Der Bundesrat fordert umfassende Verbesserungen bei der Modernisierung des GmbH-Rechts
Der Bundesrat hat am 6.7.2007 zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) Stellung genommen. Nach dem Willen der Bundesregierung soll mit dem Gesetz die internationale Wettbewerbsfähigkeit von GmbHs gestärkt werden. So sieht der Gesetzentwurf insbesondere eine Erleichterung bei GmbH-Gründungen vor. Der Bundesrat weist nun in über 30 Einzeländerungsanträgen und Prüfbitten auf Verbessungsbedarf bei den Modernisierungsmaßnahmen hin.
Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Erleichterung und Beschleunigung von GmbH-Gründungen. So soll das Mindeststammkapital einer GmbH von bisher 25.000 auf 10.000 Euro herabgesetzt und in bestimmten Fällen sogar ganz auf ein bestimmtes Mindeststammkapital verzichtet werden. Außerdem sollen GmbH-Gründungen mit einer Mustersatzung nicht mehr beurkundungspflichtig sein. Diese Einführung einer Mustersatzung wird vom Bundesrat als kontraproduktiv abgelehnt. Eine merkliche Beschleunigung sei hierdurch nicht erkennbar, vielmehr führe die fehlende Flexibilität der Mustersatzung und die geringere Gründungsberatung zu erheblichen Nachteilen. Für die Gründung einer Unternehmergesellschaft schlägt die Länderkammer stattdessen ein zu beurkundendes Gründungsprotokoll vor.
Weitere Änderungsvorschläge des Bundesrats betreffen die geplanten Zustellungserleichterungen und die Vorkehrungen gegen die Ausplünderung geschäftsführerloser und insolvenzreifer GmbHs sowie das Verbot der Selbstkontrahierung, die Einzelvertretung durch den Geschäftsführer, die Intransparenz- und die Ausfallhaftung.
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Eine weitere Nachricht zum MoMiG aus unserem Nachrichtenarchiv:
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 09.07.2007 11:29
Quelle: Bundesrat PM Nr.90 vom 6.7.2007