vom 08.02.2012

Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Zivilrecht

Sehr geehrte[r] [ANREDE] [NACHNAME],

wir möchten Sie heute insbesondere darauf hinweisen, dass der BGH in einer ganz aktuellen Entscheidung klargestellt hat, dass die Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall ebenso wie die übrigen Schadenspositionen des Geschädigten nur im Umfang der Haftungsquote zu ersetzen sind. Diese Frage war in der OLG-Rechtsprechung in jüngster Zeit unterschiedlich beurteilt worden.

Außerdem hatte der BGH im Laufe der letzten Woche festgestellt, dass eine Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip nicht den Vorgaben der HeizkostenV entspricht.

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Mit freundlichen Grüßen

Online-Redakteur

Meldungen:

Kfz-Haftpflichtversicherer können bei absoluter Fahruntüchtigkeit die Leistung vollständig versagen
Der die Zwangsversteigerung nicht betreibende Grundschuldgläubiger muss nicht angefallene Grundschuldzinsen nicht geltend machen
Schadensersatz nach Verkehrsunfällen: BGH entscheidet sich für Quotelung von Sachverständigenkosten
Abrechnung nach dem Abflussprinzip im Anwendungsbereich der HeizkostenV nicht zulässig
Zur Beweislast bei Auffahrunfällen auf der Autobahn
Beweiserleichterungen nach dem Transfusionsgesetz finden bei homöopathischen Eigenblutprodukten keine Anwendung
Kein Schadensersatz nach einer infolge einer Wundinfektion missglückten Schönheitsoperation

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BGH 11.1.2012, IV ZR 251/10:

Kfz-Haftpflichtversicherer können bei absoluter Fahruntüchtigkeit die Leistung vollständig versagen

Versicherungen können bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit durch den Versicherungsnehmer in Ausnahmefällen die Leistung vollständig versagen (hier: Kürzung auf null bei absoluter Fahruntüchtigkeit). Dazu bedarf es allerdings stets einer Abwägung der Umstände des Einzelfalles.
[BGH online]

BGH 16.12.2011, V ZR 52/11:

Der die Zwangsversteigerung nicht betreibende Grundschuldgläubiger muss nicht angefallene Grundschuldzinsen nicht geltend machen

Der die Zwangsversteigerung nicht betreibende Grundschuldgläubiger ist nicht aufgrund des durch die Sicherungsabrede begründeten Treuhandverhältnisses mit dem Schuldner verpflichtet, nicht angefallene Grundschuldzinsen in dem Zwangsversteigerungsverfahren geltend zu machen. Hier hat der Grundschuldgläubiger, anders als bei der Verwertung seines eigenen Grundpfandrechts, mit der Versteigerung und mit der anschließenden Verteilung des Erlöses nichts zu tun.
[BGH online]

BGH 7.2.2012, VI ZR 133/11:

Schadensersatz nach Verkehrsunfällen: BGH entscheidet sich für Quotelung von Sachverständigenkosten

Der für das Schadensersatzrecht zuständige Senat hat nunmehr klargestellt, dass die Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall ebenso wie die übrigen Schadenspositionen des Geschädigten nur im Umfang der Haftungsquote zu ersetzen sind. Diese Frage war in der OLG-Rechtsprechung in jüngster Zeit unterschiedlich beurteilt worden.
[BGH PM Nr. 21 vom 7.2.2012]

BGH 1.2.2012, VIII ZR 156/11:

Abrechnung nach dem Abflussprinzip im Anwendungsbereich der HeizkostenV nicht zulässig

Eine Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip entspricht nicht den Vorgaben der HeizkostenV. Ein derartiger Mangel der Abrechnung kann nicht durch eine Kürzung der Heizkostenforderung nach § 12 HeizkostenV ausgeglichen werden.
[BGH PM Nr. 18 vom 1.2.2012]

BGH 13.12.2011, VI ZR 177/10:

Zur Beweislast bei Auffahrunfällen auf der Autobahn

Der Anscheinsbeweis kann nur Anwendung finden, wenn das gesamte feststehende Unfallgeschehen nach der Lebenserfahrung typisch dafür ist, dass derjenige Verkehrsteilnehmer, zu dessen Lasten der Anscheinsbeweis angewendet wird, schuldhaft gehandelt hat. Er ist somit bei Auffahrunfällen auf Autobahnen regelmäßig nicht anwendbar, wenn zwar feststeht, dass vor dem Unfall ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs stattgefunden hat, der Sachverhalt aber im Übrigen nicht aufklärbar ist.
[BGH online]

BGH 17.1.2012, VI ZR 336/10:

Beweiserleichterungen nach dem Transfusionsgesetz finden bei homöopathischen Eigenblutprodukten keine Anwendung

Die nach Transfusionsgesetz geltenden Beweiserleichterungen für geschädigte Patienten finden bei Injektionen von homöopathischen Eigenblutprodukten keine Anwendung. Auch der enge zeitliche Zusammenhang einer Infektion mit einer Injektion stellt noch keinen typischen Geschehensablauf dar, der einen Anscheinsbeweis für die Infektion durch die Injektion rechtfertigen könnte.
[BGH online]

Schleswig-Holsteinisches OLG 25.1.2012, 4 U 103/10:

Kein Schadensersatz nach einer infolge einer Wundinfektion missglückten Schönheitsoperation

Eine junge Frau kann von dem behandelnden plastischen Chirurgen keinen Schadensersatz für eine missglückte Bruststraffung verlangen, wenn sich die Risiken der Operation verwirklichen, über die sie zuvor aufgeklärt worden ist. Ein Behandlungsfehler liegt nur bei der schuldhaften Verletzung der Regeln der ärztlichen Kunst vor.
[Schleswig-Holsteinisches OLG PM Nr. 3 vom 1.2.2012]


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