Aktiengesetz

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juris Aktienrecht
juris Aktienrecht Premium
Beschreibung
Weitere wichtige Änderungen des Aktienrechts enthielt das Covid-19-Maßnahmengesetz, das wesentliche Erleichterungen für die Durchführung einer Hauptversammlung vorgesehen hat.
Wissenschaftlich anspruchsvoll und zugleich praxisorientiert stellt die Kommentierung des Heidelberger Kommentars die Auswirkungen dieser Reformen auf die Praxis dar. Auch die für kapitalmarktorientierte Unternehmen wichtigen Vorschriften sowie der DCGK werden erläutert.
Ergänzend werden die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Unternehmensbewertung dargestellt. Die Unternehmensbewertung ist wichtig beim Konzernrecht und beim Spruchverfahren.
Das Autorenteam aus Wissenschaft, Wirtschaft und Beratung garantiert einen hohen Praxisbezug und schlägt eine Brücke zwischen Wissenschaft und Praxis. Die Kommentierung orientiert sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung. In der Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Literatur werden wissenschaftliche Akzente gesetzt.
Autoren
Herausgegeben von Dr. Tobias Bürgers, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M., Prof. Dr. Jan Lieder ., Von (Verfasser) Dr. Florian Becker, Rechtsanwalt, Dr. Tobias Bürgers, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Dr. Marc Deckers, Rechtsanwalt, Dr. Torsten Fett, Rechtsanwalt, Dr. Sebastian Fischer, Rechtsanwalt, Dr. Thomas Förl, Notar, Priv.-Doz. Dr. Jens Thomas Füller, Rechtsanwalt, Dr. Philipp Göz, Rechtsanwalt, Dr. Peter Hemeling, Rechtsanwalt, Dr. Timo Holzborn, Rechtsanwalt, Dr. Ronny Jänig, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Dr. Carsten König, Akademischer Rat a.Z., Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M., Dr. Michael Lappe, Prof. Dr. Jan Lieder, Prof. Dr. Reinhard Marsch-Barner, Rechtsanwalt, Prof. Dr. Christian Pelz, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht, Dr. Gerald Reger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Dipl.-Kfm. Santiago Ruiz de Vargas, Wirtschaftsprüfer, Certified Valuation Analyst (CVA), Dr. Ingo Theusinger, Rechtsanwalt, Dr. Dieter Schenk, Rechtsanwalt, Steuerberater, Dr. Ralph Schilha, Rechtsanwalt, Wirtschaftsjurist, Dr. Thomas Schulz, LL.M., Rechtsanwalt, Prof. Dr. Markus Stadler, LL.M./M.B.A., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Prof. Dr. Dres. h. c. Harm Peter Westermann, Dr. Laurenz Wieneke, LL.M., Rechtsanwalt .Rezensionen
Wissenschaftlich anspruchsvoll und zugleich praxisorientiert stellt die Kommentierung des Heidelberger Kommentars das geltende Aktienrecht prägnant, aber auch umfassend dar.
Beilage VerbandsNachrichten 3/2021
Das Buch enthält eine sehr gute Darstellung des Aktienrechts mit seinen Verzweigungen in andere Rechtsgebiete und in die Wirtschaftswissenschaft. Die Leistung ist nach Stil und Inhalt hoch anzuerkennen!
Prof. Dr. Bernhard Großfeld in: Die Aktiengesellschaft 4/2017
Der Kommentar überzeugt durch seine Kompaktheit und Qualität und wird daher in der Praxis für alle mit dem Aktienrecht betrauten Personen zweifelsohne ein wichtiger Arbeitsbehelf sein.
Sebastian Bergmann in: GES Zeitschrift für Gesellschaftsrecht 2/2017
Fazit: ... außerordentlich positiv.
RA Dr. Thomas Liebscher in: ZIP 21/2017
...füllt das Werk doch eine Marktlücke: Umfangreicher als ein Kurz-Kommentar, aber dennoch handlich genug für den ständigen Einsatz am Arbeitsplatz. Wer das Einsatzgebiet des Kommentars noch steigern möchte, der kann auf die im Kaufpreis inbegriffene ebook-Fassung zurückgreifen, die der Verlag zum Download bereithält.
Dr. Udo Weiß in: Votum 1/2014
Ein technischer Pluspunkt der Neuauflage ist, dass jeder Käufer der Druckausgabe den kompletten Kommentar ohne Aufpreis auch als ebook erhält.
Thomas Lorenz in: diebank 7/2014
In der überarbeiteten Neuauflage stellt sich der Heidelberger Kommentar zum AktG als ebenbürtiger Konkurrent des "Platzhirschs" Hüffer dar...
Notar a.D. Sebastian Herrler in: DNotI-Report 6/2012
Sehr empfehlenswert ist der Kommentar gerade für die Beratung von börsennotierten Aktiengesellschaften, da er eine schnelle Orientierung nicht nur über die aktienrechtliche Rechtslage, sondern auch über wesentliche, für Aktienemittenten und deren Leitungsorgane bedeutsame kapitalmarktrechtliche Fragen erlaubt.
Dr. Martin Zimmermann, Osnabrück, in: NZG 22/2012