Digital-Dialog Grunderwerbsteuer im Unternehmen
Neue Entwicklungen – Fallstricke – Praxisforum

Themen
- Die neuen Erlasse zu § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG – Was wurde geklärt, welche Fragen bleiben offen?
- Börsenklausel – Rettungsanker oder Placebo?
- Verhältnis der Share-Deal-Tatbestände zueinander
- Zurechnung desselben Grundstücks zu mehreren Rechtsträgern?
- Update zur grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel
- Aussicht auf weitere Gesetzesänderungen (u.a. MoPeG)?
Programm
Herzlich Willkommen zur neuen Veranstaltungsreihe Digital-Dialog!
In einer halbtägigen Online-Konferenz erfahren Sie kompakt alles Wissenswerte rund um ein Thema – präsentiert von einem interdisziplinären Expertenteam. Nach kurzen Vorträgen aus unterschiedlichen Perspektiven steht im Anschluss die Diskussion zwischen Referenten und Teilnehmern im Mittelpunkt.
Freuen Sie sich auf ganzheitliche Einblicke und einen interaktiven Austausch beim Digital-Dialog!
Teil 1 (13.45-15.45 Uhr)
Anwendungserlasse § 1 Abs. 2a/2b GrEStG
- Neuregelungen im Überblick
- Diskussion ausgewählter Streitpunkte (insb. Tatbestandskonkurrenz § 1 Abs. 2a/2b GrEStG, Formwechsel, Signing/Closing-Mechanismus)
- Risikoabwehr und verbleibende Gestaltungsspielräume
Börsenklausel § 1 Abs. 2c GrEStG
- Anwendungsfragen und erste Erfahrungen
- Praxisforum: Gesellschafterwechsel bei Aktionären, Fondsbeteiligungen, ADRs
Teil 2 (16.00-18 Uhr)
Grunderwerbsteuerliche Zurechnung von Grundstücken
- Überblick zur BFH-Rechtsprechung: Welche Rechtsfragen sind geklärt und welche sind offen?
- Tatbestands- und Ebenenkonkurrenzen in mehrstufigen Beteiligungsstrukturen – Risiken für die Praxis und mögliche Lösungsansätze
- Anforderungen für das grunderwerbsteuerliche Monitoring
Aktuelles zu § 6a GrEStG
- Rechtsprechungsupdate: Ausgliederung aus Einzelunternehmen
- Praxisforum: Vorgänge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage, Gesamt- vs. Einzelrechtsnachfolge
Gesetzgebungsvorschau
- Anpassung des GrEStG an das MoPeG
- Sonstige Änderungen (§ 1a KStG, § 6a GrEStG)
Ihr Nutzen
Zielgruppe
4 Zeitstunden gem. § 15 FAO
Referenten



