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Alle Meldungen im Unternehmens- und Gesellschaftrecht

 
 
BGH 25.1.2010, II ZR 258/08
Zahlungen von einem debitorischen Konto an einzelne Gesellschaftsgläubiger berühren, wenn die Bank über keine diese deckenden Gesellschaftsicherheiten verfügt, weder die verteilungsfähige Vermögensmasse, noch gehen sie zum Nachteil der Gläubigergesamtheit (Sinn und Zweck des Zahlungsverbots des § 64 Abs. 2 GmbHG a.F. (§ 64 S.1 GmbHG n.F.)). Es handelt sich danach vielmehr um eine Zahlung mit Kreditmitteln, welche einen bloßen, masseneutralen Gläubigertausch zur Folge hat.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 05.03.2010 11:22
BGH 1.3.2010, II ZB 1/10
Der BGH hat einen Eilantrag der IKB Deutsche Industriebank AG (IKB) als unzulässig verworfen, mit dem die IKB das Tätigwerden eines im Verfahren nach § 142 AktG bestellten Sonderprüfers einstweilen verhindern wollte. Das OLG hatte die Bestellung eines Sonderprüfers bestätigt und keine Aussage über die Zulassung der Rechtsbeschwerde getroffen. Das in diesem Verfahren noch zur Anwendung kommende FFG - zwischenzeitlich abgelöst durch das FamFG - sieht gegen eine Endentscheidung des OLG ein Rechtsmittelverfahren nicht vor.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.03.2010 16:02
BGH 21.9.2009, II ZR 250/07
Eine Aktionärsvereinbarung darf als (Innen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts qualifiziert werden, wenn der vorrangige Zweck darin besteht, die Gesellschafter insbesondere durch die Vinkulierung von Namensaktien weiterhin an die AG zu binden und das mittelbare Eindringen unerwünschter Dritter in den Aktionärskreis zu verhindern. Die Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft setzt in diesen Fällen hingegen kein Gesamthandsvermögen voraus.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.02.2010 10:04
BGH 30.11.2009, II ZR 55/09
Der für die Anwendbarkeit des Art. 6 Nr. 1 LugÜ erforderliche Zusammenhang der Klagen gegen den in Deutschland wohnhaften Täter einer Untreue und dessen in der Schweiz ansässigen Gehilfen ist erfüllt, wenn sie auf einem einheitlichen Lebenssachverhalt beruhen und die Beklagten sowohl aus Deliktsrecht als auch aus vertraglicher Pflichtverletzung in Anspruch genommen werden. Unerheblich ist, wenn der Gehilfe erst im Wege der Klageerweiterung verklagt wird.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.02.2010 15:13
BGH 8.2.2010, II ZR 94/08
Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann eine Satzungsregelung beschließen, die den Versammlungsleiter umfassend ermächtigt, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre in der Hauptversammlung zeitlich angemessen zu beschränken. Der Versammlungsleiter hat bei der Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens die konkreten Umständen der Hauptversammlung zu beachten.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.02.2010 15:50
BGH 30.11.2009, II ZR 208/08
Sieht die Satzung einer GmbH vor, dass der Austritt eines Gesellschafters der Umsetzung bedarf, behält ein Gesellschafter, der seinen Austritt aus der Gesellschaft erklärt hat, bis zu der erforderlichen Umsetzung seine Gesellschafterstellung. Er darf seine Mitgliedschaftsrechte nur noch insoweit ausüben, als sein Interesse am Erhalt der ihm zustehenden Abfindung betroffen ist und seine Mitgliedschaftspflichten sind entsprechend reduziert.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.02.2010 11:55
BGH 12.1.2010, XI ZR 37/09
Die für die Gesellschaftsschuld maßgebliche Verjährung gilt grundsätzlich auch für die akzessorische Haftung des BGB-Gesellschafters aus § 128 HGB analog. Nach gefestigter BGH-Rechtsprechung stimmt die Gesellschafterhaftung grundsätzlich und gerade auch hinsichtlich aller Einwendungen oder Einreden mit der jeweiligen Gesellschaftsverbindlichkeit überein, was sowohl dem Wortlaut der §§ 128 ff. HGB als auch dem Sinn der akzessorischen Gesellschafterhaftung entspricht.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 05.02.2010 15:11
BGH 1.2.2010, II ZR 173/08
