Computer und Recht - CR Zeitschrift für die Praxis des Rechts der Informationstechnologie

Computer und Recht - CR

Folgende Rubriken sind enthalten: IT und Software, Daten und Sicherheit, Internet und E-Commerce, Telekommunikation und Medien, Report und Technik Wissenschaftlich fundiert und für die Praxis aufbereitet. Inklusive der Zeitschrift CRI – Computer Law Review International (6 x jährlich) und inklusive Beratermodul CR - Computer und Recht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Antworten auf bislang ungelöste Fragen des IT-Rechts
  • Analysen zu Rechtsprechungstrends und Gesetzgebungsvorhaben
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul CR
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 0179-1990

Jahresbezugspreis 2024: 626 € (inkl. MwSt.)
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1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul CR und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

  • Wissenschaftlich fundiert und für die Praxis aufbereitet: Experten strukturieren und beantworten bislang ungelöste Fragen des IT-Rechts und zeigen die Trends der Rechtsentwicklung auf. 
  • Ausführlich und übersichtlich am Puls der Zeit: Analysen zu Rechtsprechungstrends, Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und europäischer Ebene sowie die maßgebliche Rechtsprechung im Originaltext. 
  • Strukturiert in 5 Rubriken: IT und Software, Daten und Sicherheit, Internet und E-Commerce, Telekommunikation und Medien, Report und Technik
  • Vorsprung durch Rechtsvergleich: State-of-the-art Denk- und Lösungsansätze aus anderen Jurisdiktionen auf englisch jeden zweiten Monat in der beigefügten Zeitschrift Computer Law Review International (CRi)
  • Beratermodul CR: Online-Zugriff auf alle Inhalte von CR seit 1985, 12 Ausgaben pro Jahr, sowie CRi seit dem Jahr 2000, 6 Ausgaben pro Jahr. Inklusive Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der CR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul CR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv der Zeitschrift CR seit 1985
  • Archiv der Zeitschrift CRi seit 2000
  • IT-rechtliche Gerichtsentscheidungen im Volltext, Gesetzestexte
  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 
  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der  integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Die Zeitschrift als eJournal erhalten Sie über unseren Kooperationspartner De Gruyter www.degruyter.com

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15.

Aktuelles Heft

Heft 4 / 2024

IT und Software

Aufsätze

Sattler, Andreas, Anbieterwechsel nach dem Data Act – Standardvertragsklauseln für Verträge über Cloud-Computing, CR 2024, 213-223

Mit dem Data Act hat der EU-Gesetzgeber für die Anbieter von PaaS, IaaS und SaaS zwingende Vorgaben geschaffen, um einen Anbieterwechsel zu erleichtern. Flankierend wird die EU-Kommission bis zum 12.9.2025 zudem Standardvertragsklauseln für Verträge über Cloud-Computing erstellen, um die Parteien bei der Vertragsgestaltung zu unterstützen. Es ist allerdings absehbar, dass diese Standardvertragsklauseln in einem zweiten Schritt ebenfalls für verbindlich erklärt werden. Der Beitrag arbeitet die zwingenden Vorgaben des Data Act für den Anbieterwechsel heraus, identifiziert offene Anwendungsfragen und unterbreitet auf dieser Basis abschließend einen ersten Vorschlag für Standardvertragsklauseln zum Anbieterwechsel.

Rechtsprechung

BGH v. 17.1.2024 - VII ZB 2/23, BGH: Qualifizierte elektronische Signatur für Vollstreckungsauftrag, CR 2024, 223-224

OLG Düsseldorf v. 26.10.2022 - Verg 18/22, OLG Düsseldorf: Ordnungsgemäße Berücksichtigung von Angebotspreis und -qualität im LOGINEO-Vergabeverfahren, CR 2024, 224-228

Daten und Sicherheit

Aufsätze

Hornung, Gerrit / Muttach, Jan-Philipp / Schaller, Till, Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen: neue Pflichten für Unternehmen und Umsetzungsbedarf in Deutschland, CR 2024, 229-237

Die Richtlinie 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates (engl. “Critical Entities Resilience Directive“) adressiert die physische Sicherheit von kritischen Einrichtungen. Ihre neuen Pflichten für Unternehmen und die zusätzlichen Aufsichtsstrukturen bilden komplementäre Gegenstücke zu anderen, maßgeblich auf IT-Sicherheit zielenden Rechtsakten der EU. Der Beitrag stellt Hintergründe und Inhalte dar, arbeitet Problemlagen heraus und skizziert den Umsetzungsbedarf in den Mitgliedstaaten, der bis 17.10.2024 zu erfüllen ist.

