- Enthält neue Kapitel zu Plattformverträge und Zulieferverträge in der Industrie 4.0.
- Enthält die Änderungen des HGB u.a. durch eIDAS-Durchführungsgesetz, Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes, Erstes und Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz, Aktienrechtsnovelle 2016.
Das Werk auch online: Beratermodul Kommentare Gesellschaftsrecht
Inhalt:
1. Buch: Handelsstand
1. Abschnitt: Kaufleute
2. Abschnitt: Handelsregister; Unternehmensregister
3. Abschnitt: Handelsfirma
4. Abschnitt: Handelsbücher (aufgehoben)
5. Abschnitt: Prokura und Handlungsvollmacht
6. Abschnitt: Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge
7. Abschnitt: Handelsvertreter
8. Abschnitt: Handelsmakler
9. Abschnitt: Bußgeldvorschriften
2. Buch: Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft
1. Abschnitt: Offene Handelsgesellschaft
2. Abschnitt: Kommanditgesellschaft
3. Abschnitt: Stille Gesellschaft
3. Buch: Handelsbücher (nicht kommentiert)
4. Buch: Handelsgeschäfte
1. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
2. Abschnitt: Handelskauf
3. Abschnitt: Kommissionsgeschäft
5. Buch: Seehandel (nicht kommentiert)
Das Werk enthält folgende Handelsverträge:
- Factoring
- Franchising
- Forschungs- und Entwicklungsverträge
- Leasing
- Lizenzverträge
- Plattformverträge (neu)
- Qualitätssicherungsvereinbarungen
- Vertragshändlerverträge
- Zulieferverträge in der Industrie 4.0 (neu)
Zur Vorauflage:
„Der Kommentar geht weiterhin zu Recht über eine klassische Kommentierung des HGB weit hinaus und ist zugleich ein aktuelles und umfassendes Handbuch des modernen Wirtschafts- und Vertriebsrechts.“
RA Dr. Jürgen Niebling, MDR 4/2014
Zur Vorauflage:
„Nach Inhalt und Umfang trifft die Kommentierung in jeder Hinsicht den angemessenen Mittelweg zwischen der Darstellung systematischer Grundlagen und einer Fokussierung auf praxisrelevante Einzelfragen.“
RA Dr. Christoph Poertzgen, ZInsO 14/2014
Zur Vorauflage:
„Kurzum: Ein kleiner Kommentar nach der Zahl der Bände, ein großer nach inhaltlichem Reichtum und Qualität.“
Hans-Jürgen Hellwig, GmbHReport 9/2014
Zur Vorauflage:
„Namentlich dem mit Handelsrecht befassten Praktiker ist der HGB-Kommentar von Röhricht/Graf von Westphalen/Haas vorbehaltlos zu empfehlen.“
Prof. Dr. iur. Tilo Keil, DZWiR 7/2014