Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Herausforderung für Unternehmen durch eAU und digital erlangte Atteste

Themen
- Alles neu ab 01.01.2023: Welches Verfahren gilt durch Einführung der eAU und welche Prozesse sind zwingend in Unternehmen umzustellen?
- Übermittlungsfehler und technische Pannen: Wer zahlt?
- Ändert sich durch die Einführung der eAU etwas an deren Beweiswert?
- Wie klappt die Erschütterung des Beweiswerts einer AU-Bescheinigung?
- Was gilt für die Zulässigkeit und den Beweiswert von Krankschreibungen per App/Internetformular/Videotelefonat?
Programm
Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 1. Januar 2023
- Übersicht über die gesetzliche Neuregelung
- Verfahrensablauf: Wie wird die eAU übermittelt und welche Prozesse sind in Unternehmen zwingend anzupassen
- Anforderungen an das von Unternehmen zur Verfügung zu stellende sog. systemgeprüfte Programm
- Ausnahmen von der elektronischen AU-Bescheinigung
- Umgang mit Störfällen und Übermittlungsfehlern
Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Wandel?
- Grundsatz des BAG: Hoher Beweiswert einer AU-Bescheinigung sowie dogmatische Herleitungsfragen
- Erschütterung des Beweiswertes einer AU-Bescheinigung unter Berücksichtigung der jüngsten Entscheidungen des BAG
Zulässigkeit (digital) erlangter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen/Atteste
- Gesetzliche Grundlagen für die Erteilung einer AU-Bescheinigung im Wege der Fernbehandlung (insbesondere Neuregelung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie)
- Zulässigkeit von AU-Bescheinigungen per Internetformular oder App ohne ärztlichen Kontakt?
- Strafbarkeit bei Verwendung von digital erlangten Attesten (zum Beispiel über die Impfunfähigkeit)?
Beweiswert digital erlangter AU-Bescheinigungen sowie Handlungsoptionen für Unternehmen
Ihr Nutzen
Zielgruppe
1.5 Zeitstunden gem. § 15 FAO
Referenten
