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Bundesregierung will Rechte des geistigen Eigentums besser sichern

Die Bundesregierung hat am 25.4.2007 einen Gesetzentwurf (BT.-DRs.: 16/5048) vorgelegt, der den Schutz des geistigen Eigentums verbessern und die Rechteinhaber beim Kampf gegen die Produktpiraterie unterstützen soll. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Regelung über Abmahnungen nach urheberrechtlichen Rechtsverletzungen vor. Daneben soll das innerstaatliche Recht an die Grenzbeschlagnahmeverordnung sowie an die Verordnung zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel den europäischen Vorgaben angepasst werden.

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf in einer ersten Stellungnahme begrüßt, aber auch Bedenken geäußert, ob das Ziel der EU-Richtlinien hiermit erreicht werden könne. Ferner sei fraglich, ob die Rechteinhaber ihre Rechte hinreichend effektiv durchsetzen können. Dies sei insbesondere im Hinblick auf den im Gesetzentwurf vorgesehen Richtervorbehalt beim Auskunftsanspruch gegenüber Dritten problematisch.

Linkhinweis:

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 25.04.2007 15:41
Quelle: Bundestag PM vom 25.4.2007

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