ist dem Rechtsmittelf&uuml;hrer nicht zu bewilligen, wenn die angefochtene Entscheidung formell keinen Bestand haben kann, das materielle Ergebnis sich nach einer Zur&uuml;ckverweisung jedoch voraussichtlich nicht &auml;ndern wird. Der Darlehensr&uuml;ckzahlungsanspruch eines ausgeschiedenen Gesellschafters ist im Insolvenzverfahren allenfalls dann als nachrangig zu behandeln, wenn er im letzten Jahr vor dem Er&ouml;ffnungsantrag oder nach diesem Antrag ausgeschieden ist.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 10:37:06 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Bundeskabinett beschlie&szlig;t Aktienrechtsreform  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_24708.html</link>
<description><![CDATA[ 
Das Bundeskabinett hat am 20.12.2011 einen Gesetzentwurf zur &Auml;nderung des AktG beschlossen. Die Reform sieht u.a. vor, in Not geratenen Kreditinstituten eine Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital zu erleichtern und die M&ouml;glichkeit von Vorzugsaktien ohne einen zwingenden Nachzahlungsanspruch zu schaffen.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 12:40:29 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Eurohypo AG muss Genussscheine der ehemaligen Rheinhyp unabh&auml;ngig von Ertragslage j&auml;hrlich bedienen und vollen Nennbetrag zur&uuml;ckzahlen  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_24648.html</link>
<description><![CDATA[ 
Die Eurohypo AG muss Genussscheine der ehemaligen Rheinhyp w&auml;hrend des Bestehens eines Beherrschungs- und Gewinnabf&uuml;hrungsvertrages unabh&auml;ngig von ihrer tats&auml;chlichen Ertragslage j&auml;hrlich bedienen und bei F&auml;lligkeit zum vollen Nennbetrag zur&uuml;ckzahlen. Grund hierf&uuml;r ist eine positive Gewinnprognose bei Abschluss des Unternehmensvertrages.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 14:29:02 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zum Streit der Gesellschafter der Gaffel-Brauerei &uuml;ber Einsichtsrechte in Gesellschaftsunterlagen  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_24408.html</link>
<description><![CDATA[ 
Der nicht gesch&auml;ftsf&uuml;hrende Mitgesellschafter der Privatbrauerei Gaffel Becker &amp; Co. oHG Johannes Becker hat gegen&uuml;ber seinem Bruder Heinrich Becker und seinem Neffen einen Anspruch auf grunds&auml;tzlich uneingeschr&auml;nkte Einsicht in die Handelsb&uuml;cher und Papiere der Gesellschaft. Sollten sich allerdings zuk&uuml;nftig Anhaltspunkte daf&uuml;r ergeben, dass er die konkreten Informationen zu gesellschaftswidrigen Zwecken verwenden will, kann die Gegenseite dies als Rechtsbehelf im Vollstreckungsverfahren geltend machen.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 08 Dec 2011 14:21:12 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zur Zul&auml;ssigkeit von Vereinbarungen &uuml;ber den aktienrechtlichen Differenzhaftungsanspruch bei einer Sachkapitalerh&ouml;hung  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_24369.html</link>
<description><![CDATA[ 
Eine AG kann mit ihrem Aktion&auml;r &uuml;ber den Anspruch auf Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen der bei einer Sachkapitalerh&ouml;hung &uuml;bernommenen Einlageverpflichtung und dem tats&auml;chlichen Wert der zur Erf&uuml;llung erbrachten Sachleistung (sog. Differenzhaftungsanspruch) einen Vergleich schlie&szlig;en, wenn eine tats&auml;chliche oder rechtliche Ungewissheit &uuml;ber den Bestand oder Umfang des Anspruchs besteht. Eine in dem Vergleich vereinbarte anderweitige Zahlungspflicht des Aktion&auml;rs kann sp&auml;ter nur mit Anspr&uuml;chen gegen die AG verrechnet werden, wenn sie vollwertig, f&auml;llig und liquide ist.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 06 Dec 2011 11:32:35 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zur Auslegung der Bestimmungen &uuml;ber die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters im Gesellschaftsvertrag einer GmbH  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_24247.html</link>
<description><![CDATA[ 
Bei der Auslegung der Bestimmungen &uuml;ber die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters im Gesellschaftsvertrag einer GmbH ist zu ber&uuml;cksichtigen, dass die am Gesellschaftsvertrag beteiligten Personen eine vern&uuml;nftige Regelung bezweckt haben. Es ist insoweit im Zweifel davon auszugehen, dass sie eine auf Dauer wirksame und die Gesellschafter gleichbehandelnde Berechnung der Abfindung gewollt haben.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 29 Nov 2011 15:45:00 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zum Nachlass des Suhrkamp-Verlegers Siegfried Unseld  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_24246.html</link>
