Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG): Zwei Gesetze unter einem Titel

Themen
- Kompakter Überblick über das TTDSG und das Erfordernis zur Trennung seiner zwei Regelungsmaterien
- Neuerungen im Telekommunikationsdatenschutz – sichtbar erst auf den zweiten Blick
- Was bleibt von einem Telemediendatenschutz?
- Was gilt für das Firmenintranet?
- Schutz von Endeinrichtungen
Programm
Das TTDSG – zwei Gesetze unter einem Titel und ihre Abgrenzung
Telekommunikationsdatenschutz
- Neuerungen
- Erfassung von Over-The-Top (OTT)-Diensten
- Richtlinien für private TK-Nutzung im Unternehmen
Telemedien
- Spezialregelung zum Schutz von Endeinrichtungen
- Neuregelung zu Cookies & Co und darüber hinaus
- Telemediendatenschutz für juristische Person und Intranets
Verhältnis zur DSGVO
Ausblick
Ihr Nutzen
Mit dem TTDSG ist ein neues Datenschutzgesetz für Telekommunikation und Telemedien in Kraft getreten. Es vereint Telekommunikation und Telemedien in einem Gesetz, regelt aber doch nichts einheitlich. Die Besonderheiten sind versteckt. Alter Wein in neuen Schläuchen oder Neugestaltung des Datenschutzrechts? Der Referent erläutert die Unterschiede der beiden Regelungsbereiche (Telekommunikationsdatenschutz und Telemedien) sowie deren Neuerungen und Defizite. Ferner zeigt er das Verhältnis zur DSGVO auf und bewertet den Regelungsgehalt.
Zielgruppe
Rechtsanwälte (insbesondere auch mit Schwerpunkt Datenschutzrecht), Fachanwälte für IT-Recht, Richter, Justiziare, Datenschutzbeauftragte und IT-Verantwortliche in Unternehmen, Behörden und Verbänden.
2 Zeitstunden gem. § 15 FAO
Referenten

Dr. Jens Eckhardt
Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutz-Auditor (TÜV), Compliance-Officer (TÜV)