Dienstleistungen (hier: Unternehmens- und Sanierungsberatung) stellen auch bei der Aktiengesellschaft keine verdeckte Sacheinlage dar. Verpflichtungen zu Dienstleistungen sind nicht sacheinlagefähig und die Vorschriften über die Sacheinlage werden mit ihnen nicht umgangen.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.02.2010 11:21
BGH 7.12.2009, II ZR 15/08
Eine KG, die geworbene Mittel ihrer Treugeberkommanditisten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Finanzinstrumenten anlegt, betreibt weder ein nach § 32 KWG erlaubnispflichtiges Finanzkommmissionsgeschäft noch ein Investmentgeschäft. Wenn sie die Anlagegelder allerdings in erster Linie für den Aufbau eines dritten Unternehmens verwendet, müssen im Emissionsprospekt das Geschäftsmodell dieses Unternehmens, seine Chancen und Risiken zutreffend dargestellt werden.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.01.2010 13:21
BGH 27.11.2009, LwZR 15/09
Die identitätswahrende Umwandlung einer GbR auf der Pächterseite zunächst in eine OHG und danach - formwechselnd - in eine GmbH (§§ 190 ff. UmwG), die nunmehr als Pächterin auftritt, bedeutet keine Überlassung der Pachtsache an einen Dritten. Ein Pächterwechsel und ein Wechsel in der Person des bisherigen Nutzers der Flächen sind mit der Umwandlung nicht verbunden.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.01.2010 12:30
OLG München 12.11.2009, 31 AR 521/09
Aufgabe des Aufsichtsrats ist es die Geschäftsführung zu überwachen und die Gesellschaft Vorstandsmitgliedern gegenüber gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Bei einem Streit zwischen der Gesellschaft und dem Aufsichtsrat über etwaige Pflichtverletzungen ist der Aufsichtsrat auch als "Vorsteher" i.S.d. § 95 Abs. 1 Nr. 4a GVG zu betrachten.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.01.2010 11:33
BGH 7.12.2009, II ZR 229/08
Eine Unternehmensfortführung i.S.v. § 25 Abs. 1 HGB liegt auch dann vor, wenn nur ein Teil des Unternehmens fortgeführt wird, sofern es sich nach den gesamten für den Rechtsverkehr in Erscheinung tretenden Umständen um den - den Schwerpunkt des Unternehmens bildenden - wesentlichen Kernbereich handelt. Für die Frage, ob der wesentliche Kernbereich eines Unternehmens fortgeführt wurde, kommt dem Wert der Unternehmensteile maßgebliche Bedeutung zu.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 04.01.2010 16:36
OLG Stuttgart 25.11.2009, 20 U 5/09
In einem gegen ein Vorstandsmitglied nach § 93 AktG geführten Schadensersatzprozess hat die Gesellschaft nur ein möglicherweise pflichtwidriges Verhalten des Vorstandsmitglieds, den Eintritt und die Höhe des entstandenen Schadens sowie die Kausalität zwischen Vorstandshandeln und Schaden darzulegen und zu beweisen. Vorstandsmitglieder sind hingegen dazu verpflichtet, im Einzelfall fehlende eigene Sachkunde durch Einholung des Rates eines unabhängigen, fachlich qualifizierten Berufsträgers zu kompensieren und diesen über sämtliche erheblichen Umstände zu informieren.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.12.2009 12:51
OLG Frankfurt a. M. 24.11.2009, WpÜG 11 u. 12/09
Dass die Wirtschaftskrise eine Unternehmensprognose erheblich erschwert und sogar sogar teilweise unmöglich macht, kann nicht dazu führen, dass sich die Unternehmensleitung ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Beurteilung und Erläuterung der voraussichtlichen Unternehmensentwicklung vollständig entzieht. Zumindest in qualitativer Hinsicht können Angaben im Sinne der Beschreibung eins positiven oder negativen Trends unter Angabe der wesentlichen Einflussfaktoren erwartet werden.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.12.2009 12:31
BGH 26.10.2009, II ZR 222/08
Eine Verfügung eines Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH über das Vermögen der Gesellschaft kann nur dann eine Schadensersatzpflicht nach § 43 Abs. 2 GmbHG auslösen, wenn der Geschäftsführer damit gegen ein Verbot verstößt, das - wie § 30 oder § 64 GmbHG - durch eine Weisung der Gesellschafterversammlung nicht außer Kraft gesetzt werden kann. Ein Verzicht durch Vertrag zu Gunsten Dritter ist nicht möglich.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 25.11.2009 14:42