<description><![CDATA[ 
Sind einer Unterbeteiligten Mitwirkungsrechte in einer zwischen ihr und der Hauptbeteiligten begr&uuml;ndeten Innengesellschaft b&uuml;rgerlichen Rechts einger&auml;umt, so ist die Schenkung der Unterbeteiligung als bereits mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags vollzogen anzusehen. Somit sind die der Siegfried Unseld-Stiftung einger&auml;umten Unterbeteiligungen an Gesellschaften der Suhrkamp-Verlagsgruppe nicht in den Nachlass des im Oktober 2002 verstorbenen Verlegers Siegfried Unseld gefallen.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 29 Nov 2011 14:59:31 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Treugeber kann im Innenverh&auml;ltnis bereits die Stellung eines unmittelbaren Gesellschafters besitzen  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_24243.html</link>
<description><![CDATA[ 
Bei Publikumsgesellschaften kommt es h&auml;ufig vor, dass die mittelbare Beteiligung erst noch zu werbender Anleger und damit eine Verzahnung von Gesellschaft und Treuhand im Gesellschaftsvertrag von vornherein vorgesehen und im Hinblick darauf bestimmte Rechte und Pflichten der Anleger schon im Gesellschaftsvertrag geregelt sind. In solchen F&auml;llen hat der Treugeber im Innenverh&auml;ltnis allerdings bereits die Stellung eines unmittelbaren Gesellschafters.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 29 Nov 2011 11:34:35 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zur Einbeziehung des Gesch&auml;ftsf&uuml;hrers in den Schutzbereich eines von der GmbH erteilten Umsatzsteuermandats   
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_24237.html</link>
<description><![CDATA[ 
Der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandats einbezogen sein, welches die GmbH erteilt hat. Nach Ma&szlig;gabe der allgemeinen Voraussetzungen k&ouml;nnen die steuerlichen Berater der GmbH deshalb verpflichtet sein, deren Gesch&auml;ftsf&uuml;hrern ihren Schaden aus einer steuerlichen Inhaftungnahme zu ersetzen.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 29 Nov 2011 09:57:00 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zu den Voraussetzungen der Kreditunw&uuml;rdigkeit einer Gesellschaft i.S.d. Regeln &uuml;ber den Eigenkapitalersatz  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_24014.html</link>
<description><![CDATA[ 
Kreditunw&uuml;rdig i.S.d. Regeln &uuml;ber den Eigenkapitalersatz kann eine Gesellschaft nur dann sein, wenn sie tats&auml;chlich einen Kredit ben&ouml;tigt. Ein Kreditbedarf, der nur aufgrund zu gering kalkulierter Abschlagszahlungen des Gesellschafters oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens entstanden ist und der nachtr&auml;glich bei richtiger Betrachtungsweise entf&auml;llt, reicht daf&uuml;r nicht aus.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 15 Nov 2011 12:13:55 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Registergerichte d&uuml;rfen Gesellschafterlisten mit lediglich angek&uuml;ndigten Ver&auml;nderungen zur&uuml;ckweisen  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_23888.html</link>
<description><![CDATA[ 
Ein Registergericht ist berechtigt, eine Gesellschafterliste zur&uuml;ckzuweisen, die entgegen &sect; 40 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 GmbHG keine Ver&auml;nderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung ausweist, sondern solche nur ank&uuml;ndigt. Es steht nicht im Belieben der Beteiligten, den Inhalt der von ihnen eingereichten Gesellschafterliste abweichend von den gesetzlichen Vorgaben um weitere, ihnen sinnvoll erscheinende Bestandteile zu erg&auml;nzen.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 02 Nov 2011 15:48:56 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Keine Einbringung eigener Aktien der Gesellschaft als Sacheinlage  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_23784.html</link>
<description><![CDATA[ 
Eigene Aktien der Gesellschaft k&ouml;nnen nicht als Sacheinlage eingebracht werden. Der Verzicht auf den Anspruch auf R&uuml;ckerstattung von darlehensweise an die Gesellschaft &uuml;berlassenen Aktien steht dem Einbringen als Sacheinlage jedenfalls dann gleich, wenn er in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Darlehensgew&auml;hrung vereinbart wurde.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 25 Oct 2011 12:49:44 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zur Aufkl&auml;rungspflicht &uuml;ber die Zahlung von Vertriebsprovisionen bei der Vermittlung von Beteiligungen an Fondgesellschaften  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_23775.html</link>
