Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst

Online erhältlich in diesen Modulen:
juris PartnerModul Arbeitsrecht premium
juris PartnerModul Verwaltungsrecht
juris Partnermodul Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes
- gebündelter Überblick über alle arbeitsrechtlichen Besonderheiten im Hinblick auf den öffentlichen Dienst
- praxisorientierte Darstellung, orientiert am typischen Verlauf eines Arbeitsverhältnisses
Beschreibung
Das Handbuch stellt nach bewährtem Konzept auf der Grundlage des allgemeinen Arbeitsrechts die Besonderheiten des insbesondere durch Tarifverträge geprägten Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst umfassend dar. Die Darstellung orientiert sich dabei am typischen Verlauf eines Arbeitsverhältnisses von der Begründung über die Durchführung bis zur Beendigung. Ebenso behandelt werden Spezialfragen wie Personalvertretung, Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst oder das Verfahrensrecht. Optisch hervorgehobene Hinweise, Checklisten, Beispiele und Formulierungsvorschläge helfen bei der Bewältigung typischer Probleme.
Die Themen im Einzelnen:
- Grundlagen, Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses im ö.D.
- Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Teilzeit und Befristung
- Eingruppierung und Stufenzuordnung
- Grundlagen des Personalvertretungsrechts
- Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten
- Die Zusatzversorgung im ö.D.
- Restrukturierung und Privatisierung, Betriebsübergang
- Sparten- und berufsgruppenspezifische Regelungen
- Besonderheiten des kirchlichen Dienstes
- Arbeitskampfrecht
- Verfahrensrecht
Rezension
„Das umfassend angelegte und im Detail sehr präzise „Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst“ ist für alle, die in diesem Bereich arbeiten, ein äußerst wertvolles Arbeitsmittel – sei es zur ersten Orientierung, sei es zur vertieften Beschäftigung. Zur Anschaffung uneingeschränkt empfohlen!“
Präsident des LAG Hessen a.D. Dr. Peter Bader, Frankfurt a.M., in NZA 9/2020
„Mit dem Erwerb des Groeger stellt man seine Bibliothek nicht nur wesentlich breiter auf, mit diesem Werk ist man sofort in der Lage, zu prüfen, ob bei der Bearbeitung des Falles Besonderheiten des öffentlichen Arbeitsrechts zu beachten sind oder nicht. Der Groeger sollte zur Grundausstattung aller in diesem Bereich Tätigen werden, seien es Personalverantwortliche, Anwälte, Richter, Personalräte.“
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Notar Bernd Ennemann in FA 7 (2020), S. 206