KG Berlin 31.7.2009, 2 W 255/08
Erhöht der ausgleichspflichtige Mehrheitsaktionär im Beschlussanfechtungsprozess im Vergleichswege die Barabfindung, so lässt dies im Spruchverfahren das Erfordernis einer konkreten Bewertungsrüge gem. § 4 Abs. 2 SpruchG nicht entfallen. Vielmehr steigt im Gegenteil durch die Erhöhung die Begründungslast des Antragstellers; ihm obliegt es dann konkret darzulegen, wieso selbst der erhöhte Betrag unangemessen sein soll.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.11.2009 14:48
OLG Celle 11.11.2009, 9 U 31/09
Nimmt ein Vorstandmitglied privat unentgeltliche Dienstleistungen (hier: Verschaffung von Großkundenrabatten für Sanitärausstattung eines Bauvorhabens) eines Vertragspartners seiner Anstellungskörperschaft entgegen, kann dies einen die fristlose Kündigung des Anstellungsvertrags rechtfertigenden Grund darstellen. Unerheblich ist, ob dabei konkrete vergangene oder künftige Vorteile erwartet wurden oder honoriert werden sollten.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.11.2009 12:57
OLG München 9.9.2009, 7 U 1997/09
Bei einer gleichzeitigen Beteiligung des Treugebers an einem "acting in concert" besteht - neben dem Treugeber - auch für den Treuhänder nach §§ 21 Abs. 1 S. 1, 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 2 WpHG eine Meldepflicht hinsichtlich der dem Treugeber über § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten Stimmrechte aller am "acting in concert" Beteiligter. § 22 WpHG wurde an die Vorgaben der neuen Transparenzrichtlinie angepasst und ergänzt die Mitteilungspflichten nach § 21 WpHG.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.11.2009 11:26
OLG München 22.9.2009, 31 Wx 110/09
Ein Beschluss der Hauptversammlung über eine Kapitalerhöhung nach § 182 AktG, der einen Höchstbetrag bestimmt, kann vom Vorstand nicht zeitlich unbegrenzt in mehreren Tranchen durchgeführt werden. Der Zeitraum für die Durchführung darf im Hinblick auf die Abgrenzung zum genehmigten Kapital nicht zu großzügig bemessen sein, wobei nach überwiegender Meinung bis zu sechs Monate als zulässig angesehen werden.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.11.2009 10:40
BGH 25.5.2009, II ZR 60/08
Für Kündigungen von Gesellschaften durch Privatgläubiger von Gesellschaftern gem. § 135 HGB reicht es aus, wenn - vor oder nach Zustellung des Beschlusses über die Pfändung des Auseinandersetzungsguthabens - ein ernsthafter Vollstreckungsversuch in das sonstige Vermögen des Gesellschafters unternommen wurde. Der Ausgang weiterer Vollstreckungsversuche, insbesondere in das unbewegliche Vermögen, braucht nicht abgewartet zu werden.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.10.2009 12:51
BGH 21.9.2009, II ZR 174/08
Eine AG darf bei Namensaktien Umschreibungen im Aktienregister für einen an der Anmeldefrist orientierten Zeitraum vor der Hauptversammlung aussetzen (Umschreibungsstopp). Ist hingegen eine Entsprechenserklärung in einem nicht unwesentlichen Punkt unrichtig oder wird sie bei einer später eintretenden Abweichung von den DCGK-Empfehlungen in einem solchen Punkt nicht umgehend berichtigt, so liegt darin gem. § 243 Abs. 1 AktG ein Gesetzesverstoß, der dem Verstoß zuwider gefasste Entlastungsbeschlüsse anfechtbar macht.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.10.2009 12:56
BGH 19.10.2009, II ZR 240/08
Sanierungswilligen Gesellschaftern, die bereit sind, der Gesellschaft weitere Mittel zur Verfügung zu stellen, ist nicht notwendigerweise zuzumuten, den erhofften Sanierungserfolg mit den Gesellschaftern teilen zu müssen, die dazu nichts beitragen wollen. In solchen Fällen kann es die gesellschafterliche Treuepflicht den zahlungsunwilligen Gesellschaftern gebieten, aus der Gesellschaft auszuscheiden und die Folgen - sofortiger Ausgleich des negativen Auseinandersetzungsguthabens - zu tragen.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.10.2009 15:50