<description><![CDATA[ 
Vor dem Abschluss eines Unterbeteiligungsvertrages zu Anlagezwecken ist der Vertragspartner des Kapitalanlegers nur unter besonderen Voraussetzungen verpflichtet, diesen &uuml;ber die Zahlung von Vertriebsprovisionen aufzukl&auml;ren, die er an einen zugleich f&uuml;r den Anleger beratend t&auml;tigen Anlagevermittler leistet. Eine solche Aufkl&auml;rungspflicht liegt jedenfalls nicht vor, wenn zwischen Anleger und Provisionsempf&auml;nger kein Vertragsverh&auml;ltnis besteht, aufgrund dessen der Provisionsempf&auml;nger &auml;hnlich einem Verm&ouml;gensverwalter die Wahrnehmung der Interessen des Anlegers schuldet.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 24 Oct 2011 16:38:54 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Drittelparit&auml;tische Mitbestimmung in Alt-AG mit weniger als 500 Mitarbeitern ist verfassungsgem&auml;&szlig;  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_23574.html</link>
<description><![CDATA[ 
&sect; 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 DrittelbG, der f&uuml;r Arbeitnehmer ein Mitbestimmungsrecht im Aufsichtsrat auch bei AG mit regelm&auml;&szlig;ig weniger als 500 Arbeitnehmern vorsieht, wenn diese vor dem 10.8.1994 eingetragen wurden und keine Familiengesellschaften sind, ist verfassungsgem&auml;&szlig;. Die Norm h&auml;lt sich im Rahmen des dem Gesetzgeber zustehenden Ermessensspielraums und ist sachlich gerechtfertigt.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 13 Oct 2011 12:23:07 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Fehlerhafte Gesellschaft setzt auf den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags gerichtete Willenserkl&auml;rungen zwischen den Beteiligten voraus  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_23571.html</link>
<description><![CDATA[ 
Ein Bevollm&auml;chtigter kann aus &sect; 826 BGB haften, wenn er bei Errichtung einer Gesellschaft die ihm erteilte Generalvollmacht missbraucht. Eine fehlerhafte Gesellschaft setzt auf den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags gerichtete Willenserkl&auml;rungen zwischen den Beteiligten voraus; diese liegen grunds&auml;tzlich nicht vor, wenn ein Mitgesellschafter die ihm erteilte Vollmacht &uuml;berschreitet.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 13 Oct 2011 11:55:48 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zur Weisungsunabh&auml;ngigkeit des Vorstandes einer AG  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_23560.html</link>
<description><![CDATA[ 
Der unternehmerische Ermessensspielraum des AG-Vorstandes erlaubt ein Handeln gegen die Interessen eines (Haupt-)Aktion&auml;rs der AG. Bei unternehmerischen Entscheidungen ist dem Vorstand ein weiter Beurteilungsspielraum zuzubilligen - sog. Business Judgement Rule.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 12 Oct 2011 11:54:07 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zur Regelung des sog. Hin- und Herzahlens durch &sect; 27 Abs. 4 AktG in Anlehnung an &sect; 19 Abs. 5 GmbHG  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_23429.html</link>
<description><![CDATA[ 
Die Privilegierung nach &sect; 27 Abs. 4 S. 1 AktG erfordert entsprechend dem Wortlaut des &sect; 27 Abs. 4 S. 2 AktG die Offenlegung der Vereinbarung gegen&uuml;ber dem Registergericht bei der Erstanmeldung bzw. der Anmeldung &uuml;ber die Kapitalerh&ouml;hung. Die Nachholung einer unterlassenen Offenlegung ist allenfalls m&ouml;glich, solange die AG bzw. die Kapitalerh&ouml;hung noch nicht in das Handelsregister eingetragen ist.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 06 Oct 2011 12:26:38 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Squeeze out der fr&uuml;heren Aktion&auml;re der HRE rechtens  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_23332.html</link>
<description><![CDATA[ 
Der Beschluss der au&szlig;erordentlichen Hauptversammlung der Hypo Real Estate Holding AG vom 5.10.2009 hinsichtlich eines Squeeze outs der fr&uuml;heren Aktion&auml;re der HRE steht mit dem GG und den Vorgaben des EG-Vertrages wie auch des Aktienrechts in Einklang. Insbes. stellen sowohl &sect; 12 Abs. 4 FMStBG als auch &sect; 5a des FMStFG verfassungsgem&auml;&szlig;e Rechtsgrundlagen f&uuml;r die getroffenen Ma&szlig;nahmen dar.  
