Bundestag beschließt verbesserte Rahmenbedingungen für Wagniskapitalbeteiligungen
Der Bundestag hat am 27.06.2008 in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) sowie den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) beschlossen. Ziel der beiden Gesetze ist es, jungen und mittelständischen Unternehmen die Kapitalbeschaffung über Wagniskapitalgeber zu erleichtern.
1. Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen
Kernpunkt dieses Gesetzes ist ein neues Wagniskapitalbeteiligungsgesetz, das es jungen Unternehmern durch steuerliche Vergünstigungen erleichtern soll, Investoren zu gewinnen. Eine Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft kann danach etwa von der Gewerbesteuer befreit werden, wenn es sich an Unternehmen beteiligt, die
- jünger als zehn Jahre
- sowie nicht länger als drei Jahre an der Börse notiert sind
- und über nicht mehr als 20 Millionen Euro verfügen.
Weitere Voraussetzungen der Förderung sind, dass die Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft
- durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anerkannt wurde,
- ihren Sitz in Deutschland hat,
- über ein Mindesteigenkapital von einer Million Euro
- und über ausreichend fachlich qualifizierte und zuverlässige Geschäftsführer verfügt.
2. Reform des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungen
Das neue Wagniskapitalbeteiligungsgesetz wird durch eine reformiertes Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) flankiert, dass verbesserte Rahmenbedingungen für den gesamten Bereich der Mittelstandsfinanzierung zum Ziel hat. Der Entwurf sieht vor, dass der für das UBGG zentrale Begriff der Wagniskapitalbeteiligung erweitert wird. Danach sollen
- rechtsformabhängige Beschränkungen für die Kapitalanlage künftig entfallen,
- auch Beteiligungen an einer oHG, einer GbR sowie an Gesellschaften mit europäischen oder ausländischen Rechtsformen zulässig sein, die mit den im Gesetz aufgeführten deutschen Rechtsformen vergleichbar sind,
- Beteiligungen der integrierten Unternehmensbeteiligungsgesellschaften an Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. erleichtert werden
- und auch die Darlehen der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften an Beteiligungsunternehmen von den Regeln über den Eigenkapitalersatz befreit werden.
3. Risikobegrenzungsgesetz
Ebenfalls am 27.06.2006 hat der Bundestag den Entwurf des Risikobegrenzungsgesetzes beschlossen, das die Risiken von Finanzinvestitionen begrenzen soll. Kernpunkte dieses Gesetzentwurfs sind:
- Unternehmen sollen besser vor "unerwünschten Aktivitäten von Finanzinvestoren" - etwa Übernahmen durch Private-Equity-Firmen und Hedge-Fonds – geschützt werden.
- Aktionäre sollen künftig die Herkunft ihrer Mittel offen legen müssen, wenn sie mindestens zehn Prozent der Anteile an einem Unternehmen gekauft haben.
- Zudem sollen Investoren ihre Identität im Aktienregister nicht mehr hinter Treuhändern oder Depotbanken verstecken können.
- Unternehmen und Kreditnehmer sollen bei Verkauf von Kreditforderungen - insbesondere Hypothekendarlehen - an Finanzinvestoren besser geschützt werden.
Linkhinweise:
Auf den Webseiten des Bundestags finden Sie
Ein weiterer Artikel zum Thema:
Bundestag beschließt Risikobegrenzungsgesetz: Besserer Schutz von Verbrauchern bei Kreditverkäufen (30.06.2008)
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 30.06.2008 11:54
Quelle: Bundesregierung PM vom 27.06.2008