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Unternehmens- und Gesellschaftsrecht - 04.12.2019BGH v. 1.10.2019 - II ZB 23/18
Die einen Antrag auf Erweiterung des Musterverfahrens zurückweisende Entscheidung ist nicht anfechtbar
Die einen Antrag auf Erweiterung des Musterverfahrens (hier: im Zusammenhang mit dem sog. VW-Abgasskandal) zurückweisende Entscheidung des OLG ist unanfechtbar und unterliegt daher nicht der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht. Auch die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das OLG führt nicht zur Statthaftigkeit des Rechtsmittels, da sie keinen vom Gesetz nicht vorgesehenen Instanzenzug eröffnen kann.
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Unternehmens- und Gesellschaftsrecht - 29.11.2019BGH v. 24.9.2019 - II ZR 192/18
Kein Anspruch auf Zahlung freiwilliger Zuwendungen für ehemaliges Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft
Die Vereinbarung in dem Dienstvertrag des Vorstands einer Aktiengesellschaft, nach der der Aufsichtsrat ihm Sonderleistungen nach billigem Ermessen bewilligen kann, es sich dabei um freiwillige Zuwendungen handelt und aus ihnen kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann, begründet keinen Anspruch auf Zahlung einer variablen Vergütung. Eine solche Klausel hält der Inhaltskontrolle nach § 307 (Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1) BGB stand.
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Unternehmens- und Gesellschaftsrecht - 26.11.2019OLG Celle v. 26.11.2019 - 13 U 127/18
Ausbau der A 1: Bund muss keine höhere Vergütung zahlen
Die Bundesrepublik Deutschland ist gegenüber der A1 mobil GmbH & Co. KG, die für den Bund u.a. den Ausbau sowie für die Dauer von 30 Jahren auch die Unterhaltung eines ca. 70 km langen Teilstücks der A 1 zwischen Hamburg und Bremen übernommen hat, weder zur Anpassung der Vergütung aus dem Konzessionsvertrag für die Vergangenheit und die Zukunft noch zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Den Vertragsparteien war bewusst, dass die Höhe der Vergütung nach den vertraglichen Bestimmungen maßgeblich vom Verkehrsaufkommen bestimmt wird und dass das Verkehrsmengenrisiko dennoch ausschließlich der A1 mobil zugewiesen war.
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Unternehmens- und Gesellschaftsrecht - 20.11.2019OLG Frankfurt a.M. v. 13.11.2019 - WpÜG 3/19
Kein vorläufiger Rechtsschutz für den Konzernbetriebsrat der OSRAM Licht AG
Die von der BaFin zu beachtenden Regelungen des Wertpapierübernahmegesetzes sind grundsätzlich nicht drittschützend. Der Konzernbetriebsrat kann nicht aus eigenem Recht etwaige Verletzungen geltend machen
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Unternehmens- und Gesellschaftsrecht - 15.11.2019
Bundestag stimmt Umsetzung von EU-Vorgaben zu Aktionärsrechten zu
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), den der Bundestag in der vom Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung angenommen hat, setzt der Gesetzgeber die EU-Richtlinie vom Mai 2017 um. Sie soll insbesondere die langfristige Mitwirkung der Aktionäre fördern.
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