vom 08.02.2012

Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Wirtschaftsrecht

Sehr geehrte[r] [ANREDE] [NACHNAME],

wir möchten Sie heute auf eine BGH-Entscheidung zur Anreizregulierung der Energienetze hinweisen. Außerdem in diesem Newsletter: Zwei BGH-Beschlüsse zum Markenrecht sowie eine Entscheidung des OLG Hamm zur verkürzten Widerrufsfrist bei einem eBay-Kauf.

+++ Wirtschaftsrecht-Nachrichten auf Twitter http://twitter.com/dr_otto_schmidt/ +++



Mit freundlichen Grüßen

Online-Redakteur

Meldungen:

BMJ: Gesetzentwurf zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften
Der die Zwangsversteigerung nicht betreibende Grundschuldgläubiger muss nicht angefallene Grundschuldzinsen nicht geltend machen
15. Mediations-Kongress - Zugang zur Mediation
Zur Anreizregulierung der Energienetze
Im Verfahren nach § 53 MarkenG wird nur der rechtzeitige Widerspruch des Markeninhabers gegen den Löschungsantrag geprüft
Zum Vorliegen des Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
EU-Kommission untersagt geplanten Zusammenschluss von Deutscher Börse und NYSE Euronext
Zur Berechnung der Schadensersatzleistung bei anrechenbaren Steuervorteilen
Unmittelbar nach Ende einer eBay-Auktion übermittelte Widerrufsbelehrung noch unverzüglich i.S.d. § 355 Abs. 2 BGB

Anzeige
Unser Tipp: Assmann/Uwe H. Schneider (Hrsg.), Wertpapierhandelsgesetz, 6. Auflage. Jetzt bestellen!

BMJ: Gesetzentwurf zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften

Das BMJ hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze vorgelegt. Die Neuregelung bezweckt die nutzerfreundliche Verbesserung der Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
[BRAK online]

BGH 16.12.2011, V ZR 52/11:

Der die Zwangsversteigerung nicht betreibende Grundschuldgläubiger muss nicht angefallene Grundschuldzinsen nicht geltend machen

Der die Zwangsversteigerung nicht betreibende Grundschuldgläubiger ist nicht aufgrund des durch die Sicherungsabrede begründeten Treuhandverhältnisses mit dem Schuldner verpflichtet, nicht angefallene Grundschuldzinsen in dem Zwangsversteigerungsverfahren geltend zu machen. Hier hat der Grundschuldgläubiger, anders als bei der Verwertung seines eigenen Grundpfandrechts, mit der Versteigerung und mit der anschließenden Verteilung des Erlöses nichts zu tun.
[BGH online]

Mediation:

15. Mediations-Kongress - Zugang zur Mediation

Der 15. Mediations-Kongress der Centrale für Mediation und des Centrums für Verhandlungen und Mediation der LMU München findet vom 23.3. bis 24.3.2012 in München statt. Unter dem Leitsatz "Zugang zur Mediation" werden u.a. effektive Marketinginstrumente für Mediatoren erörtert.
[Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 13.1.2012]

BGH 31.1.2012, EnVR 16/10:

Zur Anreizregulierung der Energienetze

Die Neufassung des § 9 ARegV ist wirksam und (auch rückwirkend) auf die gesamte erste Regulierungsperiode nach der Anreizregulierungsverordnung anzuwenden. Auf Grund der Gesetzesänderung in § 21a Abs. 4 S. 7, Abs. 6 S.2 Nr. 5 EnWG liegt nun eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage hierfür vor; nach § 9 Abs. 2 ARegV ist danach in der ersten Regulierungsperiode ein genereller sektoraler Produktivitätsfaktor von jährlich 1,25 Prozent bei der Bestimmung der Erlösobergrenzen zu berücksichtigen.
[BGH PM Nr. 17 vom 31.1.2012]

BGH 17.8.2011, I ZB 98/10:

Im Verfahren nach § 53 MarkenG wird nur der rechtzeitige Widerspruch des Markeninhabers gegen den Löschungsantrag geprüft

Das Verfahren nach § 53 MarkenG ist auf die formelle Prüfung beschränkt, ob der Inhaber der eingetragenen Marke der Löschung rechtzeitig widersprochen hat. Wird mit dem Antrag nach § 53 Abs. 1 MarkenG geltend gemacht, der Inhaber der Marke erfülle nicht mehr die in § 7 MarkenG genannten Voraussetzungen, und hat der im Register eingetragene Markeninhaber Widerspruch erhoben, hat das DPMA im Verfahren nach § 53 MarkenG das Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 MarkenG nicht zu prüfen.
[BGH online]

BGH 17.8.2011, I ZB 70/10:

Zum Vorliegen des Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Für das Vorliegen des Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG kommt es nicht darauf an, ob der Anmelder bereits über ein Namens- oder Kennzeichenrecht verfügt, mit dem er Dritte von der Verwendung einer der Marke entsprechenden Angabe im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen ausschließen kann. Die Bezeichnung "Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V." ist u.a. für die Waren und Dienstleistungen "Druckereierzeugnisse, betriebswirtschaftliche Beratung, Marketing und finanzielle Beratung" freihaltebedürftig.
[BGH online]

EU-Kommission untersagt geplanten Zusammenschluss von Deutscher Börse und NYSE Euronext

Die EU-Kommission hat den geplanten Zusammenschluss von Deutscher Börse und NYSE Euronext nach der EU-Fusionskontrollverordnung untersagt, da er im Bereich des weltweiten Börsenhandels mit europäischen Finanzderivaten zu einer monopolartigen Stellung geführt hätte. Zusammen kontrollieren die beiden Unternehmen über 90 Prozent des weltweiten Handels mit den genannten Derivaten.
[EU-Kommission PM vom 1.2.2012]

OLG Frankfurt a.M. 23.1.2012, 23 U 114/10:

Zur Berechnung der Schadensersatzleistung bei anrechenbaren Steuervorteilen

Zwar bleibt eine Anrechnung von Steuervorteilen im Wege der Vorteilsausgleichung im Grundsatz dann außer Betracht, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs ihrerseits zu einer Besteuerung führt, die dem Geschädigten die erzielten Steuervorteile wieder nimmt. Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Schädiger Umstände darlegt, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben oder er gar Verlustzuweisungen erhalten hat, die über seine Einlageleistungen hinausgehen.
[Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank]

OLG Hamm 10.1.2012, I -4 U 145/11:

Unmittelbar nach Ende einer eBay-Auktion übermittelte Widerrufsbelehrung noch unverzüglich i.S.d. § 355 Abs. 2 BGB

Die Übermittlung der Widerrufsbelehrung per Email unmittelbar im Anschluss an das Ende einer Auktion bei der Internetplattform eBay kann rechtzeitig sein, um die verkürzte 14-tägige Widerrufsfrist beim Verbrauchervertrag nach § 355 Abs. 2 BGB auszulösen. Dem Unternehmer ist ein früheres Handeln faktisch nicht möglich und auch unzumutbar.
[OLG Hamm PM vom 3.2.2012]


Anzeige
Unser Tipp: Basismodul Gesellschaftsrecht. Jetzt bei juris. 4 Wochen gratis testen!


Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
Verantwortlich für den Inhalt:
Ass.-iur. Mischa Peters
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-712
mischa.peters@otto-schmidt.de

© Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion oder Modifikation ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Verlages ist untersagt.

Bitte beachten Sie unseren +++ Haftungsausschluss +++

[profillink]Hier können Sie Ihre E-Mail-Adresse ändern[/profillink]
[weiterempfehlen]Diesen Newsletter weiterempfehlen[/weiterempfehlen]
[profillink]Nur diesen Newsletter abbestellen[/profillink]
[abmeldelink]Alle Newsletter abbestellen[/abmeldelink]

[open rate counter]