CR - Computer und Recht Zeitschrift für die Praxis des Rechts der Informationstechnologie

CR - Computer und Recht

Folgende Rubriken sind enthalten: IT und Software, Daten und Sicherheit, Internet und E-Commerce, Telekommunikation und Medien, Report und Technik Wissenschaftlich fundiert und für die Praxis aufbereitet. Inklusive der Zeitschrift CRI – Computer Law Review International (6 x jährlich) und inklusive Beratermodul CR - Computer und Recht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Antworten auf bislang ungelöste Fragen des IT-Rechts
  • Analysen zu Rechtsprechungstrends und Gesetzgebungsvorhaben
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul CR
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 0179-1990

Jahresbezugspreis 2025: 671 € (inkl. MwSt.)
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1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul CR und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

  • Wissenschaftlich fundiert und für die Praxis aufbereitet: Experten strukturieren und beantworten bislang ungelöste Fragen des IT-Rechts und zeigen die Trends der Rechtsentwicklung auf. 

  • Ausführlich und übersichtlich am Puls der Zeit: Analysen zu Rechtsprechungstrends, Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und europäischer Ebene sowie die maßgebliche Rechtsprechung im Originaltext. 

  • Strukturiert in 5 Rubriken: IT und Software, Daten und Sicherheit, Internet und E-Commerce, Telekommunikation und Medien, Report und Technik

  • Vorsprung durch Rechtsvergleich: State-of-the-art Denk- und Lösungsansätze aus anderen Jurisdiktionen auf englisch jeden zweiten Monat in der beigefügten Zeitschrift Computer Law Review International (CRi)

  • Beratermodul CR: Online-Zugriff auf alle Inhalte von CR seit 1985, 12 Ausgaben pro Jahr, sowie CRi seit dem Jahr 2000, 6 Ausgaben pro Jahr. Inklusive Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der CR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul CR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv der Zeitschrift CR seit 1985

  • Archiv der Zeitschrift CRi seit 2000

  • IT-rechtliche Gerichtsentscheidungen im Volltext, Gesetzestexte

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der  integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15.

Aktuelles Heft

Heft 1/2025

IT und Software

Aufsätze

Borges, Georg, Die Haftung für Software und KI-Systeme nach der neuen Produkthaftungsrichtlinie, CR 2025, 1-15

Der Beitrag stellt die neue Produkthaftungsrichtlinie vor und untersucht ihre Bedeutung in den relevanten Aspekten der Haftung für Software und KI. Nach einem Überblick über die Richtlinie (II.) werden folgende Kernpunkte der Reform untersucht: ihr Anwendungsbereich und die Haftungsadressaten (III.), der Fehlerbegriff als zentraler Haftungsmaßstab (IV.), die Haftung für nachträgliche Änderungen, insb. Updates, (V.) sowie die neuen Regeln zur Sachverhaltsermittlung (VI.1.) und zur Beweislast (VI.2.). Überlegungen zur Umsetzung der Richtlinie (VII.) und ein Fazit (VIII.) schließen den Beitrag ab.

Ernst, Stefan, Pflichten zur Vertragsgestaltung unter DORA für IT-Dienstleister, CR 2025, 15-21

Der Digital Operational Resilience Act (DORA) tritt am 17.1.2025 in Kraft und bedeutet für Unternehmen im Finanzsektor erheblichen Umsetzungsbedarf. Der Beitrag behandelt allein den Aspekt von DORA, der unter dem Gesichtspunkt der Cybersicherheit auch Pflichten für solche Akteure bereithält, die dem Finanzsektor lediglich als kleine oder mittlere IT-Dienstleister entweder direkt oder auch nur mittelbar zuliefern.

Rechtsprechung

LG Kiel v. 23.5.2024 - 5 O 128/21, LG Kiel: Anfechtung eines Cyber-Versicherungsvertrages wg. Falschbeantwortung von Risikofragen, CR 2025, 21-24

Daten und Sicherheit

Aufsätze

Spittka, Jan / Zirnstein, Yannick, DSGVO-Massenklagen: “Leitentscheidung“ für die Praxis?, CR 2025, 24-32

Der Beitrag untersucht die Entscheidung des BGH zu sog. “Facebook-Scraping“-Fällen (BGH, Urt. v. 18.11.2024 – VI ZR 10/24). Nach kurzer Erläuterung vom Kontext des Verfahrens und dem Phänomen der DSGVO-Massenklagen (I.) werden zum einen die Sachverhaltskonstellation und das BGH-Urteil insbesondere mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH analysiert (II.) und zum anderen mögliche praktische Auswirkungen auf DSGVO-Massenklagen dargestellt (III.), bevor ein Fazit den Beitrag abrundet (IV.).

