Zur Streitwertbemessung bei einer einstweiligen Verfügung gegen Spam-Mails
Der Gegenstandswert einer einstweiligen Verfügung, mit der einem Unternehmer die Versendung von Werbe-E-Mails untersagt werden soll, kann 10.000 Euro betragen. Bei diesen so genannten Spam-Mails handelt es sich um ein großes Ärgernis, dessen finanziellem Anreiz nur durch eine entsprechende Streitwertfestsetzung angemessen begegnet werden kann.
Der Sachverhalt:
Der Antragsteller ist Rechtsanwalt. Er hatte vom Antragsgegner, einem Finanzmakler, eine 421 KB große E-Mail erhalten, mit der dieser für ein Finanzkonzept warb. Der Antragsteller hielt dies für unzulässig, weil er den Antragsgegner nicht dazu aufgefordert habe, ihm die Mail zu übersenden. Er forderte den Antragsgegner daher auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Weil der Antragsgegner dem nicht nachkam, wollte der Antragsteller in einem einstweiligen Verfügungsverfahren die Abgabe der Unterlassungserklärung erreichen.
Das LG setzte den Streitwert der Sache mit 10.000 Euro an. Dies hielt der Antragsgegner für zu hoch. Dies hat das OLG von Amts wegen geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass die Streitwertbemessung des LG nicht zu beanstanden ist.
Die Gründe:
Bei der E-Mail, die der Antragsgegner an den Antragsteller versandt hat, handelt es sich um unverlangte Werbung (so genannte Spam-Mail). Entgegen der Auffassung des Antragsgegners stellt das Versenden unverlangter Werbe-Mails nicht lediglich eine Bagatelle dar, weil der Adressat die Werbung ungelesen löschen könne.
Es kostet den Adressaten von Spam-Mails erheblich Zeit und Mühe, täglich aus der elektronischen Post die Vielzahl von unerwünschten Werbe-Mails auszusortieren, die sich häufig mit einer seriös oder zumindest unverfänglich wirkenden Absenderadresse tarnen, um auf diese Weise das Misstrauen des Adressaten zu zerstreuen. Es handelt sich um ein Ärgernis, dessen finanziellem Anreiz nur durch eine entsprechende Streitwertfestsetzung angemessen begegnet werden kann.
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Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 03.11.2006
Quelle: ZR-Report-Datenbank