Bundesrat hat dem Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft zugestimmt – und Gesetzentwurf zur Verbesserung der Auswahl von Anwaltsnotaren vorgeschlagen
Der Bundesrat hat am 16.2.2007 dem Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft zugestimmt. Das Gesetz beinhaltet eine umfassende Novellierung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). So sollen die Rechtsanwaltskammern künftig auch für die Vereidigung der neu zugelassenen Rechtsanwälte zuständig sein. Für Anwälte wird es zudem neue Freiheiten geben: Das Verbot zur Errichtung von Zweigstellen entfällt, und sie können künftig ab dem ersten Tag der Zulassung vor den OLG auftreten.
Die Kernpunkte der Neuregelung im Überblick:
Erweiterte Zuständigkeiten der Rechtsanwaltskammern:
- Während bislang grundsätzlich die Landesjustizverwaltungen für alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Zulassung zur Anwaltschaft, deren Widerruf und Rücknahme zuständig waren, sind hierfür nunmehr ausdrücklich nur noch die Rechtsanwaltskammern zuständig. Hierdurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass mittlerweile alle Bundesländer von der durch § 224a BRAO geschaffenen Möglichkeit der Übertragung dieser Aufgaben auf die Rechtsanwaltskammern Gebrauch gemacht haben.
- Außerdem sind die Rechtsanwaltskammern künftig auch für die Vereidigung der neu zugelassenen Anwälte zuständig, die bislang den Gerichten oblag.
- Künftig wird es zudem ein bei der Bundesrechtsanwaltskammer geführtes und kostenlos online einsehbares Verzeichnis aller in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte geben. Dieses Verzeichnis ersetzt die bisher bei den Gerichten geführten Anwaltslisten.
- Will ein Verbraucher einen Rechtsanwalt auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, so sind die Rechtsanwaltskammern künftig berechtigt, bei einem nachgewiesenen berechtigten Interesse den Berufshaftpflichtversicherer des Anwalts zu benennen.
Aufgabe des Lokalisationsprinzips: Die Zulassung von Anwälten bei einem bestimmten Gericht soll weitgehend aufgegeben werden. Daher können Rechtsanwälte demnächst bereits ab dem ersten Tag ihrer Zulassung vor den OLG auftreten. Bisher galt hierfür eine fünfjährige Wartefrist.
Zweigstellen von Kanzleien: Das Verbot zur Errichtung von Zweigstellen entfällt.
Der Bundesrat hat am 14.2.2007 außerdem einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Auswahl von Anwaltsnotaren vorgeschlagen. Der Gesetzentwurf enthält ein neues Zugangs- und Auswahlsystem für Anwaltsnotare und soll eine verfassungskonforme Auswahlentscheidung ermöglichen. So müssen die Anwärter in einer von der Bundesnotarkammer durchgeführten notariellen Fachprüfung zeigen, dass sie fachlich für das Amt geeignet sind.
Vorgesehen sind außerdem Änderungen und Ergänzungen der Regelvoraussetzungen für die Bestellung zum Anwaltsnotariat. Die Anwärter sollen für die Zulassung künftig folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Fünfjährige tatsächlich ausgeübte Rechtsanwaltstätigkeit
- Teilnahme an notarspezifischen Fortbildungen
- Bestehen der notariellen Fachprüfung und 160 Stunden notarspezifische Praxisausbildung.
Der Bundesrat reagiert mit der Gesetzesinitiative auf die Rechtsprechung des BVerfG, das die bisherige Verwaltungspraxis für zum Teil verfassungswidrig erklärt hat.
Linkhinweis:
- Die Gesetzesmaterialien sind auf den Webseiten des Bundesrats veröffentlicht.
- Für das Gesetz zur Stärkung des Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft BR-Drs.: 49/07 (Beschluss) klicken sie bitte hier (pdf-Datei).
- Für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnotarordnung BR-Drs.: 895/06 (Beschluss) klicken Sie bitte hier.
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 21.02.2007
Quelle: Bundesrat PM vom 14.2.2007