Rechtsprechung

EuGH v. 4.10.2024 - C-548/21, EuGH: Zugriff auf Mobiltelefon-Daten im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen, CR 2025, 32-37

EuGH v. 12.9.2024 - C-17/22, C-18/22, EuGH: DSGVO-Auskunftsrecht über Mitbeteiligte an Investmentfonds, CR 2025, 37-41

Internet und E-Commerce

Aufsätze

Nebel, Jens, Neue Einwilligungsverwaltungsverordnung: Kein Ärger mehr mit Cookies?, CR 2025, 42-46

Die Einwilligungsverwaltungsverordnung soll Cookie-Bannern Einhalt gebieten. Einwilligungsverwaltungsdienste dürfen sich von der Bundesdatenschutzbeauftragten anerkennen lassen. Das offizielle “Gütesiegel“ soll solchen Diensten zu mehr praktischer Akzeptanz verhelfen. Dieser Beitrag erläutert wesentliche Inhalte der Rechtsverordnung, reißt potentielle Streitfragen an, und geht der Frage nach, ob das Ziel, Cookie-Banner zu reduzieren, erreicht werden wird.

Rechtsprechung

EuGH v. 17.10.2024 - C-159/23, EuGH: Urheberrechtschutz gegenüber Cheat-Software, CR 2025, 46-48

BGH v. 11.9.2024 - I ZR 140/23, BGH: Urheberrechtliche Ansprüche des Fotografen bei einer als Fototapete vertriebenen Fotografie, CR 2025, 48-53

OLG Koblenz v. 25.9.2024 - 3 W 345/24, OLG Koblenz: Streitwert für Unterlassungsklage gegen Online-Sterne-Bewertung, CR 2025, 53-54

OLG Bamberg v. 14.6.2024 - 6 U 17/24 e, OLG Bamberg: Unterlassung und Löschung einer Online-Bewertung einer Anwaltskanzlei, CR 2025, 54-55

Telekommunikation und Medien

BGH v. 26.9.2024 - III ZB 82/23, BGH: Anwaltliche Kontrollpflicht für elektronischen Fristenkalender, CR 2025, 55-56

Report und Technik

Aufsätze

Buchholz, David / Kremer, Sascha, Deepfakes in der Unternehmenskommunikation – Teil I, CR 2025, 56-64

Der Beitrag arbeitet zunächst den Begriff Deepfake auf und skizziert ein typisches Unternehmensszenario als Grundlage für die anschließende Betrachtung (I.). In einem zweiten Schritt werden die bei der Erstellung und weiteren Nutzung von Deepfakes potentiell betroffenen Datenkategorien und Persönlichkeitsrechte analysiert (II.). Darauf aufbauend werden mögliche Rechtsgrundlagen für die relevanten Datenverarbeitungen diskutiert (III.). Abschließend werden die Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen erläutert (IV.).

Paal, Boris P. / Radtke, Tristan / Schick, Charlotte, Schlichtungsstelle IT der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI), CR 2025, 64-68

Der Beitrag nimmt die Neufassung der Schlichtungsordnung im November 2024 und den vorherigen Wechsel in der Leitung der Schlichtungsstelle zum Anlass, zunächst einen Überblick über den Ablauf eines Schlichtungsverfahrens vor der Schlichtungsstelle IT der DGRI (unter I.) und sodann die Besonderheiten eines Schlichtungsverfahrens aufzuzeigen (unter II.), bevor ein kurzer Ausblick auf die Zukunft der Schlichtungsstelle gewagt wird (unter III.).

In eigener Sache

CRi Redaktion, , Computer Law Review International (CRi), CR 2025, R4

Daten und Sicherheit

Pfeiffer, Jan, BVerfG: Rechtmäßigkeit der Verwertung von EncroChat-Daten, CR 2025, R4-R5

Pfeiffer, Jan, LG Hagen: Kein Versicherungsfall bei E-Mail-Betrug, CR 2025, R5

Internet und E-Commerce

Wöbbeking, Maren K., OLG München: Emojis als rechtsgeschäftliches Erklärungsmittel, CR 2025, R6

TK und Medien

Pfeiffer, Jan, BGH: Unwirksamkeit einer Online-Eheschließung, CR 2025, R6-R7

Pfeiffer, Jan, OLG Köln: Etappensieg für Kardinal Woelki – falsche Tatsachenbehauptung durch “Bild“, CR 2025, R7-R8

Pfeiffer, Jan, LG Berlin II: Abbildung eines Teilnehmers mit Thunberg durch Bild-Zeitung rechtmäßig, CR 2025, R8

Pfeiffer, Jan, LG München: Sieg für Schönbohm gegen ZDF und Böhmermann, CR 2025, R8-R9

Autoren

Schriftleitung:
RA Prof. Dr. Michael Bartsch, Karlsruhe;
RA Dr. Malte Grützmacher, LL.M. (London), Hamburg;
RA Prof. Niko Härting, Berlin;
RA Sven-Erik Heun, Frankfurt a.M.;
RA Thomas Heymann, Frankfurt a.M.;
RA Prof. Dr. Jochen Schneider, München;
RA Prof. Dr. Fabian Schuster, Düsseldorf;
Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL.M. (Georgetown Univ.);
Prof. Dr. Gerald Spindler, Universität Göttingen.

Herausgegeben gemeinsam mit DGRI e.V.

Redaktion

RA Ulrich Gasper, LL.M. (Edinburgh) (verantwortl. Redakteur)
Veronika Schindhelm (Redaktionsassistentin), jew. Anschrift des Verlags, Tel. 02 21/9 37 38-1 80, Fax 02 21/9 37 38-9 03, E-Mail: computerundrecht@otto-schmidt.de.

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