IP-Rechtsberater - IPRB Informationsdienst für das Recht des geistigen Eigentums und der Medien

IP-Rechtsberater - IPRB

Praxisorientierter Informationsdienst für das Recht des geistigen Eigentums (Intellectual Property) und der Medien. Enthält wertvolle Hinweise und Praxistipps sowie Erläuterungen der wichtigsten Urteile. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Hinweise und Praxistipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Zeitschriften-App
  • Inklusive Beratermodul IPRB – Recht des geistigen Eigentums und der Medien

ISSN 1869-5639

Jahresbezugspreis 2023: 331 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 26,90 € (inkl. MwSt.), Ausland: 40,80 €
Vorzugspreis für AGEM DAV Mitglieder: 281 € plus Versandkosten (inkl. MwSt.).
Wenn Sie vorzugspreisberechtigt sind, teilen Sie uns dies bitte im Kommentarfeld beim Abschluss Ihrer Bestellung mit. Wenn möglich geben Sie dort bitte Ihre Mitglieds-ID an. 

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul IPRB und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Der IP-Rechtsberater (IPRB) informiert monatlich über die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Rechts des geistigen Eigentums (Intellectual Property), also im Gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht sowie den damit zusammenhängenden kartell- und patentrechtlichen Fragen. Er ist streng an der Praxis ausgerichtet, erläutert monatlich die wichtigsten Urteile und gibt Praxistipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien. In Kurzbeiträgen zum materiellen und formellen Recht werden wertvolle Hinweise für die aktuelle Beratungspraxis gegeben.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des IPRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul IPRB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv des IP-Rechtsberaters seit 2010
  • Volltexte zu Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsanweisungen
  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 
  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Erscheinungsweise:
monatlich am 15.

Aktuelles Heft

Heft 8 / 2023

Aktuelle Kurzinformationen

Herrmann, Volker, EuGH zu Anträgen auf Eintragung von Namen als geschützte geografische Angaben, IPRB 2023, 153

Herrmann, Volker, Neues Datenschutzabkommen zwischen EU und USA, IPRB 2023, 153

Rosenau, René, BGH: Keine Eigentumsbeeinträchtigung durch Meldung zur Raubkunst-Datenbank, IPRB 2023, 154

Rosenau, René, BGH: Nur wirksame Verordnung kann Sonntagsöffnung von Geschäften legitimieren, IPRB 2023, 154-155

Herrmann, Volker, OLG Frankfurt zum Nutzungsrecht an einem Vereinslogo, IPRB 2023, 155

Herrmann, Volker, OLG Frankfurt: “Zusammenarbeit mit Anhängern der Querdenker-Bewegung“ ist zulässige Meinungsäußerung, IPRB 2023, 155

Rosenau, René, OLG Nürnberg zur Dringlichkeitsvermutung für Unterlassungsansprüche nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz, IPRB 2023, 156

Rosenau, René, LG Karlsruhe zur Bewerbung von Produkten als “klima-“ oder “umweltneutral“, IPRB 2023, 156-157

Rechtsprechung

EuGH v. 16.2.2023 - C-472/21 / Kempter, Annalena, Voraussetzungen für die Erlangung des Schutzes für ein Bauelement eines komplexen Erzeugnisses, IPRB 2023, 157-159

BGH v. 9.2.2023 - I ZR 61/22 / Seelig, Geert Johann, Unterbliebene Anzeige der Widerspruchsbereitschaft kann Schadensersatzpflicht im Hinblick auf die Kosten eines Abschlussschreibens begründen, IPRB 2023, 159-161

BGH v. 26.1.2023 - I ZR 111/22 / Trost, Sebastian, Klagebefugnis eines Verbandes mit überwiegend passiven Mitgliedern, IPRB 2023, 161-162

BGH v. 23.5.2023 - VI ZR 476/18 / Elgert, Daniel, Voraussetzungen und Anforderungen an einen Auslistungsanspruchs gegen einen Suchmaschinenbetreiber, IPRB 2023, 162-164

BPatG v. 2.2.2023 - 30 W (pat) 20/20 / Seelig, Geert Johann, Inlandsschutz eines Geschäftsbereichs einer Firma für “Vertrieb“ birgt wesentliche Unterschiede zu dem Geschäftsbereich “Handel“, IPRB 2023, 164-167

OLG Hamm v. 27.4.2023 - 4 U 247/21 / Newerla, Danjel-Philippe, Keine urheberrechtliche Panoramafreiheit bei Drohnenaufnahmen, IPRB 2023, 167

Beiträge für die Beratungspraxis

Gewerblicher Rechtsschutz

Leusing, Jana / Brandi-Dohrn, Anselm, Insolvenzbedingte Vertragslösungsklauseln in Lizenzverträgen, IPRB 2023, 168-172

Mit seiner Entscheidung v. 27.10.2022 – IX ZR 213/2, legt der BGH umfassend Maßstäbe zur Beurteilung der Wirksamkeit vertraglich vereinbarter Lösungsrechte im Insolvenzfall fest. Während sog. insolvenzunabhängige Klauseln von der Rechtsprechung bereits zuvor als wirksam angesehen wurden, war die Rechtslage bei insolvenzabhängigen Lösungsklauseln bisher nur für bestimmte Vertragstypen geklärt. Der Beitrag beleuchtet die Entwicklung der Rechtsprechung zu dieser Frage und untersucht die Anwendung der neuen Maßstäbe mit besonderem Augenmerk auf den Bereich der Lizenzvertragsgestaltung.

Autoren

Autoren: Ständige Mitarbeiter aus Anwaltschaft und Gerichtspraxis.