Seit über 50 Jahren erläutert dieses Standardwerk die praktischen Auswirkungen der kartellrechtlichen Vorschriften bis ins Detail und auf höchstem Niveau. Neben der Kommentierung der europäischen und deutschen kartellrechtlichen Vorschriften bietet der Frankfurter Kommentar stets aktuelle Texte sämtlicher Rechtsvorschriften sowie der wichtigsten Bekanntmachungen und Merkblätter der Kartellbehörden und eine Darstellung der bedeutendsten ausländischen Kartellrechtsordnungen. Mit der 8. GWB-Novelle hat der Gesetzgeber eine weitere Angleichung des deutschen an das europäische Kartellrecht vorgenommen Der Frankfurter Kommentar stellt sich dieser Herausforderung mit einer kontinuierlichen, umfassenden Neukommentierung der Vorschriften des GWB.
Als Ergänzung empfehlen wir: Die fundierte und praxisnahe Kommentierung der vergaberechtlichen Vorschriften (§§ 97 bis 184 GWB) im Vergaberecht Kommentar von Reidt/Stickler/Glahs, 4. Auflage 2018.
Zuletzt erschien Lieferung 89 (September 2017 / 124,- €).
Lieferung 90 ist für Mai 2018 geplant. Inhalt: Aktualisierung verschiedener GWB- und FKVO-Vorschriften, Auslandsrechte USA/teilweise ergänzt
"Ein Werk von eindrucksvoller Breite und Tiefe zum deutschen und europäischen Recht; für die immer wichtiger werdende Kartellrechtsvergleichung unentbehrlich."
Prof. Dr. Wolfgang Fikentscher, München, DNotZ 9/2002
„…eines der wichtigsten Standardwerke zum Kartellrecht.“
Karin Wessely ÖZW Juni 2013
"Praxis und Wissenschaft brauchen den Frankfurter Kommentar, und zwar täglich unzählige Male, weil er besser ist als andere."
Prof. Dr. Dr. h.c. Fritz Rittner, Freiburg i.Br. JZ 2/2003
„Compared with other commentaries on the German Law Against Restraints of Competition and EC antitrust law, the Frankfurter Kommentar dedicates particular care to procedural issues, to be understood in the widest sense… The information it offers is always clear and circumspect, helpful for the practitioner, stimulating for the antitrust theorist, written and organized on a high level.“
Prof. Dr. Wolfgang Fikentscher, München ICC 6/2009