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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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15.01.2013

Zum ordentlichen Kündigungsrecht der privaten Banken

BGH 15.1.2013, XI ZR 22/12

Die ordentliche Kündigung eines Girovertrags nach Nr. 19 Abs. 1 AGB-Banken 2002 setzt nicht voraus, dass eine private Bank eine Abwägung ihrer Interessen an einer Beendigung des Vertragsverhältnisses mit den Interessen des Kunden an dessen Fortbestand vornimmt. Das bürgerliche Recht statiert keine über eine mittelbare Drittwirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes begründbare allgemeine Pflicht zur gleichmäßigen Behandlung, etwa bei der Ausübung eines vertraglich vereinbarten ordentlichen Kündigungsrechts.

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15.01.2013

Verspätete Auszahlung eines Betriebskostenguthabens begründet keinen Anspruch auf Verzugszinsen

BGH 5.12.2012, XII ZR 44/11

In Fällen, in denen Vermieter Betriebskostenguthaben verspätet an Mieter ausbezahlen, weil sie mit ihrer Pflicht auf Erstellung einer Betriebskostenabrechnung in Verzug geraten sind, ergibt sich für den Mieter auch nicht aus entsprechender Anwendung des § 288 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf gesetzliche Verzugszinsen. Aufgrund des vom Gesetzgeber bewusst eng gefassten Anwendungsbereichs des § 288 Abs. 1 BGB kann die Vorschrift jedoch nicht auf alle Fälle angewendet werden, in denen mittelbar die Verschaffung von Geld geschuldet wird.

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15.01.2013

Keine Rückabwicklung des eBay-Kaufs eines gebrauchten Mercedes nach vom Käufer durchgeführter Reparatur

Schleswig-Holsteinisches OLG 21.12.2012, 3 U 22/12

Der Käufer eines gebrauchten Pkw (hier: ein 17 Jahre alter Mercedes) hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, nachdem er einen festgestellten Mangel am Pkw hat reparieren lassen. Er würde sich widersprüchlich verhalten, wenn er den Mangel zunächst beseitigt und dann den Kaufvertrag wegen eines Mangels rückabwickeln möchte, der nicht mehr vorliegt.

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15.01.2013

Fehlerhafte Anlageberatung: Zur Stellung des Ehegatten als Wissensvertreter

BGH 13.12.2012, III ZR 298/11

Die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vom Beratungsfehler eines Anlageberaters lässt sich nicht schon daraus herleiten, dass der Ehegatte des Anlegers den Anlageprospekt nach Einstellung der prospektierten Ausschüttungen "genau durchgelesen" hat; die dabei gewonnenen Erkenntnisse muss sich der Anleger nur dann zurechnen lassen, wenn der Ehegatte als Wissensvertreter des Anlegers tätig geworden ist. Dies setzt voraus, dass ihm die Kenntnisnahme bestimmter Tatsachen übertragen worden ist; letzteres darf auch bei Ehegatten nicht schlicht vermutet werden.

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15.01.2013

TVöD: Schichtarbeiter müssen für freien Feiertag Urlaub nehmen

BAG 15.1.2013, 9 AZR 430/11

Fallen in einen Urlaub gesetzliche Feiertage und hätte der Arbeitnehmer ohne den Urlaub an diesen Feiertagen dienstplanmäßig arbeiten müssen, vermindert sich der Urlaubsanspruch um die Feiertage. Denn Arbeitgeber erfüllen den Urlaubsanspruch, wenn sie den Arbeitnehmer von seiner sonst bestehenden Arbeitspflicht befreien. Eine solche kann auch an Feiertagen bestehen. Der TVöD enthält keine von diesen Grundsätzen abweichende Regelung.

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15.01.2013

Landesbank Baden-Württemberg durfte Boni in den Jahren 2009 und 2010 komplett streichen

LAG Baden-Württemberg 14.1.2013, 1 Sa 27/12

Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) war berechtigt, die mit ihren Führungskräften vereinbarten variablen Vergütungen in den Geschäftsjahren 2009 und 2010 aufgrund der drastischen Verluste während der Wirtschafts- und Finanzkrise komplett zu streichen. Soweit sie in den Jahren 2008 und 2011 nur überdurchschnittlich bewerteten Führungskräften einen (gekürzten) Bonus gezahlt hat, muss sie allerdings darlegen können, nach welchen Kriterien sie die Leistungen bewertet hat.

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14.01.2013

Organisierte Umsatzsteuerhinterziehung im Emissionszertifikatehandel - Finanzbehörden müssen Taterfolg nicht verhindern

BGH 21.11.2012, 1 StR 391/12

Straftäter haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass die Finanz- oder die Ermittlungsbehörden so rechtzeitig gegen sie einschreiten, dass der Eintritt des Taterfolgs verhindert wird. Gegenstand der Verhandlung war ein international operierendes Umsatzsteuerhinterziehungssystem im Handel mit Emissionszertifikaten, bei dem Umsatzsteuern in einer Gesamthöhe von mehr als 260 Mio € hinterzogen wurden.

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14.01.2013

Mobbing-Folgen sind keine Berufskrankheit

Hessisches LSG 18.12.2012, L 3 U 199/11

Die gesundheitlichen Folgen von Mobbing stellen weder eine Berufskrankheit noch einen Arbeitsunfall dar, so dass der betroffene Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hat. Eine Berufskrankheit scheidet aus, weil es keine Berufe mit spezifisch erhöhtem Mobbing-Risiko gibt. Die Annahme eines Arbeitsunfalls scheitert daran, dass es sich bei Mobbing-Handlungen nicht um zeitlich begrenzte Ereignisse handelt.

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14.01.2013

Unterhalt: Tochter muss bei unzureichendem Nachweis der eigenen Leistungsunfähigkeit für Heimaufenthalt der Mutter zahlen

OLG Hamm 21.11.2012, II-8 UF 14/12

Eine erwachsene Tochter, die ihre fehlende unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit nicht darlegen oder nachweisen kann, muss sich an den Heimkosten der Mutter beteiligen. Schuldet ein verheirateter Unterhaltspflichtiger Elternunterhalt, komme es für die Frage seiner Leistungsfähigkeit auf das Familieneinkommen an, weil der Unterhaltspflichtige den Unterhalt entweder aus seinem nicht nur geringfügigen "Taschengeldanspruch" gegen den Ehegatten oder aus seinen eigenen Einkünften schuldet.

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14.01.2013

Zur Schätzung eines Mindestbetrages für einen merkantilen Minderwert eines Gebäudes nach Beseitigung von Rissen

BGH 6.12.2012, VII ZR 84/10

Ein merkantiler Minderwert liegt vor, wenn nach erfolgter Mängelbeseitigung (hier: Risse in einem Gebäude) eine verringerte Verwertbarkeit gegeben ist, weil die maßgeblichen Verkehrskreise ein im Vergleich zur vertragsgemäßen Ausführung geringeres Vertrauen in die Qualität des Gebäudes haben. Wenn es nur an ausreichenden Anhaltspunkten fehlt, einen einheitlichen Schaden in seinem vollen Umfang zu schätzen, ist zu prüfen, ob die vorliegenden Tatsachen ausreichen, wenigstens einen gewissen Schadensbetrag durch Schätzung festzustellen.

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