Beschreibung
Seit Erscheinen der ersten Auflage sind wesentliche Veränderungen der bundesstaatlichen Ordnung eingetreten. Vor allem die Wiedervereinigung hat zu zwei größeren Verfassungsänderungen geführt: 1994 und 2006 (Föderalismusreform I). Aber auch die verstärkte europäische Integration Deutschlands hat sich auf das bundesstaatliche Gefüge maßgeblich ausgewirkt. Demzufolge war eine umfassende Neubearbeitung und zugleich thematische Erweiterung des Bandes notwendig. Das Handbuch ist eine auf 13 Bände angelegte Edition des Staatsrechts.
Insgesamt 21 Beiträge widmen sich der Entwicklung, ihrer staatsrechtlichen Bedeutung und den praktischen Folgen. Mehr als ein Drittel der Beiträge sind neu hinzugekommen (z.B. „Die deutschen Länder in der Europäischen Union“). Die bereits vorhandenen Beiträge – zum Teil mit neuen Autoren besetzt – wurden allesamt stark überarbeitet und zum Teil wesentlich erweitert (z.B. „Gesetzgebungszuständigkeit“).
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Autoren
Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. h.c. Josef Isensee Bonn, Prof. Dr. Dr. h.c. Paul Kirchhof Heidelberg ., Von (Verfasser) Prof. Dr. Michael Anderheiden, Prof. Dr. von Hans Herbert Arnim, Prof. Dr. Richard Bartlsperger, Prof. Dr. Armin Dittmann, Prof. Dr. Friedhelm Hase, Prof. Dr. Reinhard Hendler, Priv.doz. Dr. Ansgar Hense, Prof. Dr. Matthias Herdegen, Prof. Dr. Dr. h.c. Josef Isensee, Prof. Dr. Eckart Klein, Prof. Dr. Thomas Mann, Prof. Dr. Janbernd Oebbecke, Prof. Dr. Jost Pietzcker, Prof. Dr. Adelheid Puttler, Prof. Dr. Dr. h.c. Günter Püttner, Prof. Dr. Hans-Werner Rengeling, Prof. Dr. Walter Rudolf, Prof. Dr. Christian Starck Göttingen, Prof. Dr. Rudolf Wendt, Prof. Dr. Thomas Würtenberger .Rezensionen
Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff in: Verwaltungsrundschau 11/2009
Es geht ... um eine grundlegende Aktualisierung und einen veritablen Generationswechsel bei den Autoren. Man darf vorweg sagen, dass es den Herausgebern gelungen ist, sich der Mitarbeit derjenigen Staatsrechtslehrerinnen und Staatsrechtslehrer der jungen Generation zu vergewissern, die sich in ihren jeweiligen Gebieten einen hervorragenden Namen gemacht haben.
Prof. Dr. Friedhelm Hufen in: Bayr. Verwaltungsblätter 3/2008
Die Ausstattung der Bände ist vortrefflich. Das Handbuch ist unverzichtbar für jede wissenschaftliche Bibliothek, die sich - wenn auch nur am Rande - mit
dem Staat beschäftigt, und für jede Gerichtsbibiothek. Es stellt eine Zierde dar für jede Anwaltskanzlei, die etwas auf sich hält.
Prof. Dr. Hans-Werner Laubinger, Mainz in: Verwaltungsblätter
Baden-Württemberg 4/2006