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EU-Kommission befragt interessierte Kreise zu weiteren möglichen Änderungen der Eigenkapitalvorschriften (CRD IV)

Die Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu etwaigen weiteren Änderungen an den geltenden Eigenkapitalvorschriften (CRD) gestartet, die das gesamte Finanzsystem krisenfester machen sollen. Die vorgeschlagenen Änderungen, die nach zwei früheren Kommissionsvorschlägen zur Änderung der Eigenkapitalvorschriften nun als "CRD IV" vorgelegt werden, zielen auf sieben Politikbereiche ab.

Diese spiegeln mehrheitlich die Vereinbarungen der Staats- und Regierungschefs im Rahmen der G20-Gipfel 2009 in London und Pittsburgh wider. Dort hatte man sich u.a. darauf verpflichtet, das Eigenkapital qualitativ zu verbessern, Risiken breiter abzudecken, die Eigenkapitalvorschriften weniger prozyklisch zu gestalten, der übermäßigen Nutzung des Fremdkapitalhebels entgegenzuwirken, die Vorschriften für die Liquiditätsvorsorge zu verschärfen und zukunftsorientierte Rückstellungen für Kreditausfälle einzuführen.

Zweck der Eigenkapitalvorschriften (Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG) ist es, die finanzielle Solidität von Banken und Wertpapierfirmen sicherzustellen. Gemeinsam legen die Richtlinien fest, wie viele Eigenmittel Banken und Wertpapierfirmen vorhalten müssen, um ihre Risiken abzudecken und Kunden zu schützen. Die Kommission ruft nun alle interessierten Kreise auf, zu etwaigen weiteren Änderungen der Eigenkapitalvorschriften Stellung zu nehmen. Diese Änderungen ("CRD IV") werden die beiden anderen Änderungspakete ergänzen, die im Oktober 2008 als "CRD II" und im Juli 2009 als "CRD III" verabschiedet wurden.

Die Maßnahmen zielen auf sieben Bereiche:

  • Liquiditätsstandards: Einführung von Standards, die eine Liquiditätsdeckungsquote und eine längerfristige strukturelle Liquiditätsquote beinhalten.
  • Definition des Eigenkapitals: Verbesserung von Qualität, Konsistenz und Transparenz der Eigenkapitalbasis.
  • Leverage Ratio: Einführung einer maximalen Verschuldungsquote als Ergänzung zum risikobasierten Ansatz von Basel II mit entsprechender Überprüfung und Kalibrierung.
  • Gegenparteiausfallrisiko: Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen für das Gegenparteirisiko bei Derivaten, Pensionsgeschäften und Wertpapiertransaktionen.
  • Antizyklische Maßnahmen: Antizyklische Eigenkapitalvorschriften werden zu einem stabileren Bankensystem beitragen und dafür sorgen, dass Wirtschafts- und Finanzschocks nicht noch verstärkt, sondern gedämpft werden.
  • Systemrelevante Finanzinstitute: Die Kommission stellt die Frage nach geeigneten Maßnahmen gegen das von solchen Instituten ausgehende Risiko.
  • Einheitliches Regelwerk für Banken: Die Kommission bittet um Stellungnahme zu Bereichen, die möglicherweise strenger reguliert werden müssen. Auch die richtige aufsichtliche Behandlung von Immobilienkrediten ist Gegenstand der Konsultation. Hintergrund ist hierbei die Verpflichtung der Kommission auf die Schaffung eines europaweit einheitlichen Regelwerks.

Linkhinweis:
Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie weitere Informationen hier.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 26.02.2010 15:32
Quelle: EU-Kommission PM vom 26.2.2010

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