Update körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft
Aktuelle Rechtsprechung, Entwicklungen und Themen

Themen
- Von den Ausgleichsposten zur Einlagelösung (KöMoG, BMF-Schreiben v. 29.9.2022 und JStG 2022)
- Organschaftliche und vororganschaftliche Verursachung von Mehr- und Minderabführungen
- Organschaft und Umstrukturierungen
Programm
Gesetzlicher Übergang zur Einlagelösung
- Vorgaben des KöMoG
- Änderungen durch das JStG 2022
- Besonderheiten bei mittelbarer Organschaft
- Einfluss auf das steuerliche Einlagekonto
- Konsequenzen für vororganschaftliche Mehrabführungen und Minderabführungen
Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltunganweisungen, u.a.
- Einlagelösung nach § 14 Abs. 4 KStG - BMF-Schreiben v. 29.9.2022
- Auslegung von Gewinnabführungsverträgen – BFH v. 13.7.2022 – I R 42/18
- Organschaftliche und vororganschaftliche Verursachung - BFH v. 21.2.2022 – I R 51/19
- Zurechnung eines aufspaltungsbedingten Übertragungsgewinns– BFH v. 11.8.2021 – I R 27/18
- Geschäftsleitende Holding als Organträger-Personengesellschaft - FG Nürnberg v. 12.1.2021 - 1 K 1090/19
- Finanzielle Eingliederung in Umwandlungsfällen - FG Düsseldorf v. 29.9.2020 – 6 K 2704/17 u.a.
Ihr Nutzen
Nach der grundlegenden Reform der Mehrabführungen und Minderabführungen durch das KöMoG und das JStG 2022 bleiben viele Fragen offen. Das Webinar veranschaulicht die vielfältigen Neuerungen anhand von Fallbeispielen. Es folgt eine Darstellung und Analyse der aktuellen Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zu weiteren praxisrelevanten Themen der Organschaft, wie z.B. organschaftliche und vororganschaftliche Verursachung von Mehr- und Minderabführungen, finanzielle Eingliederung oder Umstrukturierung im Rahmen der Organschaft.
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Leiter und Mitarbeiter von Steuer-, Finanz- und Rechtsabteilungen international tätiger Unternehmen
2.5 Zeitstunden gem. § 15 FAO
Referenten

Prof. Dr. Carsten Pohl
Dozent, Fachhochschule für Finanzen, Nordkirchen; ehem. Sachgebietsleiter bei einem Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung sowie Referent in der Steuerabteilung des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen.