IP-Rechtsberater - IPRB Informationsdienst für das Recht des geistigen Eigentums und der Medien

IP-Rechtsberater - IPRB

Praxisorientierter Informationsdienst für das Recht des geistigen Eigentums (Intellectual Property) und der Medien. Enthält wertvolle Hinweise und Praxistipps sowie Erläuterungen der wichtigsten Urteile.

  • Hinweise und Praxistipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Zeitschriften-App
  • Inklusive Beratermodul IPRB – Recht des geistigen Eigentums und der Medien

ISSN 1869-5639

Jahresbezugspreis 2023: 331 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 26,90 € (inkl. MwSt.), Ausland: 40,80 €
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1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul IPRB und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Der IP-Rechtsberater (IPRB) informiert monatlich über die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Rechts des geistigen Eigentums (Intellectual Property), also im Gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht sowie den damit zusammenhängenden kartell- und patentrechtlichen Fragen. Er ist streng an der Praxis ausgerichtet, erläutert monatlich die wichtigsten Urteile und gibt Praxistipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien. In Kurzbeiträgen zum materiellen und formellen Recht werden wertvolle Hinweise für die aktuelle Beratungspraxis gegeben.

Im Print-Abonnement enthalten:
Beratermodul IPRB – Recht des geistigen Eigentums und der Medien:

  • Archiv des IP-Rechtsberaters seit 2010
  • Volltexte zu Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsanweisungen
  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online.

Erscheinungsweise:
monatlich am 15.

Aktuelles Heft

Heft 3 / 2023

Aktuelle Kurzinformationen

Rosenau, René, Urheberrechtsverstoß? BGH wendet sich mit Fragen zu Cheat-Software an den EuGH, IPRB 2023, 41

Herrmann, Volker, Ärzte-Siegel beim Focus, IPRB 2023, 41-42

Herrmann, Volker, LG Regensburg zur Werbung eines Handwerkers und Sachverständigen, IPRB 2023, 42

Müller-Bidinger, Ralph, Verfassungswidrig: Bundesjustizminister nimmt “Libra – Das Rechtsbriefing“ vom Netz, IPRB 2023, 42

Rechtsprechung

BGH v. 26.1.2023 - I ZR 27/22 / Kloss, Elmar, (Keine) Haftung für Affiliates, IPRB 2023, 43-45

BGH v. 28.7.2022 - I ZR 11/22 / Trost, Sebastian, Zum urheberrechtlichen Werkcharakter einer Kombination aus Zeichnung und Slogan – “The Real Badman & Robben“, IPRB 2023, 45-46

OLG Düsseldorf v. 23.1.2023 - 15 W 1/23 / Newerla, Danjel-Philippe, Unstatthaftigkeit eines isolierten Rechtsmittels gegen Zugangsbeschränkung nach § 19 Abs. 1 GeschGehG, IPRB 2023, 46-47

OLG Frankfurt v. 10.11.2022 - 6 U 104/22 / Bott, Kristofer, Zur Werbung mit einem Gütesiegel “Klimaneutral“, IPRB 2023, 47-49

OLG Köln v. 25.11.2022 - 6 U 102/22 / Alber, Michael, Vorwurf der irreführenden Begründung des Kündigungsschreibens für einen Energieliefervertrag, IPRB 2023, 49-51

Beiträge für die Beratungspraxis

Urheber- und Medienrecht

Dinig, Nadine / Prigge, Jasper, Das Richtlinienvorhaben der Europäischen Kommission zur Eindämmung von SLAPP-Klagen – aktueller Stand und Diskussion, IPRB 2023, 51-57

SLAPP-Klagen (“strategic lawsuits against public participation“) sollen nach einem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission künftig erschwert werden. Konkret geht es um die Abwehr offenkundig missbräuchlicher oder unbegründeter Zivilklagen gegen Journalisten, Personen oder Organisationen, die sich für die Verteidigung der Grundrechte und einer Vielzahl anderer Rechte einsetzen, z.B. Umwelt- und Klimarechte, Frauenrechte, Rechte von LGBQTIQ-Personen, Rechte von Angehörigen einer ethnischen Minderheit, Arbeitsrechte oder religiöse Freiheiten. Mit SLAPP-Klagen sollen Personen, die sich für die genannten Rechte öffentlich einsetzen, eingeschüchtert und daran gehindert werden, ihre Arbeit fortzusetzen, wodurch das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Informationsfreiheit und eine pluralistische öffentliche Debatte gefährdet sein können. Das Richtlinienvorhaben will Gerichte und die betroffenen Beklagten mit Instrumenten zur Abwehr derartiger missbräuchlicher Klagen ausstatten. Der Beitrag stellt den Richtlinienentwurf der EU-Kommission vor und gibt eine kurze Übersicht über den aktuellen Diskussionsstand.

Limper, Josef, Softwareentwicklung und Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG, IPRB 2023, 58-60

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich mit Schreiben vom 2.8.2022 (BMF, Schr. v. 2.8.2022 – IV B 8 - S 2303/19/10004 :001 – DOK 2022/0641147) mit den Auswirkungen der Reform des Urheberrechtsgesetzes durch das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes vom 31.5.2021 (BGBl. I 1204) auf den Steuerabzug des § 50a Abs. 1 Nr. 3 EstG bei der Softwareauftragsentwicklung befasst. Der Beitrag stellt im Anschluss und in Fortsetzung des Beitrags des Verf., Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG und wirtschaftlicher Rechteverkauf im Sinne des Urheberrechtsgesetzes unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung, IPRB 2021, 124 ff., die für die Frage der quellensteuerlichen Behandlung von Software-Entwicklungsverträgen wesentlichen Aussagen und Abgrenzungskriterien des BMF-Schreibens vor.

Autoren

Autoren: Ständige Mitarbeiter aus Anwaltschaft und Gerichtspraxis.