Mietrecht ist Fallrecht! Erfolg hat hier, wer in der uferlosen
Kasuistik auf dem aktuellsten Stand ist, neue Entscheidungen kennt und
in der Lage ist, deren Auswirkungen auf das konkrete Mandat schnell und
zutreffend einzuschätzen. Bei schwierigen Gestaltungsaufgaben und für
Schriftsatzentwürfe auf höchstem Niveau: Dieser Kommentar ist für jeden
Mietrechtspraktiker ein veritables Nachschlagewerk, das keine Frage
unbeantwortet lässt.
Die Neuerungen
Mietrechtsanpassungsgesetz
Von der Neugestaltung der Rüge über die verschärften Auskunftspflichten bei der „Mietpreisbremse“, den umfangreichen Änderungen zur Modernisierung bis zum neuen § 6 WiStrG wurde die Novelle komplett eingearbeitet.
Rechtsprechung
Den zahlreichen neuen Vorgaben des BGH galt ein besonderes Augenmerk, z.B. bei:
Die Neuerungen
Mietrechtsanpassungsgesetz
Von der Neugestaltung der Rüge über die verschärften Auskunftspflichten bei der „Mietpreisbremse“, den umfangreichen Änderungen zur Modernisierung bis zum neuen § 6 WiStrG wurde die Novelle komplett eingearbeitet.
Rechtsprechung
Den zahlreichen neuen Vorgaben des BGH galt ein besonderes Augenmerk, z.B. bei:
- Flächenberechnung und Modernisierung
- Erhöhungsbegründung durch Sachverständigengutachten
- Reichweite von Kündigungsschutzklauseln
- Ausdehnung der Sozialklausel gem. §§ 574 BGB ff.
Zur Vorauflage:
"Will man im Mietrecht up to date sein, kommt man an dem Kommentar von Lützenkirchen schlicht nicht vorbei."
RA Wolfgang Nieberle, MAV-Mitteilungen 8/9/2015