Geschäftsleiterhaftung und Gesellschafterhaftung 2023
Teil 2: Recht der Gesellschafterdarlehen

Themen
- Umgang mit dem § 135 InsO
- Gesellschaftersicherheiten in der Insolvenz
- Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklung
Programm
- Grundlagen: Eigenkapitalersatz
- § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO: Gesellschafterdarlehen
- § 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO: Besicherungen
- § 135 Abs. 2 InsO: Gesellschaftersicherheiten
- § 135 Abs. 3 InsO: Der Gesellschafter als Vermieter
Teil 1 (Geschäftsleiterhaftung reloaded: § 15b InsO) findet am 23.05.2023 von 14.30 bis 17.15 Uhr statt. Hier erhalten Sie alle Informationen zum ersten Veranstaltungstermin.
Ihr Nutzen
Die sog. Neuausrichtung des BGH zu § 133 InsO, hat die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters nicht unbeträchtlich erhöht. Seitdem rücken die neue Geschäftsleiterhaftung des § 15b InsO und das Recht der Gesellschafterdarlehen (§§ 135, 39, 44a InsO) zunehmend in den Fokus, gewissermaßen als „letzte Hoffnung“ des Insolvenzverwalters. Bei § 135 InsO geht es darum, Umgehungsstrategien der gesellschaftsrechtlichen Gestaltungspraxis zu durchschauen, teilweise unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des BGH zum Eigenkapitalersatz. Das zweiteilige Webinar bietet einen an den praktischen Bedürfnissen orientierten Überblick über den aktuellen Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur. Beide Termine können einzeln sowie als Paket gebucht werden.
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Insolvenzrecht, Rechtsanwälte, die forensisch tätig sind und Geschäftsleiter sowie Gesellschafter vertreten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Insolvenzverwalter, Sanierungs- und Restrukturierungsberater
2.5 Zeitstunden gem. § 15 FAO
Referenten

Dr. Andreas Schmidt
Richter am Insolvenzgericht und am Restrukturierungsgericht, Hamburg