Umsatzsteuer bei der öffentlichen Hand
Verlängerung der Optionsregelung jetzt nutzen

Themen
- Neuregelung des § 2b UStG – insbes. Unternehmereigenschaft und Steuerpflicht
- Relevante Sachverhalte erkennen und richtig einordnen
- Risiken und Chancen erkennen und Sondersachverhalte (z.B. interkommunale Zusammenarbeit) korrekt umsetzen
Programm
- Allgemeines zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand einschl. aktuelle Entwicklungen
- Erneute Verlängerung der Übergangsregelung um 2 Jahre bis zum 31.12.2024 nach dem Jahressteuergesetz 2022
- Auswirkungen der Verlängerung und aktuelle Verwaltungsauffassung
- Vergleich altes Recht § 2 Abs. 3 UStG und neues Recht § 2b UStG
- Unternehmereigenschaft, Leistungsaustausch, Steuerbarkeit und Steuerpflicht
- Sondersachverhalte: u.a. interkommunale Zusammenarbeit, Vermietung, Sponsoring und Zuschüsse
- Vorsteuerabzug einschl. Berichtigung des Vorsteuerabzugs
- Aktuelle Rechtsprechung mit Auswirkungen auf juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Handlungsmaßnahmen
- Tax Compliance und interne Kontrollsysteme
Ihr Nutzen
Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wurde in § 2b UStG konkretisiert. Dies hat erheblichen Handlungs- und Anpassungsbedarf in Gemeinden, Verbänden, Kommunen oder öffentlichen Einrichtungen ausgelöst. Bislang galt eine Übergangs-/Optionsregelung zwecks Einführung in den juristischen Personen des öffentlichen Recht für deren Umsetzungs- und Einrichtungsphase bis Ende 2022. Diese Optionsregelung wurde sprichwörtlich in letzter Minute am Ende des vergangenen Jahres verlängert. Für die juristischen Personen des öffentlichen Rechts besteht die Möglichkeit die Alt-Regelung unter gewissen Voraussetzungen bis 31.12.2024 fortzuführen und sich um die Implementierung der Neuregelung zu kümmern. Die Referenten erörtern Ihnen detailliert, wie Sie die verbleibende Zeit bestmöglich nutzen, denn die Änderungen sind Pflicht und bergen Chancen und Risiken. Das Webinar gibt Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen und Praxiserfahrungen mit § 2b UStG.
Zielgruppe
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, leitende Mitarbeiter öffentlicher Betriebe sowie öffentlicher Körperschaften
2.5 Zeitstunden gem. § 15 FAO
Referenten

Dr. Carsten Höink
Diplom-Finanzwirt (FH) Rechtsanwalt, Steuerberater, INDICET Partners Hamburg

Carsten Timm
Dipl. Finanzwirt (FH) Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, INDICET Partners, Hamburg