Rechtsprechung

EuGH v. 5.3.2024 - C-755/21 P, EuGH: Immaterieller Schadensersatz für widerrechtliche Datenweitergabe durch Europol, CR 2024, 237-241

OLG Köln v. 3.11.2023 - 6 U 58/23, EU-Drittländer und Einsatz von Cookies mit vorformulierter Einwilligungserklärung, CR 2024, 241-249

LG Köln v. 23.3.2023 - 33 O 376/22, LG Köln: Mobilfunkvertrag: DSGVO-Verstoß bei fehlender Cookie-Einwilligung und anlassloser Vertragsdatenübermittlung, CR 2024, 249-253

OLG Karlsruhe v. 30.11.2022 - 7 U 75/22, OLG Karlsruhe: Löschungsfrist für Wirtschaftsauskunftei bei Speicherung von Daten über eine Restschuldbefreiung, CR 2024, 253

Internet und E-Commerce

Aufsätze

Helmke, Jan Torben, Lootboxen in Videospielen aus jugendschutzrechtlicher Perspektive, CR 2024, 254-261

Lootboxen (virtuelle Beutekisten) sind ein weit verbreitetes Instrument zur Monetarisierung von Videospielen. Vor dem Hintergrund, dass viele Kinder und Jugendliche täglich Videospiele konsumieren und dementsprechend mit den verschiedensten Ausgestaltungen von Lootboxen in Kontakt kommen, stellt sich die Frage nach einem effektiven Jugend- und Spielerschutz. Dazu wird betrachtet, inwiefern Lootboxen nach dem aktuellen JuSchG reguliert sind, und aufgezeigt, auf welche Art sie gehandhabt werden sollten.

Rechtsprechung

EuGH v. 29.2.2024 - C-606/21, EuGH: Voraussetzungen für nationales Verbot eines Online-Dienstes für rezeptfreie Arzneimittel, CR 2024, 261-264

OLG Köln v. 19.1.2024 - 6 U 80/23, OLG Köln: Rechtswidriges Cookie-Banner, CR 2024, 264-265

OLG Frankfurt v. 21.12.2023 - 6 U 154/22, OLG Frankfurt: Haftung des Plattformbetreibers für Wettbewerbsverletzungen der Anbieter, CR 2024, 265-270

OLG München v. 23.3.2023 - 29 U 3365/17, OLG München: Bereicherungsrechtlicher Wertersatz für Filmnutzung auf Video-Hosting-Plattform, CR 2024, 270-273

BGH v. 23.1.2024 - I ZR 205/22, BGH: EuGH-Vorlage zum Besitz markenverletzender Ware – Extreme Durable, CR 2024, 273

KG v. 22.2.2023 - 5 U 49/21, KG: Irreführung durch Angabe “kostenloser Versand“ in Google-Snippet, CR 2024, 273

Telekommunikation und Medien

LG Frankfurt v. 30.8.2023 - 2-06 O 411/22, LG Frankfurt/M.: Gestaltung von Button und Webseite zur Kündigung, CR 2024, 274-275

BGH v. 10.10.2023 - VIII ZB 60/22, BGH: Anwaltliche Sorgfaltsanforderungen bei eigener beA-Versendung, CR 2024, 275

Report und Technik

Aufsätze

Kraetzig, Viktoria, Deliktsschutz gegen KI-Abbilder – Teil 2: Offen fiktive Verwendungen, CR 2024, 276-280

KI-Abbilder sind nicht nur beim Einsatz als täuschende Deepfakes, sondern auch bei offen fiktiver Verwendung eine Gefahr für die Persönlichkeitsrechte der Repräsentierten. Fordert der offen fiktive Gebrauch von KI-Abbildern das Persönlichkeitsrecht aber auch heraus, ist das Deliktsrecht so konzipiert, dass es den technologischen Fortschritt auffangen kann: technikneutral.

IT und Software

Pfeiffer, Jan, VG Köln: Wettbewerber erhalten vorerst Zugang zu Kabelkanälen der Telekom, CR 2024, R41

Daten und Sicherheit

Pfeiffer, Jan, EuGH: Anordnung der Löschung auch ohne entsprechenden Antrag, CR 2024, R41-R42

Pfeiffer, Jan, Bay. VGH: Rechtswidrige Drohnenbefliegung von Grundstücken, CR 2024, R42

Meyer, Markus, EuGH: Transparency and Consent String stellt ein personenbezogenes Datum dar, CR 2024, R42-R43

Internet und E-Commerce

Pfeiffer, Jan, EuG: Kein Design-Schutz für Puma durch Instagram-Post von Rihanna, CR 2024, R43-R44

Pfeiffer, Jan, OLG Köln: Rechtswidriges Cookie-Banner auf wetteronline.de, CR 2024, R44

Pfeiffer, Jan, LG Hamburg: Irreführende Instagram-Werbung für Protein-Brownies, CR 2024, R44-R45

Buchbesprechungen

Rau, Marco, Jan-Gero Alexander Hannemann LL.B./Dr. Robert Müller LL.M., Automatisierte Governance in der Ära der Blockchain-Technologie – Decentralized Autonomous Organizations (DAOs), Smart Contracts und KI im Einklang, CR 2024, R45-R46

DGRI-Informationen

Einladung zur 30. D-A-CH-Tagung, CR 2024, R46

Autoren

Redaktion: RA Ulrich Gasper, LL.M. (Edinburgh).

Schriftleitung:
RA Prof. Dr. Michael Bartsch, Karlsruhe;
RA Dr. Malte Grützmacher, LL.M. (London), Hamburg;
RA Prof. Niko Härting, Berlin;
RA Sven-Erik Heun, Frankfurt a.M.;
RA Thomas Heymann, Frankfurt a.M.;
RA Prof. Dr. Jochen Schneider, München;
RA Prof. Dr. Fabian Schuster, Düsseldorf;
Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL.M. (Georgetown Univ.);
Prof. Dr. Gerald Spindler, Universität Göttingen.