]]></description>
<pubDate>Fri, 30 Sep 2011 14:48:27 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zur Auslegung des Gesellschaftsvertrags einer Publikumsgesellschaft hinsichtlich der notwendigen Beschlussmehrheiten  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_23288.html</link>
<description><![CDATA[ 
Ist im Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft geregelt, dass &uuml;ber bestimmte Beschlussgegenst&auml;nde nicht die Mehrheit der abgegebenen, sondern die Mehrheit der anwesenden Stimmen entscheidet, und ergibt die Auslegung des Vertrags, dass die Mehrheit der anwesenden Stimmen als Mehrheit aller teilnehmenden und nicht als Mehrheit der mit Ja oder Nein stimmenden Gesellschafter zu verstehen ist, sind bei schriftlicher Beschlussfassung mit den "anwesenden" Gesellschaftern im Regelfall nicht alle gemeint. Vielmehr sind darunter die Gesellschafter zu verstehen, die sich an der schriftlichen Abstimmung beteiligen.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 27 Sep 2011 10:29:48 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zur Zurechnung von Stimmrechten eines Dritten in fremdn&uuml;tzigen Verwaltungstreuhandverh&auml;ltnissen bei abgestimmtem Verhalten (&sect; 22 Abs. 2 WphG)  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_23245.html</link>
<description><![CDATA[ 
Eine aktienrechtliche Beschlussm&auml;ngelklage wird durch die Er&ouml;ffnung des Insolvenzverfahrens &uuml;ber das Verm&ouml;gen der Aktiengesellschaft nur dann nach &sect; 240 ZPO unterbrochen, wenn der angefochtene Beschluss zu einer Vergr&ouml;&szlig;erung der Insolvenzmasse f&uuml;hrt. Im Rahmen eines fremdn&uuml;tzigen Verwaltungstreuhandverh&auml;ltnisses werden dem Treuh&auml;nder Stimmrechte eines Dritten, der sein Verhalten mit dem Treugeber abgestimmt hat, nicht nach &sect; 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 22 Sep 2011 11:20:06 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Nach Aufl&ouml;sung einer als GbR ausgestalteten Publikumsgesellschaft steht die Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_23201.html</link>
<description><![CDATA[ 
Auch bei einer als GbR ausgestalteten Publikumsgesellschaft hat die Aufl&ouml;sung der Gesellschaft grunds&auml;tzlich zur Folge, dass die einzelnen Gesellschaftern verliehene Einzelgesch&auml;ftsf&uuml;hrungsbefugnis nach &sect; 730 Abs. 2 S. 2 BGB erlischt; die Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung und Vertretung steht von der Aufl&ouml;sung an allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu. Bei der Abwicklung einer GbR kann das Gericht aus wichtigen Gr&uuml;nden entsprechend &sect; 146 Abs. 2 HGB Liquidatoren ernennen.   
]]></description>
<pubDate>Fri, 16 Sep 2011 14:43:49 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Britische Gerichte sind bei Streitigkeiten innerhalb einer Limited international zust&auml;ndig  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_23172.html</link>
<description><![CDATA[ 
Bei Klagen nach Art. 22 Nr. 2 EuGVVO bestimmt sich die Frage der ausschlie&szlig;lichen internationalen Zust&auml;ndigkeit nach der Gr&uuml;ndungstheorie und damit grunds&auml;tzlich nach dem Satzungssitz im Herkunftsstaat. Bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten innerhalb einer Limited sind britischer Gerichte international zust&auml;ndig.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 15 Sep 2011 12:17:24 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zu den Kosten f&uuml;r die Hinzuziehung von Sachverst&auml;ndigen f&uuml;r Unternehmensbewertungen im Spruchverfahren  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_23171.html</link>
<description><![CDATA[ 
Veranlasst der im Spruchverfahren gerichtlich bestellte gemeinsame Vertreter der nicht antragstellenden Aktion&auml;re zus&auml;tzlich zu dem gerichtlich bestellten Sachverst&auml;ndigen ein Privatgutachten zur Unternehmensbewertung, so sind die Kosten hierf&uuml;r grunds&auml;tzlich nicht erstattungsf&auml;hig. Der gemeinsame Vertreter sollte seine Aufgabe erf&uuml;llen k&ouml;nnen, ohne einen zus&auml;tzlichen Gutachter zu seiner Unterst&uuml;tzung heranzuziehen.   
]]></description>
<pubDate>Thu, 15 Sep 2011 11:05:47 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
&sect; 4 KapMuG: Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses f&uuml;r das OLG entf&auml;llt nicht bei lediglich einfachen Rechtsfehlern  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_23156.html</link>
<description><![CDATA[ 
Die Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses nach &sect; 4 Abs. 1 KapMuG f&uuml;r das OLG entf&auml;llt, wenn der geltend gemachte Anspruch nicht Gegenstand eines Musterverfahrens sein kann. Fehler und Auslassungen des Vorlagebeschlusses z.B. bei der Bezeichnung der Beweismittel sowie der Darstellung des wesentlichen Inhalts der erhobenen Anspr&uuml;che k&ouml;nnen jedoch w&auml;hrend des Musterverfahrens behoben werden und berechtigen das OLG daher nicht, den Vorlagebeschluss aufzuheben und an das Prozessgericht zur&uuml;ckzugeben.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 13 Sep 2011 13:03:00 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zur Haftung der handelnden Personen bei wirtschaftlicher Neugr&uuml;ndung einer Vorrats- oder Mantelgesellschaft analog &sect; 11 Abs. 2 GmbHG  
]]></title>
<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_23118.html</link>
<description><![CDATA[ 
Bei einer wirtschaftlichen Neugr&uuml;ndung einer Vorrats- oder Mantelgesellschaft kommt eine Haftung der handelnden Personen analog &sect; 11 Abs. 2 GmbHG nur dann in Betracht, wenn die Gesch&auml;fte vor Offenlegung der wirtschaftlichen Neugr&uuml;ndung aufgenommen worden sind und dem nicht alle Gesellschafter zugestimmt haben. Versichert der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer bei der Offenlegung der wirtschaftlichen Neugr&uuml;ndung der Wahrheit zuwider, dass sich das Stammkapital endg&uuml;ltig in seiner freien Verf&uuml;gung befindet, haftet er analog &sect; 9a Abs. 1 GmbHG.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 08 Sep 2011 14:45:30 +0200</pubDate>
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<title><![CDATA[ 
Zur Vorlagepflicht der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer hinsichtlich der gepr&uuml;ften Jahresabschl&uuml;sse  
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<link>http://www.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/news_unternehmensrecht_gesellschaftsrecht_22944.html</link>
<description><![CDATA[ 
Gem. &sect; 42 Abs. 1 u. 2 GmbH hat der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer daf&uuml;r Sorge zu tragen, dass der gepr&uuml;fte Jahresabschluss den Gesellschaftern innerhalb der Frist des &sect; 42 Abs. 2 GmbH zur Feststellung vorgelegt wird. Dies unterlassen zu haben stellt ein gravierendes Fehlverhalten dar.  
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<pubDate>Mon, 22 Aug 2011 10:36:40 +0200</pubDate>
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