Geschäftsleiterhaftung und Gesellschafterhaftung 2023

Teil 1: Geschäftsleiterhaftung reloaded: § 15b InsO

Anmelde-Hotline: 0221-93738-998
Themen
  • Umgang mit dem neuen § 15b InsO 
  • Verteidigungsstrategien – Einschränkungen
  • Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklung
Programm
  • Grundlagen
  • Was bleibt von § 64 GmbHG?
  • Ordnungsgemäßer Geschäftsgang, § 15b Abs. 2, Abs. 3 InsO
  • Einschränkungen gemäß SanInsKG (vormals: COVInsAG)
  • § 15b Abs. 8 InsO und Eigenverwaltung
  • Überblick über die bisherige Rechtsprechung

Teil 2 (Recht der Gesellschafterdarlehen) findet am 25.05.2023 von 14.30 bis 17.15 Uhr statt.  Hier erhalten Sie alle Informationen zum zweiten Veranstaltungstermin. 

Ihr Nutzen
Die sog. Neuausrichtung des BGH zu § 133 InsO, hat die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters nicht unbeträchtlich erhöht. Seitdem rücken die neue Geschäftsleiterhaftung des § 15b InsO und das Recht der Gesellschafterdarlehen (§§ 135, 39, 44a InsO) zunehmend in den Fokus, gewissermaßen als „letzte Hoffnung“ des Insolvenzverwalters. Bei der „neuen“ Geschäftsleiterhaftung des § 15b InsO stellt sich insbesondere die Frage, was von der Rechtsprechung zu § 64 GmbHG noch übrig bleibt. Das zweiteilige Webinar bietet einen an den praktischen Bedürfnissen orientierten Überblick über den aktuellen Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur. Beide Termine können einzeln sowie als Paket gebucht werden.
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Insolvenzrecht, Rechtsanwälte, die forensisch tätig sind und Geschäftsleiter sowie Gesellschafter vertreten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Insolvenzverwalter, Sanierungs- und Restrukturierungsberater
Buchung
Teilnehmer

2.5 Zeitstunden gem. § 15 FAO

Referenten

Portrait von Andreas Schmidt
Dr. Andreas Schmidt Richter am Insolvenzgericht und am Restrukturierungsgericht, Hamburg