OLG Düsseldorf 2.7.2009, I-6 U 49/08
Allein die pauschale Behauptung von Alleinaktionären Inhaberschuldverschreibungen anbietenden AGs, für eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Geschäften der AG nicht kompetent gewesen zu sein, reichte für ein ordnungsgemäßes Bestreiten der Beteiligung an einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung von Anlegern nicht aus. Infolgedessen haften sie für fehlende Aufklärung über die wirtschaftliche Lage der AG und unzureichende Gestaltung der Emissionsprospekte.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.10.2009 16:52
OLG Köln 9.7.2009, 18 U 167/08
Ein eindeutiger und schwerwiegender Verstoß des Organmitglieds gegen Gesetz oder Satzung, der die Anfechtung des Entlastungsbeschlusses rechtfertigt, liegt nur dann vor, wenn dieser den Teilnehmern der Hauptversammlung bekannt oder aufgrund der ihnen zugänglichen Informationen zumindest erkennbar war. Wenn dies nur unter Hinzuziehung eines Sachverständigen möglich ist, kann es sich nicht mehr um einen eindeutigen Verstoß handeln.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.10.2009 11:35
BGH 23.6.2009, KZR 21/08
Wird ein abhängiges Unternehmen i.S.d. § 17 AktG wegen missbräuchlicher Preisspaltung zivilrechtlich in Anspruch genommen, sind ihm für die Anwendung von § 19 Abs. 1 und 4 GWB die Kenntnisse seiner Mutter- und Schwestergesellschaften zuzurechnen. Die Verbundklausel des § 36 Abs. 2 GWB gilt nicht nur für die Fusionskontrolle, sondern für den gesamten Anwendungsbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.09.2009 11:58
OLG Frankfurt a.M. 17.3.2009, 5 U 9/08
Der Tag der Einberufung zur Hauptversammlung einer AG darf bei der Ermittlung der 30-Tagesfrist mitgerechnet werden. Die gegenteilige Ansicht führt zu zweifelhaften Ergebnissen, falls der 30. Tag vor dem Tag der Hauptversammlung als rechnerisches Ende der Einberufungsfrist auf einen Sonntag, Samstag oder einen gesetzlich anerkannten Feiertag fällt.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 25.09.2009 13:09
Am 4.9.2009 fand im Kölner Maritim-Hotel wieder unter großer Resonanz der dritte Centrale-Sommer-Kongress statt, diesmal zum Thema "GmbH-Beratung im Krisenjahr 2009". Wie in den Vorjahren trafen sich rund 400 Mitglieder der Centrale für GmbH zum Meinungsaustausch.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.09.2009 09:38
Die Preise für die verpflichtende Offenlegung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger sinken zum 1.10.2009. Im Standardformat XML/XBRL kostet die Anlieferung des Jahresabschlusses künftig 30 € (bisher: 35 €) für kleine und für mittelgroße Gesellschaften 48 € (bisher: 55 €).
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.09.2009 12:31
OLG Frankfurt a.M. 26.8.2009, 23 U 69/08
Grundsätzlich sind nur solche Modalitäten, die die Art und Weise oder die Form der Stimmrechtsausübung betreffen, in die Einladungsbekanntmachung der Hauptversammlung einer AG (hier: der Eurohypo AG) aufzunehmen, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Der Squeeze-out (hier: zugunsten der Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH) lässt den konzernrechtlichen Status der Gesellschaft unberührt, so dass - anders als bei der Eingliederung - der Unternehmensvertrag bestehen bleibt.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.09.2009 14:03
BGH 20.7.2009, II ZR 36/08
Ein Gesellschafter, der für ein Bankdarlehen eine eigenkapitalersetzende Bürgschaft gestellt hat, ist verpflichtet, die Gesellschaft von der Rückzahlungsverbindlichkeit bei deren Fälligkeit freizustellen. In Fällen, in denen eine von der Gesellschaft gestellte Sicherheit verwertet und der Gesellschafter dadurch von seiner Bürgschaftsschuld frei wird, steht dies einer Auszahlung an den Gesellschafter gleich, auch wenn dieser selbst oder eine von ihm beherrschte Gesellschaft die Gesellschaftssicherheit erwirbt.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.09.2009 14:04

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